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Orbe mit Tschcrlitz. 1682.
Orbe mit Mcherlih oder Echallens.
Landvögte von Tschcvlit;.
1000.
Bern.
Anton Wurstcinbergcr.
1007».
F r e i b u r g.
Franz Joseph Castclla.
1000.
Bern.
Alexander Steiger.
1007».
Frciburg.
Franz Peter Zollet lChollct).
17011.
Bern.
Johannes Eggcr.
1707».
Frciburg.
Karl Ammann.
1710.
Bern.
Johann Baptist von Goumoönö.
1002.
?lrt. 100. Fünfte Jahrrcchnung des alt-LandvogtS Franz Prosper Gadp. Nach Abzug derordentlichen Auslagen für Reparaturen im Schloß und an den Pfrundhäuser», Visitation dernach Tabak, und in Folge Nichtanerkennung einiger Posten, so namentlich 55 Gulden KammcrgG ^Herrn zu St. Barthclcmy, 4 Dublonen Buße von gleichem u. s. nu, gebührt jedem Orte Ii<>3Weizen 16 Mütt 2 Köpf 2 Quart, an Mischclkvrn Ii Mütt 11 Kopf 2 Quart, und an Haber 333 Köpf. Darin inbegriffen sind die Eingänge an Bußen und Löbcrn im Gcsammtbctrag von 4573 ' ^Absch. 27. e. — 1117. Das Ergebnis! der ersten Amtörechnung des LandvogtS Anton WurstcmbcrgG^^Michaelis 16811 bis 1681 ist ein Guthaben deS LandvogtS an beiden Ständen im Betrag vondagegen schuldet er jeder Obrigkeit 5 Mütt Weizen, 1 Mütt 4 Köpf Mischelkorn und <6 Mütt G ^Haber. 1144. 4. — 100. Der Gemeinde Villars-lc-Terroir wird erlaubt, zur Erhaltung derBrükcn in dem Jurten daS nothwcndigc Holz zu fälle», wogegen sie sich dem bestehenden Reglement z" ^ziehen und jährlich einen Sak Haber in'ö Schloß zu liefern hat. 1144. x. — 100. Das KG'EastcllanS von Orbe, den ihm den 21. Dcccmbcr 1675 auf Lebenszeit zugeeigneten BodcnzinSSak Weizen in Geld auch auf seine Erben zu übertragen, wird abgelehnt. II>i4. — 1111. Gemäßvon 1686 hat der Landvogt dem Castcllan von Orbe eine Rechnung von 118 Gulden für Beköstig""^Gefangenen gutzuschreiben und zu bezahlen. 1144. 2. 111. Peter Besan^o» von Tscherliß wirdGesuch um Erlaß des auf seinen Bakofcn gcscztcn Zinses von je einem Sak Weizen und Haber a 'Ü1144. nn. — 112. Die Stadt Lausanne hat sich der Verordnung über die Bcnuzung der Wäldervom Jahr 1674 ebenfalls zu unterziehen »nd darf deshalb nur gefälltes und dürres Holz ZU>»und zum Kohlen nur Weißtanncn beziehen. In allen Fällen hat die Stadt sich den Anordnungen "vogtcs und des Bannwartcs zu fügen. 1144.44. — 11.'!. Dem Nicolas Manlich, Herrn zu Bettendzu einer Baute vierzig Weißtanncn in dem Jurten bewilligt. 1144. ll. — 114. Denaustausch zwischen Uverdon und Tscherliß wünschen die Gesandten von Frciburg noch in nähcrc