2188 Orbe mit Tscherlitz, 1711,
bchauptcn, die Angelegenheit sei grnndsäzlich durch den Abschied von 1676 geregelt worden, soll diesergeschlagen werden, 1144, an. — 3L1Z. In dem Hauptgeschäfte der Konferenz: Trennung der p^^' ,Kirchen im Amte Tschcrlitz, erklären die Gesandten von Frciburg, daß sie, so gern sie cS wünschen »u')^die Hand dazu nicht bieten können, wie sie denn lcztes Jahr schon sich vorbehalten hatten, daß sie »ur V ^weise für die Separation der Konfessionen zu Tscherlitz stimmen. Heute können sie sich zu leztcrcm >»u ^stehen, wenn der Chor der alten Kirche in Tschcrlitz ohne Weiteres den Katholischen überlassen werde.Abgeordneten von Bern verwundern sich über diese plözliche Änderung der Gesinnung, die alle Verhandle ^vieler Jahre auf einmal wieder über den Haufen werfe, zumal doch die Thcilung der Kirche zuerst ^ ^Katholischen angeregt und lcztes Jahr in Tschcrlitz von beiden Rcligionöpartcicn gutgeheißen werde»
Frciburg schrckt vor der Thcilung aus Mangel an den erforderlichen Mitteln zurük und bestreitet imdaß von Seite der Katholischen das Mindeste altcrirt oder etwas Anderes gcthan worden sei, alöallen Zeiten in der katholischen Welt hergebracht war, Bern bcharrt darauf, daß entweder die Thcilu^gemeinsamen Kirchen vor sich gehen müsse, oder aber daß die völlige Abstellung aller von den Kaust ^gemachten Neuerungen stattfinde. 1614. 66. — .'iL?. Die Amtsrcchnung von 1710 stellt sich so,Landvvgt beiden Ständen schuldig bleibt 3987 Guldc» 9 Schilling 4 Denier, 15 Mütt Weizen, tu
Mischclkorn und 40 Mütt Haber. Absch, 732. Ii. — ILZi. Künftig ist dafür zu sorgen, daß vonschäzen der Raub nicht nach Belieben abgezogen wird. 1614. i. — Die Amtsrcchnung vo» ^
ergibt ein Guthaben der Stände von 20 Mütt Weizen, 40 Mütt Mischclkorn und 46 Mütt Haber, ^ ^Landvogt Johann Baptist von GoumocnS bleiben die Stände 962 Gulden 2 Schilling schuldig, 1t4<1 ^Die Landschaft Tschcrlitz bittet unter Berufung auf eine Urkunde von 1370, ausgestellt von ^ j,iMontfalcon, um Enthebung von den obrigkeitlichen Fuhrlcistungcn, Das Gesuch wird abgewiesen, da ^jenem Instrument erwähnten ni4<zs sich nicht auf solche Fuhren beziehen. Ausnahmsweise wird für de» ^habenden Neubau des Schlosses jedem, der einen Tag lang Baumaterialien zuführt, vom MundvollMaß Wein, für zwei Vazen Vrod und ein halbes Pfund Käse verabfolgt werden. Es wird ferner bcs^ ^untersuchen zu lassen, ob die Stadl Orbc von solchen Fuhrlcistungcn befreit sei oder nicht. Gut-AAl. Die Gemeinde Poliez-lc-Grand wird mit dem doppelten Gesuche um Erlaß der dreißig ins ^Tschcrlitz Pflichtigen Säkc Haber und um Bewilligung, zur Dckung der gemeinen Schulden eine» < ^Allmcind zu verkaufen, ab- und zur Ruhe gewiesen; dafür wird von der Confercnz rathsamcr ' st,^ödas dortige WirthShaus abzuschaffen, 1614. ee. — AA2» Die Wcidgangöstrcitigkeitcn der Gemeindemit ihren Nachbarcn sind von den Obcrconuiiissären und den Landvögtcn zu untersuchen und wenn st» ^reif sind, den Obrigkeiten zu berichten, 11)14. <14. — A.j.'t. Die sonderbaren Bcstimmungcn, >»'»Landschaft in den Coutumicr du Payö de Baud aufzunehmen wünscht, sind durch die Commissärc z»suchen, 1614. kö. — Daö Gesuch um Abschaffung des verschiedenen Gewichtes und Normst»»- ^
selben auf 17 Unzen wird in Abgang von Instructionen in den Abschied genommen, 1144. 11. ^ ^ yc»Schicßtage der Schüzcn werden auf zwei aufeinander folgende Dicnsttagc verlegt und die Schießt ^vier Sonntagen abgestellt. 1614. — .!!!<». Der Schüzcnkönig in den Papagcischicßcn hatzu erklären, ob er die Enthebung von der Ehrschazpflicht oder die Gcldgabc von 100 Gulden anehmen tvill. 1144. Iii). — Das Begehren der Schüzcngcfcllschaft um Überlassung ^eir
Juchartcn Boden im Wald Orjulaz tvird abgctvicscn. 1614.11. — Die Gesandten von Bernsich, daß Frciburg troz der vielen Berathungen und Confcrcnzcn in den confessioncllcn Anständen zu