Orbe mit Tschcrlitz. 1684. 1685. 2173
^lchc,^ zu welchem Behuf ihnen Comissär DnboiS weitere Mittheilungcn zu machen hat. 1144. —so/' Dodcnzinse des Schlosses Tschcrlitz werden von den Landvögten ungleich verrechnet. Die Sacheuntersucht werden. 1144. lelele.
i1iZt4.
^11». Den zwei Orten gebührt von der Vogtci Tschcrlitz nach Abzug aller Auslagen seit Michaelis^ bis dahin im Jahr 1684 an Geld 2754 Gulden und 8 Schilling, an Weizen 57 Mütt 11 Kops 2^ an Mischclkorn 38 Mütt 11 Köpf und 3 Quart, und an Haber 115 Mütt 11 Kvvf 3 Quart,^cgen hutzx,, Landvogt Wurstcmbcrgcr noch zwei Faß Wein zu vergüten. Absch. 72. e. —
^"dvogt Wurstembcrgcr zeigt an, daß er laut GcrichtSurthcil einem gewissen Roussillon die Rcntcn-P ^^icnbücher als Caution für den entlaufenen Einnehmer zustellen mußte, und verspricht daher allfälligcdcirj ^Rechnung bei der nächstjährigen Rechnung zu bcrüksichtigcn; ebenso die Bußen von OrbeUrb ^^"^Kicn. II,!4. u. — ili!. Dem Johann Franz Earrard von Orbe wird die Umarbeitung des^Ks von Orbe übertragen; er hat nach den Weisungen der Obcrcommissärc zu arbeite», welche auch seineni>c>» ^errichteter Arbeit abschazcn werden. Ibi4. v. — IlO. Junker Franz Ludwig von Wattenwyl,^ut Scheune abgebrannt sind, werden aus dem Jurten 1W Stämme Holz bewilligt, da dessen
^ ^ ist- itzjtp — ILO. Der Gemeinde Penthcrcaz wird an den vom Blizschlag zertrümmerten ChorSteuer von 2<1<) Gulden bewilligt, welche der Landvogt in Rechnung zu bringen hat. 1144. x. —il>?g ^^wcibcl Amman» zu Freiburg, Herr von St. Barthelemy, ersucht um Abänderung dcS UrthcilS vonj>illigc,^^^ Jurisdiction auf drei Häusern in Tscherlitz, und wünscht eventuell Abfindung durch einen^z»b ^^"ich- Die Commissare werden beauftragt, einen Abtausch zu projcctiren und den Obrigkeiten
^ Lchcninhabcr der obrigkeitlichen Weinberge zu Orbe diese völlig^iefc» ^ Augenschein eingenommen >vcrdcn, und »venu cS sich also erfindet, sind sie laut Lchen-0v„ Hz ^ Händen der Obrigkeiten zurükzunchmen. 11>i4. an. lL.'t. Laut Bericht der Gcsaudtcu
katholische Geistliche zu AsscnS in Abwesenheit dcö Prädicantc» versucht, die reformirtebc»> Katholischen daselbst in ihrer Krankheit von der rcformirten Religion abwendig zu machen unl'
bttla ^^'"^stcr den Besuch dieses Hauses verboten. Da dies nach einem »nlcidentlichen Ubcrdrang schmckc,dq inskünftig ernstliche Gegenmaßnahmen. Freiburg verspricht, dem Geistlichen dies zu verweisen,
Elche Neuerungen selbst nicht angenehm sind. 1144. I,k.
lliZi.D
Fjhm, ' Der Landvogt wird beauftragt, die in schlechtem Stand gehaltenen Drittel-, Viertel- und
Tschcrlitz durch beeidigte Schäzer genau untersuchen zu lassen und Bericht zu erstatten,^»scr ^ Der von Großweibcl Ammann, Herrn zu St. Barthelemy, verlangte Abtausch einiger^^Erlitz tvird nach dem Antrage des ConunissärS DnboiS unter Vorbehalt der obrigkeitlichenZch»t Vttgchcißcn. Ebenso wird ihm bewilligt, seinen Zehnten zu St. Barthelemy, der etwas in daöob- EclagncnS hineinragt, geradlinig gegen einander abzugrenzen und waö auf der einen Seite
>Ech seinem wahren Werth baar zu vergüten. 11)i4. — ILO. Frciburg erklärt seine Zu-i» G ^ ZinSabtausch zwischen Tscherlitz und Uvcrdon und seine» Eintritt in den Kauf der ZehntenÜberlassung deS Zehntens von Chavornay an Zahlungöstatt und Ausgleichung desdurch baareS Geld. Idi4.