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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Grandson. 1685, 1687,

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lk»5.

^ Da dic burgundischm Salzfactoren zu Montagny und Trepcovagneö die Entrichtung des

v verweigern, wird daS in Bereitschaft gelegene Schreiben um Abhilfe an den französischen Botschafter^' vinicau abcrlassen. Absch. 86. b. Die Gesandten von Freiburg bestehen darauf, daß ihre

die ^»gthörigcn in Grandson wie bisher vom Rciögeld befreit bleiben. Bern hält seine Gcgcngründc,für " Üüher angebracht wurde», aufrecht. Dic weitläufigen Erörterungen der beiderseitigen Gesandtschaftenwerden dem Abschied einverleibt und dic Sache bleibt einstweilen im bisherigen Stand, lind. o.^h»'t Bericht dic Gebrüder Thevenaz zu Bullet sich unterfangen, daö lcztcö Jahr ihnen übertragene

^»a>, ^ Cornvts auch auf anderes Land auszudehnen, wird der Landvogt beordert, daS Zchntcngcbict^ auszuscheiden. Ibid. A. 3i!Ä. Der Landvogt wird beauftragt, sich zu erkundigen, wie viele neues>t>d ^ zchntpflichtigcm Land und zchntfrcicm Boden in den lcztcn dreißig Jahren angelegt wordeni. Der Ursula Gilliard, Bcsizcrin einer Mühle zu FontaincS, wird mit Rüksicht auf

»Ntc ^ dic Baulosigkcit der Mühle der schuldige Zehnten von 16 Köpf Getreide auf 1t) herabgcsczt,

Bedingung, daß sie dic Mühle wieder in guten baulichen Stand scze. Ibid. r. 3it1. Unter^^^'^dorbchalt wird dem Franz Ludwig Chanson von Uverdon der Zehnten auf einem ihm gehörigenlkig ^ ^'^edw dg Wodans genannt für neun Jahre gegen einen Canon von 21 Köpfen Getreide verliehen,^r ^ Dem Nicolas Bcausire wird gegen einen JahrcSzinS von einem Gulden an daö Schloß

ihr^ billigt, zwischen Ficz und Fontaines eine Hvlzsägc zu erbauen. Und. U. 3U<». Zur Reparatur^Cdt k dcr Frau Bcausire drei Eichen im Wald La Seytc angewiesen. Und. nrm. 3i!7. Dic

ni^ z; die durch den Segen GottcS mit vieler Jugend versehen ist und im Schulhausc für dieselbe

tzg 3niug hnt, ersucht um Überlassung des ober» Saalö im anstoßenden Prioratö- oder PfrundhauS.

^nvjß ^"lMschcin angeordnet. Und. pp. .'tttt!. Zwischen der Stadt Grandson und den Gemeinden»Nh ^ Champagne wird eine Richtung gemacht, durch welche dic beidseitigen Anstände über Grenzen

^Ut verbundene Rechtsamcn geschlichtet werden. Und. It.

UiZ!7.

^ ^^hrrechnung von 1683 bis 1681. Den Ständen kommcn »ach Abzug der Ausgaben noch

^»Kt Cluldcn 12 Schilling 7 Denier an Geld, 71 Mütt 1 Quart an Korn, 66 Mütt 9 Köpf 2Pet^ und 11 Faß 8 Scstcr an Wein. Von der fünften AmtSrechnung dcö LandvogtS Hanö

Äei^ ^wn 1681 bis 1685 bleibt lcztcrcr schuldig 2527 Gulden 8 Schilling 7 Denier an

AbsH ^ ^^'pf an Korn, 18 Mütt 7 Köpf 2 Quart an Haber und 21 Faß 6 Scstcr an Wein.

^>, ^ '!UU. Landvogt Luciuö Tscharner hat von seiner erste» AmtSrechnung von 1685 bis 1686c»> entrichten an Geld 261 Gulden 9 Schilling 7 Denier, an Korn 67 Mütt 8 Köpf 2 Quart,

^ Schreib^ ^ 3 Quart, an Wein 11 Faß 3 Scster. Und. d. 39l. Es wird abermals^ alt-h französischen Botschafter wegen deö verweigerten SalzzollS zu Montagnp beschlossen

^ '^'dvogt von Boecard beauftragt, ihm dasselbe vorzulegen und mündlich daS Nähere zu erörtern.^ ürc Landvogt wird beauftragt, sich über dic curpflichtigen Güter genau zu informiren,

^»nisst^ Üälle jährlich abnehmen und leicht in Vergessenheit gcrathcn könnten. Ebenso werden die Obcr-Mgcwicscn, in den Archiven darüber nachzuschlagen. Ibid. o. Da dic Stadt Grandjon

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