Orbc mit Tscherlitz, 1708, 1709.
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erledigen zu suche». Da beiderseits au dieser Auffassung der Sachlage uiit Zähigkeit fcstgc-bäder kommt nur so viel zu Stande, daß die einzelnen Klagepunktc durchgangen und die Ansichten
170».
Nh Gesandte von Bern dringt darauf, daß sämmtlichc im Mai 1702 der Confcrcnz zu
»»d^ ^^ich eingelegten Beschwerden über die cvnfessionellcn Neuerungen Punkt für Punkt einmal besprochen^ ""^'uacht werden. Der Gesandte von Freiburg bestreitet, daß ein solches Memorial der damaligenauf, ^ vorgelegen sei, und kann sich nicht dazu verstehen, alle Anstände bis auf fünfzig Jahre zurük wiederz>, sondern nur dazu, die im Abschied von 1702 genannten Klagen und allfälligc seitherige Neuerungen
»nd zrü'ird, koir
. ^s^udten darüber nebenan gezeichnet werden, ohne jede weitere Verbindlichkeit, als darüber den Obern^lchc hatten. Absch. 659. n. — 204. Zwischen de» beiden Grcnzmarchen von Fajonlaz und Archent,^ ^^k>ict der Ämter Tscherlitz und Lausanne scheiden, werden die Zwischenmarcheu, welche gleichzeitigstsiil und JuriödictionSmarchen sein sollen, auf obrigkeitliche Genehmigung beredet und festgestellt,
^nicj ^ DaS Begehren der durch die Grenzbereiuigung in daS Gebiet von Lausanne gefallenen
^cit> ' ^ ^^kigny um Entlastung von einem in das Schloß Tschcrlitz Pflichtigen Zinse für ein Holz- und^ ^olgc der Grcnzbercinigung dahingefallen ist, wird in empfehlendem Sinn in den Abschied
Ävr ^ »^0. Die Streitigkeiten zwischen Bottens und Malapalud wider Bretignp-sur-
ffig ^ von Bretigny wider die von AsscnS sind von den Gesandtschaften definitiv erledigt worden.
^ ^ Klage der Gemeinde» Etagnicrcö und Biolap-Orjulaz wider den Herr» von BoussenSdc» streitigen Wcidgang wird der Augenschein eingenommen und ein Vcrglcichövorschlag gemacht und^u»ittl Zugestellt. 1>M. «z. — 2»». Freiburg verlangt die Aufhebung eines vor einigen Jahren durchhch von Bern getroffenen Vergleiches über streitigen Wcidgang zwischen Dommartin und Policz-lc-Petit,sich ^rmcindc dadurch bcuachtheiligt worden sei. Der Gesandte von Bern bestreitet Freiburg daS Recht,^sseii'" ""ämmschril. ^ ^ 2»0. Der Streit zwischen dem Pfarrer zu Tscherlitz und seinen Kirch-
°^iqkc'!, beanstandete Frohndicnstc wird gütlich erledigt. IIüü. K. — 200. Unter Vorbehalt der
Genehmigung wird den Gemeinden AssenS, Etagnicrcö und Biolap-Orjulaz der ihnen 1605 fürsto»e» ^ Achcrumö im Walde von Biolap-Orjulaz auferlegte ZinS von 20 Kopf Haber und -1 Sonncn-^schei/^^^ ^ dieser Wald nur »och hin und wieder eine vereinzelte Eiche unter Gestrüpp und Nckholdcr-gtvß^ Born beantragt gleichzeitig, einen Dritthcil oder Vierthcil dieses gegen dreihundert Jucharten
^ in Bann zu legen. Idiä. Ii.— 201. DaS Gesuch dcö Major Mannlich, Herrn zu DaillenS,
ZU yj„. schuldigen Fcucrstattzinscö, als Entschädigung für die ihm durch den Bau dcö PfrundhauscS^ ^ümchscncn Nachthcilc, wird in den Abschied genommen. 16i<1. i. — 202. Den Obrigkeiten
bsi die Dachungen der obrigkeitlichen Gebäude amtlich inspicircn zu lassen, um allfälligem Schaden
^ begegnen. 1,M. 1e.
Art
^^stzrosi' ' ^ ^uthsbegehren von Freiburg bei den katholischen Orten in dem von Bern der Stadt Orbc^ Schifffahrtörccht. (S. Absch. 688. g.) — 204. Die Rechnung dcö Jahrcö 1708 stellt sich so,^lkvr"^^ beiden Ständen 607 Gulden 7 Schilling, 19 Mütt 5 Kopf Weizen, 18 Mütt 2 Kopf^ dNütt 11 Kopf Haber und 2052 Maß Wein schuldig bleibt. Absch. 697. u. — 20.5. Die
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