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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2174
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2174 Orbe mit Tscherlitz. 1687.

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Art. 127. Beide Orte haben dem alt-Landvogt Anton Wurstcmbcrgcr laut AmtSrcchnung vonauf 1685 zu 2666 Gl. 3 Schilling 6^/s Denier an Geld und ein halbes Faß Wein zu vergüten, dag^kommen jedem Ort zu gut 8 Mütt Waizcn, 4 Mütt 5 Köpf 1J /s Quart Mischclkorn und 15 Mütt 7^^1 Quart Haber. Absch. 114. g. 1ZZ!. Laut erster AmtSrcchnung dcS Landvogts Franz Josephvon 1685 bis 1686 hat der Landvogt zu leisten an Geld 717 Gl., an Weizen 15 Mütt 1 Kopf ^an Mischctkorn 16 Mütt, an Haber 35 Mütt 5 Köpf. lind. 1. 1211» In Abänderung dcSvon 1678 wird beantragt, daß dem Castcllan zu Orbe statt wie bisher ein Dritthcil von den Buße» ^fünf Gulden, ein Vicrthcil aller Bußen in (Zivilsachen gebühren solle, um ihn desto mehr anzufrsichc»,obrigkeitlichen Interessen geltend zu machen. Für die bisherigen Rechnungen wird ihm der verrechnete

thcil belassen. 1>M. r. 13(1. Dem Castellan zu Orbe, Dcrbonnicrc, werden auf Lebenszeit dieim Orbcbach, die Zinsen von der Mczg zu Orbe und die dortige Spitalwicsc verliehen, wogegen er du ^vögtlichcn Gefälle von Getreide und Pfenningen kostenfrei einzuziehen hat. lind. t. 131. Der 6W»

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Etagnicrcs wird auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung eines Canons von einem Sak Haber bewilligt,

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132. Berit hat der Gemeinde Corccllcs das Wcidcrccht in den angrenzenden Waldungen am Jorat bc>A

Bedarf an Brenn- und Bauholz nach Anweisung des Försters in den Jurtenwaldungcn zu beziehen. I>u4

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Da die Gesandten von Frciburg Anstand nehmen, ein Gleiches zu thun, nehmen sie es in den ^II>id. v. 133. Der Bürgerschaft von Tschcrlitz wird daS Zolllchcn auf zehn weitere Jahrebisherigen Bedingungen bewilligt. UM. rv. 134. Der Gemeinde Rvpraz tvird daS ihr vombestrittene Wcidcrccht in den Jurtcnwäldcrn nach Maßgabe der vorgewiesenen Urkunden von 1239 u»dunter Vorbehalt der hoheitlichen Genehmigung bestätigt. lind. x. 133. In dem Streit über die ^ ^marchc zwischen Pcitthcrcaz und Corccllcs, ferner in dem Grcnzstrcit zwischen Biolay-Orjulaz und der -schaft Bottens, ferner zwischen Villarö-le-Tcrroir und Vuarrcnö haben die Obcrcommissärc den Llugc»cinzunchmcit und die Erledigung der Anstände vorzubereiten. Und. 131». Auf die Klage desvoir Asiens, daß der Freiherr von Morichs sich weigere, von einigen Häusern die Zchntcngarbcn zuwird der Landvogt angewiesen, dem Pfarrer zu den Zehnten zu verhelfen, bis Herr von Moricho 9^ ^bewiesen, daß er zchntcnfrci sei. lind. 137. Der Müller von EclagnenS klagt, daß in Folge Err>) ^einer neuen Mühle durch Herrn Annnann zu St. Barthclcmy viele Grundbcsizcr ihr Getreide nicht »> ^ihm mahlen lassen, obtvohl diese Servitut auf ihnen ruhe. Der Landvogt wird beauftragt, bei Sw ^nach dem Wahlkreis Cclagncns Pflichtigen Grundbcsizcr anzuhalten, daß sie diese Mühle nicht umgch^das Gesuch rnn Ermäßigung seines Bodenzinscö wird einstweilen nicht eingetreten. lind. na. ^ gxr,thcilwciscr Abänderung des Abschiedes von 1676 in Folge Auflegung neuer Actcnstükc wird GcorgHerrn zu Vcrnand, die Rcchtsamc auf die Fcucrstattzinsc zu Bottens bestätigt. lind. dii. ^durch Ankatlf vieler lchcnpflichtigcr Grundstükc durch die Gemeinden den Obrigkeiten die Ehrschazselben entgehen, wird angeordnet, daß sie diese Güter entweder wieder an Private veräußern oder v»u Z ^zu zwanzig Jahren den Ehrschaz entrichten sollen. UM. eo. 1411. Die Landvögtc zuGrairdson erhalten die Weisung, jeden Ehrschaz, sobald er verfallen ist, einzuziehen, sofern der P" ^lchcnhcrr nicht sofort sein allfälligcs Anrecht darauf klar und deutlich darthun kann. lind. dd. ^ - ga»^Obcrcommissärc sollen das ctwaö baufällige Schloß in Tschcrlitz unter Zuzug der Wcrklcutc uud