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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Orbe mit Tscherlitz. 1707.

Posten von einigen Gnldcn für die Fuhr von Ziegeln wird zwar genehmigt, aber zur Verhütung k»»ß^Nachahmung in den Abschied gesezt, daß solche Fuhren von den Untcrthane» unentgeltlich zu leiste» ^Absch. 641. 6. 21»7. Landvogt Karl Ammann bleibt von der Rechnung deö Jahres 1766 den St»"^schuldig 19 Mütt 6 Kopf ^4 Maß Weizen, 17 Mütt 9 Kopf ^4 Maß Mischclkorn und 45 Mütt3 Maß Haber. Ihm kommen zu gut 16 Gulden 16 Schilling 3 Denier und 996 Maß Wein. Idiä. >'2k1t. Laut Jahrrcchnung von 1767 rcstirt der Landvogt den Ständen 1116 Gulden 9 Schilling 916 Mütt 8 Köpf 2Hz Maß Weizen, 16 Mütt 3 Köpf 1 hs Maß Mischelkorn, 46 Mütt 4 Köpf ^ ^Haber und 156 Maß Wein. Ein Posten von 35 Gulden für Zurichtung des Brennholzes wird ^ .geheißen. Ikiä. k. 2<ii>. Der kleine Zehnten zu Villars-le-Tcrroir, der ztvar dieses Jahr nur -1 - ^ertragen hatte, ist in der Rechnung vergessen worden, was künftig zu verbessern ist. Idiä. 1. s

der künftigen Rechnung ist vorzumerken, daß die dem Landschrcibcr Mcstrczat 1765 verliehenen kleinen 8^'demselben gegeben worden sind, so lange cS den Obrigkeiten gefällt, damit dicS nicht in Vergessenheit^Ilchä. in. 27 l. Frciburg will der Stadt Orbe wegen ihrer Ansprache auf die Schifffahrt auf der ^Rcchtstag anfczcn, was Bern verweigert, weil das Streitobjekt auf bcrnischcm Gebiet liege. Wird >»^Abschied genommen. Illiä. gg. 272. Dem Gamalicl Cvmbc werden die obrigkeitlichen Reben Z»gegen einen jährlichen Wcinzins von 156 Maß vom gleichen Gewächs unter Vorbehalt der hoheitliche» ^nehmigung überlassen, ldiä. rr. 275. Die Gesandten wolle» die günstige Gelegenheit bcnüze» ^empfehlen den Obern den Ankauf von fünfzehn bis achtzehn Juchartcn Akcrland, das unmittelbarSchloßgut angrenzt. Idiü. ss. 274. Der Landvogt hat darüber zu wachen, daß die Geistliche» ^ ^Confessioncn in den Waldungen nur das ihnen von den Bannwartcn angezeichnete Holz schlagen. Ibiä. ^275» Da der Wald zu Biolay-Orjulaz gänzlich zu Boden und ruinirt ist, wird beschlossen, es sei der ^Thcil desselben für Aufwuchs wieder einzuschlagen. Illicl. nu. 271». Wenn es sich erfindet, daß ^ ^Asscnö für das Achcrum einen Zins zu bezahlen haben, das nun durch die Verödung des Waldes ^wcrthloö geworden ist, soll ihnen dieser Zins nachgelassen werden. Idiä. vv. 277. Zur Erledig»'^ ^Streites über die Jurisdictionsmarchc zwischen Bottens und Brctigny sollen die Obrigkeiten nächst^ ^Confcrcnz veranstalten; inzwischen sind alle Thätlichkcitcn einzustellen. Diese Abordnung hatden streitigen Wcidgang zwischen dem Herrn von Bousscnö und den Gemeinden Etagniercö undOrjulaz zu theilcn. Ikiä. rviv. 275. Dem Bannwart Adam Pcrret in Poliez-lc-Pctit hat derjährlich, so lange es den Obrigkeiten gefällt, je einen Sak Weizen, Mischclkorn und Haber zu ^

Dein Bannwart Nicolas Carrard wird das von seinem Vater innegehabte Zchntchcn zu Policz-lc-Pkt>t ^weilen bis zur nächsten Jahrrcchnung überlassen; inzwischen ist der Ertrag dieses Zehntens Z» ^Ilnä. xx. 2711. Der Streit zwischen dem Pfarrer von Tschcrlitz und seinen Pfarrgcnosscn wird » ^spätere Confcrcnz geschlagen. Illiä. 2511. Der Streit zwischen den Gemeinden Poliez-le-Pe ^Dommartin ist von der Confcrcnz, die nächstens in Tschcrlitz zusammentritt, zu untersuchen. Ibiei- 65" ^251. Die sämmtlichcn zu Tschcrlitz vorgekommenen Neuerungen in Rcligionösachcn sind zu unters» 1das Eine und Andere wieder in den alten Stand zu sczcn. 1IM. leieie. 252. Die Geistlichen beid^fcssioncn haben künftig der Regierung, welche sie wählt, keine Honoranzcn mehr zu entrichten. 1^'