2196 Grandson. 1696,
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5, Verlängerung des Jcanncrct 1635 verliehenen Zchntcnlchcns zu Onncnö, Mit sämmtlichcn Gesucht"Herr Jcanncrct an die Obrigkeiten selbst verwiesen, llüü. — 422. Ein gewisser Galanda vonerhält die Weisung, sein Gesuch um Bewilligung zur Errichtung einer Mühle bei den Obrigkeiten anzubn"^Illiel. Iii. — -42!!. Das Gesuch des Franz Ludwig Chanson von Uvcrdon um Bestätigung deslehens zu Nicdans wird in den Abschied genommen, 1144. nun. — 42-4. Frciburg übernimmt, ,sorgen, daß der gewesene Landvogt von Grandson die schuldigen Amtörcstanzcn endlich einmal l'9> ^1144. ttl. — 4215. Das Gesuch der Gemeinde Bullet um Uniwandlung cincS Thcilö desCcnsicre genannt in einen jährlichen Zins von 256 Gulden und des EhrschazcS von ihrem Berg >"ablöölichc Geldsumme wird in den Abschied genommen. Uüü. nun.
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Art. 4211. Die Rechnungen von 1693 bis 1695 werden genehmigt. Von der erster»
Orte 2831 Gulden 19 Schilling 8 Denier an Geld, 79 Mütt 8 Kopf 2^4 Mäß an Korn und11 Köpf 2H2 Mäß an Haber. Die beiden Stände habe» dagegen noch 5 Scstcr 27 Mäß zuDas Jahr 1694 ergibt ein Guthaben der Orte von 1745 Gulden 2 Schilling 6 Denier, 72 Mütt 8^ ^2/4 Mäß Korn, 45 Mütt 8 Kopf 1 Mäß Haber und 6 Scstcr Wein; das Jahr 1695 ergibt f"^Stände 12,864 Gulden 8 Schilling 2 Denier, 87 Mütt 1 Kopf 3 Mäß Korn, 58 Mütt 4und 9 Faß 8 Scstcr 19 Maß Wein. Alles in Allem bleibt der Landvogt von seiner 2lmtsvcr>o" -schuldig 22,329 Gulden 9 Schilling 4 Denier, 383 Mütt 8 Köpf h'2 Bläß Korn, 247 Mütt ^3 ss Mäß Haber und 17 Faß 5 Sester 2 Maß Wein, Absch, 333. 0, — 427. LandvogtStcttlcr schuldet von der Rechnung von 1696 66 Mütt 2^ Mäß Korn, 52 Mütt 6 Köpf 81-Haber und 19 Faß 4 Sester 15 Maß Wein; ihm kommen zu gut 1381 Gulden 3 Schilling 191144. k. — 421!. Die Weinreben zu Grandson, die seiner Zeit um zwei Dritthcilc des Raubes ^worden, sind von ihren Inhabern wieder gegen einen Drittheil des Ertrages an Dritte vergebendaß sie ohne die geringste Bcthätigung einen Dritthcil des Ertrages einstreichen. Dadurch ist esdaß die Rcblchcn in sehr schlechtem Stand und verwahrlost sind. Der Landvvgt macht den Borschs ^Lehen zu übernehmen gegen die Hälfte des Raubes, Überlassung des Düngers im Schloß undRcbstckcn, wogegen er die Weinberge in guten Ehren zu erhalten verspricht. Wird in den Abschied 8"^ ,^11144. 1. — 4211. Die Entfernung dcö Vichstallö unterhalb der landvögtlichcn Wohnung und ^ ^einer passenden Scheune wird genehmigt. Der Landvogt soll Plan und Kostcnvoranschlag einsenden. llw- ^4411. Dem landvögtlichcn Assessor Franz Ludwig Duton wird unter Vorbehalt obrigkeitlicher ^>4)" yc"der Zehnten de la Euro de Bonvillars verliehen, Iliiä. ev. — 44!. Montagny beschwert sich "Landvogt, der ihnen mehr Fuhrlcistungcn als bisher zumuthc. Der Landvogt erhält eineMahnung, keine Neuerungen vorzunehmen, und die Obercommissärc werden angewiesen, über dendieser Fuhrlcistungspflicht Bericht zu erstatten. Hüll. — 442. Der Gemeinde Provence wird " ^vcrdeutet, ihr Gesuch um Überlassung dcö Einzugs der nach Grandson zielenden vcrstükcltcn ^c"-um Bewilligung, den Wald du Dcbauchc verkaufen zu dürfen, bei den Obrigkeiten selbstl >44. i-. — 444. Die Statthalter in Grandson pctitionircn abermals für Zucrkcnnnug cincSSic werden zur Geduld verwiesen, 1144. an. — 444. Der Bericht über die Ertragcnhcit unddcö Zehntenanthcils zu Suöccvaz, welchen Johann Franz de Coppct vor drei Jahren beiden ^4a