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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2194
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-494 Grandson. 1689.

dcn Plaz vor dcm Schloße als Eigcnthum anspricht, werden die Obercommissäre beauftragt, über dieder zwei Stände einen Bericht zu verfassen. UM. p. !!i)4. Der Landvogt wird ermächtigt, dieam Chor der Kirche, ferner am Schloßthor und am Pfrundgartcn ausbessern zu lasse». Isiiä. g. Ü03' .fünf an die Stelle der Wcibel gewählten Statthalter bitten, ihnen alle fünf Jahre, statt dcS obrigkcil^Mantels, je hundert Gulden zu geben. Bei ihrer Einsczung ist aber vorbehalten worden, daß ihre VcrrichüWvon dcn Obrigkeiten nicht honorirt werden sollen; gleichwohl wird das Gesuch in dcn AbschiedUM. s. !!00. Castcllan Anscl zn Uvcrdon klagt im Namen seines Schwiegervaters, Herrn zu lM 'daß das Gericht zu Uvonaud nicht zulassen wolle, unter seinem Stab Gericht zu halten. Dieschirmt dcn Herrn zu Cheircs bei seinen im Jahr 1684 bestätigten Rechten und verfällt das Gericht zuin 75 Gulden Kosten. UM. iclc. !!07. Die Obercommissäre tverden beauftragt, sich zu crkundig^^welcher Weise Balthasar Bourgeois von Grandson, dem einige Lchcngcrechtigkciten durch JncorporationPfründe entzogen werden, anderweitig dafür entschädigt werden könne. UM. min. !0Z!. DieFranz Tari» zu Champagne beklagen sich wegen Überforderung des BodcnzinscS von ihrem Hause,zur Untersuchung an die Obercommissäre gewiesen. UM. pp. !!00. Der von Vcnncr von Büren, - ^zu Vauxmarcns, angetragene Tausch von seinen gcrichtöhcrrlichcn Gütern zu Provence und Concise gegt» ^der zwei Orte zu Mutrux erscheint vorthcilhaft, da dadurch die ganze Jurisdiction über Provence und ^ ^erhältlich wäre. Der Landvogt erhält Weisung, sofort alle Unterpfänder durch Sachverständige wcrtlst»verzeichnen zu lassen. UM. rr. 4M!». Waö das RciSgcld zu Grandson betrifft, bcharrt Frcib>üg ^seinem Standpunkt, daß seine Bürger davon befreit bleiben sollen, wie dies in Orbc und Tscherlih ^Fall sei. 1144. xgA.

1000.

Art. 401. Amtsrcchnungcn. Vom Jahr 1686 auf 1687 kommen dcn Orten zn gut 12-4910 Schilling, ferner 72 Mütt 5 Köpf 6h's Mäß Korn, 53 Mütt 4 Köpf 1 Mäß Haber und 44 F»9' -15 Maß Wein; vom Jahr 1687 auf 1688 beträgt das Guthaben an Geld 2613 Gulden 2Denier, an Korn 66 Mütt 1 Kopf 1 Mäß, an Haber 48 Mütt 2 Köpf 3 Mäß und an Wein ^ ^1 Scstcr 31 Maß; vom Amtöjahr 1688 auf 1689 2684 Gulden 2 Denier an Geld, 55 Mütt t ^3 Mäß an Korn, 32 Mütt 7 Köpf Mäß an Haber und 6 Faß 1 Scstcr Wein. Absch. ^402. Da der Herr von Corccllcs in seiner Herrschaft keinerlei vbcrhcrrliche Lchcnrcchtc zugeben "auch die Consistorialbußcn und die Strafen von Gefangenen für sich beansprucht, erhalten die Obcrco» ^den Auftrag, die Rechtsinnen mit möglichster Beförderung zu untersuchen und dcn Befund zuUM. 40!!. Die Obercommissäre berichten über die Bereinigung der Cururbaricn durch ^Vonnct und Einzügcr Dclay; lczterc habeil ihre Kostenrechnungen einzugeben. Die Obcrcommistä^ ^aus dcn neu aufgefundenen Urbanen Auszüge machen und ein neues Rcntcnbuch anfertigen. 4>üü.404. Der Herr von Vauxmarcns verlangt die Ratification des vor zwei Jahren angeregtendurch die Obercommissäre geprüften Tausches der Zehnten z» Concise und Provence. DieFrciburg erklären, daß die Gcnchmhaltung ihres Ortes von dcm großen Rathc auszugehen habe,an, daß Herr von Büren bei demselben mit dcm dahcrigcn Gesuche Ankomme. UM. cm. ^zwei Orte als Inhaber des allgemeinen Zehntcnrcchtcs im Amt Grandson geben dcm Landvogt drcAlle, welche die Zehnten nicht leisten wollen, anzuhalten, daß sie ihre allsälligcn Exemtionen