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Grands»». 1684.
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Art. 367. Der Landvogt hat von dcr Rechnung von 1682 den Orten zu bcgütcn 999 G»>^^79 Mütt 1 Kopf 1 Quart Korn, 48 Mütt 4 Köpf 2 Quart Haber und 8 Faß 1 Scstcr Wein.
Jahr 1683 kommen ihnen zu gut 761 Gulden 4 Denier, 67 Mütt 7 Köpf 1 Quart Korn, 45 ^19 Köpf 3 Quart Haber und 6 Faß 6 Scstcr Wein. Absch. 72. I>. — 363. Dcr Landvogt M ^daß er vergessen hatte, den Habcrzchntcn von Moborgct in die drei lczten Rechnungen aufzunehmen.wird Vormerkung genommen. Und. in. — 366. Dcr Landvogt klagt, daß die burgundischcn PachteSalzfactorcn den biShin zu Montagny und Trcyeovagneö entrichteten Salzzoll unter dem Vorwand "mehr bezahlen wollen, weil das Salz ein Geschenk dcö Königs und daher unanständig sei, davon 9»9>^zu bezahlen. Durch ein gemeinsames Schreiben wird dcr französische Gesandte, Herr de Marly, ^stcllung dieser Neuerung ersucht. Uiid. Ii. — 376. Auf Befehl von Bern hatte dcr Landvogt vo» ^Gütern, welche Bürger von Frciburg in der Vogtci Grandsvn bcsizcn, das RciSgcld beziehen wollc» ^ ^verlangt nun auf erfolgte Weigerung Vcrhaltsbcfchlc. Bern glaubt, die RciSstcucr sei eine dinglicheund eine hochnothwcndige Pflicht zur Bcschüzung des Vaterlandes, und es gezieme sich, daß wer de» lPNuzcn beziehe, auch die Lasten mittragen helfe. Die Gesandten von Frciburg erklären aber, das Rciög^ ^eine persönliche Steuer, ihre Bürger, die in Grandsvn Liegenschaften bcsizcn, werden damit in Frciburg t ^veranlagt. Zudem hätten sie in dcr Vogtci auch keinen Anthcil an den gemeinen Gütern, die bekannt'-^Concisc und Bonvillars nicht gering seien. Und dann legen die Untcrthancn daö RciSgcld zu ihrer 9gBcschüzung zusammen. Endlich spreche auch ein Abschied von 1599, der verlesen wird, gegen diese dANcisstcucr. Diese Eröffnungen werden in den Abschied genommen und dem Landvogt befohlen,von allen fernem Schritten abzustehen. Und. o. — 37k. Die Einbannung dcö Eichwalds en S9P ^abermals bestätigt. Und. p. — 37Z. Dcr Zehnten In. iwuvello Uonsidro genannt zu Bullet wirdhcrigen Inhabern Jonas Jcanncret, Castcllan von Vauxmarcus, J.J. Cruchaud (Curchaud?) und desMutter, Frau Bcausirc auf weitere zehn Jahre gegen jährlich 69 Silbcrthalcr und 12 Säke GersteUnd. g. — 373. Den Gebrüdern Jakob und Georg Thcvcnaz von Bullet wird dcr Zehnten zu es Cern^ ^dcssous la Prise de MorrcnS auf weitere zehn Jahre gegen einen Lchcnzins von 59 Gulden zugeeignet. liiüi- ^
374. Dcr Zehnten zu Montagny wird auf fünf Jahre an Franz Ludwig Duton vergeben. ^ tiilf
375. Dem Prädicant von Grandsvn, Theodor Micvillc, wird die jährliche Miethcntschädigung von ' ^49 Gulden erhöht und gleichzeitig erkennt, daß dessen Pfrundhauö entweder rcparirt oder verkauft Pl-atts dem Erlös einen leidlichen Hauszins zu schöpfen. Anläßlich ist den Prädicantcn und Pfarrhcrrc» ^zeigen, daß sie die Pfrundhäuscr nid)t leer stehen lassen. Und. 1. — 376. Die Dachselhofcrsch9>Montagny betreffend sollen die Commissärc vom Einnehmer zu Grandsvn die Vorlage dcr Tausch- und 6'"verlangen und ihm zur Abstattung eines Berichtes Frist ansczcn. Und. zs. — 377. Die
Bern dringen auf Revision des Wcibclgcschäfts zwischen denen von Grandsvn und Bonvillars u"dpagnc, und verlangen gemeinsame Bcaugcnschcinigung, um zu ersehe», in wie weit die Beschwerden vv»villarö begründet seien. Frciburg entschuldigt sich mit Mangel an Instruction, worauf die Gesandtenerklären, den Augenschein allein vornehmen zu wollen. Ibid. ^ 673. ES wird am Abschiedgenommen, daß zum Nachtheil des obrigkeitlichen Gctrcidczchntcns zu Grandsvn viele Kornzclgcu >u ^umgewandelt werden, wovon an gewissen Orten dcr Zehnten dem Herrn von Montagny zufällt. ^