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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2197
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Grandson. 1696. 2197

angetragen, wird zu näherer Prüfung an die Obcrcommissärc gewiesen. Iliiä.. 43.». Das') des Lieutenant Jcanncret zu Grandson uni Überlassung des nvthigcn Brennholzes auö dem Waldkc» ^ Landvogt zur Berichterstattung überwiesen. Und. AA. 433. Landvogt Ammann citirtc

Zins^^ -^vxat von Uverdon wegen verschiedener in seinem Lehen begangener Frevel, wie Vcrsczung von^ ^utcn von einer Gerichtsbarkeit in die andere, Einforderung von dreißig- und vierzigjährigen Ansprachen^Da er aber nicht erscheinen wollte unter dem Vorwand, die Lchcngütcr gehören in das Amt. wurden die Commissärc de Morel und de Chamblon abgeordnet, die Rcchtsamen der beiden Hcrr-

l untersuchen, in Folge dessen elfterer sich Eingriffe gegen das Amt Grandson habe zu Schulden

^ lassen. Die Gesandten von Freiburg verlange» die Bestrafung von de Morel, weil jene Lehen nachl^lchrcn. Es wird beschlossen, die Sachen noch einmal untersuchen zu lassen, da die Lehen in. ^u)tsbarkcit der beiden Ämter Grandson und Uverdon fallen, und die Sache bis zur nächsten Grcnz-anstehen zu lassen, immerhin unter dem Vorbehalt der Bestrafung von de Morel. Und. IG.Nv ^ ^"lthasar Bourgeois, Richter in Gicz, trägt beiden Ständen seine in den Vvgteien Grandson undRia ^Mudcn Lchcngüter zum Verkauf an. Er wird zur Eingabe eines spccificirten Verzeichnisses der^fällc und der darauf ruhenden Lasten eingeladen. Ibid. ii. 433. Dem Müller Salomon»asi Grandson wird auf seine Einfrage die Weisung gegeben, diejenigen, welche seiner Meinung

^üdsic bei ihm zu mahlen verpflichtet seien, rechtlich zu belangen, und diejenigen, welche dasÜ)ie/ ^ Baches Gran^onnct ableiten, dem Landvogt zu vcrzcigen. Und. mm. 433. Da in vcr-die Wahrnehmung gemacht wurde, daß die Unterthanen sich bald auf ihre geschriebenenPv>d Nmidon), bald auf ihr ungeschriebenes Recht berufen, jenachdcm eS ihr Vortheil

jjH , / den Obrigkeiten beantragt, Grandson zu einer Erklärung zu veranlassen, welcher Gcsezc manjsG - kuustighin ausschließlich bedienen wolle. Ilüd. nnn. 443. Da der Schüzcnkönig in de»Vvx , van der Ehrschazstcucr befreit wird, kommen darin oft Unregelmäßigkeiten und Mißbräuche

"'cm Einem gestattet, auch aus andern als seinem Gewehre so lange zu schießen, bis er denki>j^ ^'^'ch trifft. Oft wird bei einem Kauf der Ehrschaz so lange verschlagen, bis der Käufer Schüzcn-Da hicdurch der Zwek, bessere Übung im Schießen, nicht erreicht wird und die Sache mehr. Ausläuft, vom Ehrschaz lcdig zu werden, beantragt Bern, hier die nämliche Ordnung, wie sie imjl> bliche, einzuführen. Ibid. hhh. 441. Der Landvogt erhält den Auftrag, die Kostenberechnung

«>,f ^ PftundhauS in Montagny mache» zu lassen und gleichzeitig nachzuforschen, wohin die frühemschtj^ Bauplazc liegenden Baumaterialien gekommen sind. Und. nun. 44Ä. Da in Grandson die Ehr.

dm' Vernehmen »ach verschlagen werden, wird den Obrigkeiten eine Urbarbcrcinigung^Ichch 443. Auf die Beschwerde von Grandson wider die neu eingeführten obligatorischen^ ^ Ehrschäzc wollen die Abgeordneten von Frciburg eintreten, die von Bern aber es

^ichtx,,' Beschluß verbleiben lassen. Und. Ut. 444. Zur Erneuerung der Urbane» der Eur-

Ibjg Landvogt beauftragt, dem Commissär Bonnet die in Händen habenden Acten abzuverlangen.