Grandsoli. 1699. 2199
^>gx,i Zchntm zu Ficz fragen dic Gcsandtcn von Frciburg, woran cS fehle, daß Bcrn die wiederholtili^ ^rbarbereinigung dcö Amteö Grandson lind dic Regelung der Zchntvcrhältnissc der nouvallos osneisresstreit ^ nclnncn wolle. Wird in den Abschied gcnoiinncn. Idiä. 6. — -155. Über den Grcnz-lcr Provcilcc und Neuenbürg ist beförderlich eine Confercnz anzustellen; in jedem Fall ist der Bericht
Alisa "^"'"usiarc, welche dic dahcrigcn Rechtjamcn untersucht haben, in das Gewölbe zu Murtcn zu legen,des » — 451». Auf Verwenden des Standes Bcrn verzichtet Frciburg auf dic strenge Bestrafung
. Ikadicantcn Fcvot zu Provence, der höchst empfindliche und rauhe Worte von der Canzcl herab widerP ausgegossen hatte, iil der Erwartung, daß wenn katholische Geistliche wider Versehen solche ungebührlichesst/tv ^^eßcn, Bcrn gleiche Rüksicht walten lasse. Idiä. p. — -157. Dic Rechnung von 1697 ergibt° Guthabe» von 2642 Gulden 9 Schilling 5 Denier, 76 Mütt 6 Köpf 2H2 Maß Korn,
Hst. ^ Köpf Zi/4 Maß Haber. Dem Landvogt kommen noch zu gut 1 Faß 6 Scstcr 7 Maß Wein. Die's ergibt ciil Guthaben der Stände von 2167 Gulden 1 Schilling 5 Denier, 76 Mütt 7 Köpf
Ullil ^ ^^'U, 88 Mütt 2^/2 Maß Haber und 3 Faß minder 4 Maß Wein. Dic Rechnung von 1699lg Guthaben von 3947 Gulden 1 Schilling 2 Denier, 97 Mütt 6 Köpf 3-/4 Maß Korn, 86 MüttVstis ^ ^ Haber und 5 Faß 4 Maß Wein. Absch. 426. 4. — -451t. Der Landvogt erhält die^ Eheleute Jsak Valaton (Paccatvn?) in Grandson zu dulden, so lange sie sich still und ruhigüber ^ ^ Landvogt hat den Wald Scytc in Augenschein zu nehmen und Bericht
^rch ^ .^edcräufnung zu erstatten. Il>ic1. — -11,11. Der Landvogt hat dic vcrlchntcn Dominialrcbcn4li> Schäzcr untersuchen zu lassen, ob sie in gutem Bau und Wesen erhalten werden. Idiä. x. —
^gc>, Landvogt Ammanit über Joseph Dvxat von Dvcrdon verhängte Buße von 39 Dublonen
dc» , - bei Bereinigung der Lehen und Gerechtigkeiten wird bestätigt; er wird überdies verpflichtet,
über w ^bcreommissärcn Steck und Saler für ihre Mühe je vier Dublonen zu bezahlen, Alles was erIhjg ^ bezogen, zurükzucrstattcn und dic Zinslcutc für ihre Läufe und Gänge schadlos zu halten,^chcs 41,2» Denen zu Grandson wird bis nächsten Martinötag Frist gegeben, sich zu erklären, füri>cr Pjj ^^)Ucbcne Recht, daS von Moudon oder das gcdruktc, sie sich entscheiden wollen. Der fernere Gebrauch^9» oder ioix non äserilos wird für unstatthaft erklärt. Idiä. tk. — 41»2a. Dic Gcsandtcn vonvc^.^"Gmigcn deir vorgelegten Plan zur Bereinigung der obrigkeitlichen Gefälle in Grandson. Frciburg^'ird ^ Entschluß beförderlich mitzuthcilen. Idiä. ir. — 41,11. Den MuSkctcnschüzcn zu Provence^ Juchart von der Allmeind zur Beförderung deS dortigen Wchrwcscns einzuschlagen,
^ch/lzcn^ lährlichcn VvdcnzinS von sechs Schilling. Das Grundstük bleibt unveräußerliches Gut der dortige»dst ^ '^tcll>chaf^ ^ 41,-1. Dem Landvogt Stettlcr werden in der eingelegten Amtörcchnungdie ^ 25 Gulden für amtliche Reisen gestrichen. Idiä. ddd. — 41,5. Es wird verfügt, daß
^Ite x! ^ Einsammlung des Wcinzchntenö in Geld verrechnet werden, entgegen einem Antrag, dic Land->>> '"tt Übcrlasstmg von Wein zu entschädigen. Idiä. eeo. — 41,1». Künftig sind bei den Wcinzchntcn
tZ, und Einnahmen dic Fäßcr gleichmäßig zu verrechnen; bisher zählte das Faß in den Einnahmen
9hz^ ^ Ausgaben 9 Scstcr. Dic zwei dem Landvogt gebührenden Faß Wein werden auf 1999 Maß^»str >„ ^ — 41,7. Dem Landvogt werden als Entschädigung für seine Mühe bei Erbauung der Pfrund-^tehrt . '^'"tagm) und Uvonand und der Zehntenscheucr daselbst 699 Gulden, 25 Säkc Korn und Haber^°ttc xj, ^ — 41»Zt. Der Landvogt soll sich erkundigen, ob wirklich zu Provence in einer Linde dicPihaucn stien voilü la lioodv dlunedo, tvaö eine Marchc gegen Neuenbürg anzeigen sott. Idiä.