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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2179
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Orbe mit Tschcrlitz. 1697. 2179

^ührt worden, um sie in der rcformirtcn Religion zu erziehen, zurükgcgcbcn werden. Bern lehnt es ab, daslrch anderes Vcrhältniß als bei den Kindern Thomas handle. Ibid. xx. M-t. Über den

^lßcr^" Mußkornzchntcn zu Policz-lc-Grand tvird vereinbart, daß den Geistlichen daselbst und zu BottensZ» w Zcstntcn, als Erbsen, Wikcn, Linsen und Gerste, von jedem ganzen Pflug oder zwölf Juchartcnüwßc Bataille angcsäct, von der Mittelfrucht der Zehnten gebühren soll; das Übrige verbleibt dem

Ahnten. Von einem halben Pflug oder weniger ist vcrhältnißmäßig zu Zinsen. Ibid. xze.^^rcommissärc werden an die Eingabe ihres Berichtes, ob daS Zchntlchcnrccht zu Goumocns nach»ach Lausanne gehöre, erinnert. Ibid. ddd. 2<1<1. Frciburg verlangt gegen Erlegung desÜbc / ^^^^ch^lingö an die zu GounwcnS und Gcmpcnach erkauften Lehen einzustehen; erftcrcS wird gegenA» , ^ nndcrcr Gegcnwcrthc in Rcchtsamcn zugestanden, lcztcrcs abgelehnt. Ibid. 000. 2117. Die^ Gemeinde Vrctigny, welche den Zins an'ö Schloß Tschcrlitz verweigert, bis ihr das^ brecht und der Wcidgang im Wald de Fapjoulaz, von woher der Zins rühre, zuerkennt sei, wirdfig Konferenz betreffend die AuSmarchung dcö JurtcnwaldcS gewiesen. Ibid. nnme. 2<1ii. Die Con-dliß ^ Pfarrer zu Bottens nach Lausanne zum Verkauf gebrachten Korns betreffend wird berichtet,

Pfor ^ dortige Taxe verfehlt hatte. Die srciburgischcn Abgeordneten werden hicvon dem

^ ^itthcilung machen und ihm Gelegenheit geben, allfälligc Gegenbeweise zu erbringen, Ibid. Id»1d».beanstandeten drei Amtsrcchnuugen des Landvogts Steiger bleiben unerledigt, weil noch verschiedene^ vorher beigebracht werden müssen. Ibid. iiii.

ii»;>7.

dxg Den streitigen Mcsclc-Zehnten zu Policz-lc-Grand betreffend verlangt Freiburg die Aufhebung

^h»t ^^"bvogt verfügten Arrests. Die Gesandten von Bern entgegnen, die Geistlichen hätten sich diesenzu Pvlj ^ kurzer Zeit angemaßt; sie beantragen, für diesen Zehnten den Geistlichen beider Confcssioncn^hrend^Bottens jährlich ein gewisses Quantum Früchte zu geben und anerbieten i<) Säkc,^bc»> 25 Säke verlangt. Da sich die Gesandten nicht einigen konnten, wird der Landvogt bei

t>c ""5stcfordcrt, in Anwesenheit der Parteien über den Sachbcstand Kundschaften aufzunehmen undThrill Bericht zu erstatten. Absch. 359. u. 21t. Bern erklärt sich bereit, Frciburg zu halbem

^»<W ^^uftcn Hcrrcnziusc zu Goumocns eintreten zu lassen, sofern Frciburg dafür die Bodcnzinsc zu»ich bon zum sechsten oder achten Theil an das Schloß Tschcrlitz Pflichtigen Zehnten zu Gollion abtreteÄut ^ entrichte. Die frciburgischc» Gesandten eröffnen, die Abtretung dieser Zehnten, als geistlichesPchz ^ fallen, geben aber Hoffnung, wenn anderswie entgegengekommen werde bei der Blatte auden, m Bodenzinsen zu Chavornay u. s. w. Ibid. b. 2l2. Der Landvogt von Lausanne hat

w m ^^rchj verboten, denen von Bottens die Mcssellcric zu bezahlen und ihr Vieh auf dem Grund^^Udtcn^ weiden zu lassen, da dieses in daö Gebiet von Lausanne gehöre. Auf dahcrigc Klage der^Kvin, ^üburg, welche darin eine Schädigung des gemeinen Amts zu Tschcrlitz crblikcn, wird denaufgetragen, die dahcrigcn Rechtsamcn feststellen zu lasse». Ibid. i. 2l!t. Frciburg^^arch,^ ^ogen vierhundert Juchartcn betragenden Wald bei Biolap-Orjulaz ungefähr scchSzig

^Utcich'e^ ^Üuchtbar und nur mit Stauden bcsezt sind, zu veräußern, indem dadurch den Obrigkeiten^ig ^ ^^gnjsst <1,^ Zchntcn, Zinsen und Laudcmicn erschießen ivürdcn. Wird in den Abschied genommen.

Es wird vorgeschlagen, das Moos zwischen Biolay-Orjulaz unter diese Gemeinde und