Grandson. 1685, 1687,
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^ Da dic burgundischm Salzfactoren zu Montagny und Trepcovagneö die Entrichtung des
v cß verweigern, wird daS in Bereitschaft gelegene Schreiben um Abhilfe an den französischen Botschafter^' vinicau abcrlassen. Absch. 86. b. — Die Gesandten von Freiburg bestehen darauf, daß ihre
die ^»gthörigcn in Grandson wie bisher vom Rciögeld befreit bleiben. Bern hält seine Gcgcngründc,für " Üüher angebracht wurde», aufrecht. Dic weitläufigen Erörterungen der beiderseitigen Gesandtschaftenwerden dem Abschied einverleibt und dic Sache bleibt einstweilen im bisherigen Stand, lind. o. —^h»'t Bericht dic Gebrüder Thevenaz zu Bullet sich unterfangen, daö lcztcö Jahr ihnen übertragene
^»a>, ^ Cornvts auch auf anderes Land auszudehnen, wird der Landvogt beordert, daS Zchntcngcbict^ auszuscheiden. Ibid. A. — 3i!Ä. Der Landvogt wird beauftragt, sich zu erkundigen, wie viele neues>t>d ^ zchntpflichtigcm Land und zchntfrcicm Boden in den lcztcn dreißig Jahren angelegt wordeni. — Der Ursula Gilliard, Bcsizcrin einer Mühle zu FontaincS, wird mit Rüksicht auf
»Ntc ^ dic Baulosigkcit der Mühle der schuldige Zehnten von 16 Köpf Getreide auf 1t) herabgcsczt,
Bedingung, daß sie dic Mühle wieder in guten baulichen Stand scze. Ibid. r. — 3it1. Unter^^^'^dorbchalt wird dem Franz Ludwig Chanson von Uverdon der Zehnten auf einem ihm gehörigenlkig ^ ^'^edw dg Wodans genannt für neun Jahre gegen einen Canon von 21 Köpfen Getreide verliehen,^r ^ Dem Nicolas Bcausire wird gegen einen JahrcSzinS von einem Gulden an daö Schloß
ihr^ billigt, zwischen Ficz und Fontaines eine Hvlzsägc zu erbauen. Und. U. — 3U<». Zur Reparatur^Cdt k dcr Frau Bcausire drei Eichen im Wald La Seytc angewiesen. Und. nrm. — 3i!7. Dic
ni^ z; die durch den Segen GottcS mit vieler Jugend versehen ist und im Schulhausc für dieselbe
tzg 3niug hnt, ersucht um Überlassung des ober» Saalö im anstoßenden Prioratö- oder PfrundhauS.
^nvjß ^"lMschcin angeordnet. Und. pp. — .'tttt!. Zwischen der Stadt Grandson und den Gemeinden»Nh ^ Champagne wird eine Richtung gemacht, durch welche dic beidseitigen Anstände über Grenzen
^Ut verbundene Rechtsamcn geschlichtet werden. Und. It.
UiZ!7.
^ ^^hrrechnung von 1683 bis 1681. Den Ständen kommcn »ach Abzug der Ausgaben noch
^»Kt Cluldcn 12 Schilling 7 Denier an Geld, 71 Mütt 1 Quart an Korn, 66 Mütt 9 Köpf 2Pet^ und 11 Faß 8 Scstcr an Wein. Von der fünften AmtSrechnung dcö LandvogtS Hanö
Äei^ ^wn 1681 bis 1685 bleibt lcztcrcr schuldig 2527 Gulden 8 Schilling 7 Denier an
AbsH ^ ^^'pf an Korn, 18 Mütt 7 Köpf 2 Quart an Haber und 21 Faß 6 Scstcr an Wein.
^>, ^— '!UU. Landvogt Luciuö Tscharner hat von seiner erste» AmtSrechnung von 1685 bis 1686c»> entrichten an Geld 261 Gulden 9 Schilling 7 Denier, an Korn 67 Mütt 8 Köpf 2 Quart,
^ Schreib^ ^ 3 Quart, an Wein 11 Faß 3 Scster. Und. d. — 39l. Es wird abermals^ alt-h französischen Botschafter wegen deö verweigerten SalzzollS zu Montagnp beschlossen
^ '^'dvogt von Boecard beauftragt, ihm dasselbe vorzulegen und mündlich daS Nähere zu erörtern.^ ürc„ Landvogt wird beauftragt, sich über dic curpflichtigen Güter genau zu informiren,
^»nisst^ Üälle jährlich abnehmen und leicht in Vergessenheit gcrathcn könnten. Ebenso werden die Obcr-Mgcwicscn, in den Archiven darüber nachzuschlagen. Ibid. o. — Da dic Stadt Grandjon
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