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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2187
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Orbe mit Tschcrlitz. 1711. 2187

und empfehlen sich für cinc Beisteuer; dic Katholischen aber wünschen im bisherigen Verhältnisse^ Armuth wegen zu keiner Trennung schreiten könnten und gegenwärtig ein gutesbeiderseits obwalte. Die Confcrcnz entschließt sich jedoch, mit der Trennung in Tscherlitz denZu machen, und trifft folgenden Vergleich! 1. Die neue rcformirte Kirche ist auf der Anhöhe bei demdir Waage zu erbauen; 2. die Glvkcn der gemeinsamen Kirche werden gcthcilt; 3. der Werth

ü e der alten Kirche ohne Chor ist den Rcformirtcn zu vergüten; 4. über den Chor wird der Entscheidbcir ff^ den Obrigkeiten hintcrbracht. klüd. o. I««>. Die Antwort von Freiburg auf daS Memorialiijs ' Abstellung der Mißbrauche in geistlichen Angelegenheiten wird dem Abschied beigelegt. 11>. s.^ Prädicantcil zu Tschcrlitz und Grandson beklagen sich, daß ihnen für die lcztjährigc Pension an8g Gulden ausgerichtet worden seien, während in der bernischen Alternative ihnen das Faß mit

für ' Errechnet worden war. Da die völlige Ersczung des Abgangs nicht möglich ist, wird die Vergütung^ ^ Kronen fcstgcsczt. Ilüä. 1. i«2. Die Gemeinde Policz-le-Grand wird angehalten,>!l!j daselbst und dem Pfarrer zu Bottens die schuldigen Frohndicnste zu leisten. Idiü. u.

^cn'cindcn Bottens, Poliez-Pittet und Malapalud wird gestattet, gegen die jährliche VerzinsungIbig tischen Kronen unablöSbarcn CapitalS in daS Schloß Tschcrlitz sich von ihren Frohnen loszukaufen.

Al-t. wird die sofortige Reparatur dcS Chorö in der Kirche zu Policz-le-Grand angeordnet.^ !«5. Es ist cinc Verordnung zu erlassen, daß den Bannwartcn die Gebühren von jedem Stok^ustj'l ^ ^ bestimmt wurden, richtig verabfolgt werden. Ilüä. x. tili». Bern ersucht um die

»>n ^ bic nothwendigc Reparatur des Pfrundhauses zu Orbe sofort Hand angelegt werde,

barnach auch das Pfarrhaus zu Bottens reparirt werden soll. Wird in den Abschied

17«!.

'bcht ^ ^ schwebende Streitsache betreffend die gegenseitige Ernennung der Geistlichen wird

^us Memorial betreffend die Mißbräuchc in geistlichen An-v»H T " ^ ^ Tschcrlitz, das von den Geistlichen beider Confcssionen bereits unterzeichnet ist, wird nun auch^ztes gutgeheißen und dem Lanvvogt zur öffentlichen Bekanntmachung zugestellt, IIüü. r. IN«. Die

^ getroffene Verfügung betreffend die Frohnen der Gemeinde Poliez-lc-Grand wird genehmigt.u»d ^ ^ «tLI«. Der AuSkauf der Frohn- und Fuhrlcistungen der Gemeinden Bottens, Poliez-Pittetübcr Maßgabe dcS lcztjährigcn Abschiedes genehmigt, llml. 1. - IL«. DaS Reglement

^ ^ioklosung der Bannwartc, daS immer noch aussteht, ist beförderlichst zu erlassen. IknI. u.^ nunmehr zusammcngcsallcnc PfrundhauS zu Orbe ist auf Kosten beider Stände sofort wieder auf»ivgij^^ Die nothwcndigcn Reparaturen im Schlosse Tschcrlitz sind unverweilt und zwar

^tcn ^ Accord auszuführen. 1>>. rv. IL-t. Über den von Freiburg angezogenen Marchstein im^ffelbx > ^ unlängst ausgehoben und weggeschafft wurde, geben die Gesandten von Bern den Bericht, daß^ fuhchx vor einigen Jahren durch mehrere Bauern böswillig auf bcrnischcS Gebiet gesezlc Marche^iigt ^ uuf bestimmten Befehl hin entfernt wurde. Frciburg gibt sich damit nicht zufrieden und vcr

^urrchstci» wieder an den alten Ort gebracht und dann beiderseits die nähere Sachlage daselbst^fgei, 3L5. Da der Streit zwischen dem Schulmeister Lcgraz zu Tschcrlitz und dem

lurrcr wcgcil dcS Fcucrstattzinsrö immer noch unerledigt ist und die Gesandten von Frciburg