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Grandson. 1697. 1698. 1699.
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Art» 4-45». Die Gesandten von Frciburg bringen vor, daß die sogenannten ncmvöllss Löiisiores ^der Kriegs- und andern Pflichte» zu entziehen suchen; ferner daß dem obrigkeitlichen Zehnten zu Aicz^^geschehe, weshalb hier eine gehörige Ausscheidung der verschiedenen Zehnten und sonach auch gegen Nc»6> ^eine vollständige Grcnzbcrcinigung stattfinden sollte. Frciburg hat hiefür bereits eine Abordnung bczcichmt "ersucht Bern, ein Gleiches zu thun. Absch. 367. g.
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Art. 441». Freibnrg erinnert abermals an die Nothwcndigkcit, die Zehnten zu Ficz genauerscheiden und die Grenzlinie gegen Neuenbürg zu bereinigen. Die Gesandten von Bern übernehmen, ^Angelegenheit bei ihren Obern möglichst zu befördern. Absch. 376. A. — 447. Am 26. Juli sollen si)Gesandtschaften beider Stände in Grandson einfinden, um die dortigen Streitigkeiten mit Neuenbürg ^Grenz- und andere Anstände zu untersuchen und zu erledigen. Da laut Bericht der Landvvgt z»einen Proccß, welcher auch die beiden Stände berührt, mit dem Curia! Calamc vorhat, wünscht Bcr», ^Frciburg auf obige Taglcistung auch über diesen Punkt instruirc. Absch. 385. o. — 44Zi. Bern, ^ ^Gemeinde Champagne an ihren Kirchenbau eine Beisteuer von 566 Gulden gegeben hat, ersucht Frcib»lö^gleichmäßige Zuwendung einer Untcrstüzung. Laut Bericht des freiburgischen Gesandten sind der ^auf dircctcs Anhalten 266 oder 466 Gulden verehrt worden. 1>M. k.— 4411. Die von BernWahl des Herrn Vuarncy zum Helfer in Grandson wird schließlich zu Ehren und Gefallen dcSFrciburg anerkannt, dabei aber als Grundsaz aufgestellt, daß künftig die Prädicantcn ein Fähigkcit^'^der Classc oder der Acadcmic, ebenmäßig wie die katholischen Geistlichen auch eine Qualisication habe»aufzuweisen haben. Iliiä. n. — 4511. Die auf den 26. Juli angcseztc Tagfahrt einer Confcrcnz Z» ^zur Erörterung der Grenz- und andern Streitigkeiten mit der Grafschaft Neuenbürg wird abgestellt, ^Zeit zu kurz ist, um sich vorerst darüber mit der Herzogin von NcmourS in'S Vernehmen zu W'' ^Hauptstrcit betrifft das Gebiet gegen Gorgicr und VauxmarcuS. Es wird daher beschlossen, vorder Grafschaft Neuenbürg auf eine dahcrigc Confcrcnz Ort und Stelle geometrisch aufnehmen und sich ^ ^gründlichen Bericht über den Sachverhalt und den Rcchtsstand geben zu lassen. Absch. 396. n. —Neuenbürg sich an dem Zehnten nux duiros genannt Eingriffe erlaubt, als gehöre er zu St. Aubin,er von Alters her zu gutem Thcil nach Provence fällt, erhalten die Obcrcommissärc Weisung, Erkundig ^einzuziehen, wie cö sich damit verhalte, ob dieser Zehnten nach Provence oder St. Aubin gehöre vdcrnouvoklös osnoiarvs zähle. Ilüä. h. — 452. Zum Bchufe der Grcnzbcrcinigung zu Ficz hat dereinen Plan aufzunehmen. Gleichzeitig erhalten die Obercvmmissärc den Auftrag, den umgesunkenen ^>6bei der Ziegelei zu Grandson wieder aufzurichten. Ihiä. o.
Kiilil.
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Art. 4.55t. Den Grcnzstrcit zwischen Provence und dem Fürstcnthum Neuenbürg bctrcffcädGesandten von Bern einen lcztcs Jahr von Hauptmann von Dicßbach aufgenommenen Plan vor. »verspricht darüber demnächst seinen Befund schriftlich mitzuthcilcn, damit Bern beförderlich cincNeuenbürg veranstalten kann. Absch. 415. h. — 454. Anläßlich der Besprechung dcS mit