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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2191
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Grandson, 1682, 2191

^^^dnung getroffen hatten. Da der Landvogt dicsc nicht zur Hand hat, soll sie ihm ehestens zugesendet^ ^ ^"ut er seinen Bericht an die Obern vervollständigen kann. Ilnä. g. DaS Pfarrhaus in

zwei Jahren gemachten Plane umzubauen; an den übrigen, besonders an demjenigen" ^t, Mauriec, ist zu Verhütung fcrnern Schadens die nothwcndigstc Reparatur vorzunehmen. Die zwei^ ') verödeten Häuser in Grandson soll der Landvogt der Stadt käuflich antragen. Iliiä. r. Die

!»werden beauftragt, zu untersuchen, welche Bewandtnis! mit den Dachselhofer'schen Bodcnzinscn^ sücpres-svus-Montagny habe. Iliiü. t. Zur Herstellung cincö richtigen Verzeichnisses der

Handele dcö obrigkeitlichen EinzügcrS haben sämmtlichc Grundbcsizer auf den ersten Ruf deö'll? '^ erscheinen und ihm ein genaues Vcrzcichniß ihrer Liegenschaften zu geben, Idicl. ee. ' Inhaber von obrigkeitlichen weinzchntpflichtigcn Lehe» werden aufgefordert, ihrer Schuldigkeit^ "Minen, UM. v. Die obrigkeitlichen Commissärc sollen Erhebungen machen, wer die sogenannten

w (rvntioi's «los vnros) zu bezahlen habe, Ibid. ev. GcrichtSschrcibcr Calame und Herr

gcvis erneuern im Namen deö Gerichtes zu Grandsvn daS Gesuch, das; ihnen in Criminalfällen dieTei-'^ ^^nihr auch noch ferner belassen werde. ES verbleibt aber bei der jezigcn Bestimmung, daß jedemsind für eine Mahlzeit nur zehn und für die GerichtSversammlung noch vier Bazcn zu entrichten

^ ' ^üel. ee. Die Gesandten bestätigen der Frau von ChavanncS die Zchntcnverlcihung zu

»>id ^ ^ jährliche Lieferung von zusammen 25 Kops Weizen und Haber in daS Schloß Grandsvnvon q aufgelaufenen Ausstände. Ibid. oo. .'1El>. Dem Curia! Cuagny und dessen Bruder

Nass ^ird daS ihnen von dortiger Gemeinde crthciltc Recht, zur Bcgicßung ihrcö Einschlags das

^ra ^^^v^'ch 2d Stunden beliebig zu verwenden, bestätigt und alö Gebühr ein Bodcnzinö von 8 Haller^ Z l Hauptmann Castella, Herr zu Dcllcy, nnrd mit seinem Anliegen betreffend

^i>»i P^vod und Savc an die beiden Obcrcommissärc gewiesen, welche den Augenschein nehmen und infcsts.^ d"S Landvogtö von WifliSburg die Rechtsamcn aller Bethciligtcn untersuchen und die Grenzen^ni/" liüä. II. .'!<»!!. Herr de CheyrcS, dessen Vorfahren in Uvonand unter ihrem Stab

und sich hicsür des Gerichtes, daö vom Amt Grandson bestellt worden, bedienten, indem nach^ Llmtsgeschäftc im Namen deö Herrn de ChcpreS und unter Vorst; seines Wcibels eigenessöffst ^"^u wurde, sucht um Bewilligung nach, diese seit einiger Zeitersessene" Rechtsame wieder in^Meid"^ Bingen, Obwohl die Berechtigung vollständig bewiesen vorliegt, überläßt die Konferenz denvcr». ^unoch den Obrigkeiten und beauftragt den Landvogt, die Unterthanen zu Uvonand darüber cinzu-^ ^ AE4. Dem Wcibcl Dpcns zu Concisc soll der Landvogt auS Erbarmen auf

Ißj^ Zwei Orte je einen Sak Mischclkorn und Haber und zehn Gulden an Geld verabfolgen,

^ 2Zern ersucht dringend um Revision dcö frciburgischcn ErkanntnisseS betreffend den

Grandson und BonvillarS, in dem Sinn, daß beide Orte miteinander den Augenschein^>o»st ^"spräche der Parteien einer genauen Prüfung unterstellen und daraufhin ein Erkenntnis! geben,^Erk Zwangen wäre, dicS allein von sich aus zu thun. Die Gesandten von Frciburg entgegnen,>l>vßx ^"^uiß ^i mit reifer Überlegung in der freiburgischcu Kehrordnung erfolgt, und erwarten, daß dicsc nichtwerden. Ibid. t,t. .'!<»<». Abraham Stettler, Vogt zu Köniz, verlangt die Aufhebung des^c>us s ^"thcilö in seinem Streite wider den Herrn von Montagny wegen eincö StükcS Reben undZchntcnS, Die Gesandten von Bern untcrstüzcn daS Gesuch, worauf jedoch Frciburg nichtIkiS,