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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Mainthal, 2161

lvorden und eine halbe Stunde nachher gestorben sei. Er verlangt die Verhaftung des^ wenn er irgendwo in der Eidgenossenschaft betreten werde. Das Gesuch wird zu Händen sämmtlichcrM den Abschied genommen und den gemeinen Vogtcicn die Weisung crtheilt, den Flüchtigen im Be-ücfangeu zu nehmen, Absch, 521. 15-t. In dem Processe der Gebrüder Tamo aus Vcr-d>,rd nachträglich ergeben, das« sie auf die Aussagen von drei, nicht bloß eines Zeugen gefoltert

ßch ^ Angabc, daß sie ganz unschnldig befunden und in 1999 Kronen Kosten verfallt wurden, erweistdaß ^ ""3"'nu; ihre Kosten belaufen sich auf nicht ganz 5l)l) Kronen, Giovanni Antonio Conte bekennt,dcs Prvecssc auf Veranlassung des Giovanni Luigi Orelli wider sich, die Tamo und Parozzo

^ cldcs wegen ein unrichtiges Bekenntniß abgelegt habe. Orelli will dieö alö Verleumdung durch mehrZeugen erweisen. Es hat aber schon das lcztjährigc Sindicat deren Einvernahme nicht fürweil Eonte sich in sein»» Aussagen selbst widerspricht und Orelli schon damals einhellig alserklärt worden ist. Absch, 526. d. 15».'». Der Landvogt zeigt an, aus Mangel eines Scharf-^ verurtheiltcn Wcibel Cancllo nicht hinrichten lassen; auch die Kosten würden

j,, ^ ^ ^^>gc Gefangenschaft sehr gesteigert. Es wird beschlossen, der Landvogt habe für diese Exemtiondas ^ der Eidgenossenschaft einen Scharfrichter zu reguirircn. Im Weitem sollen die Gesandten auföZg Sindicat instruirt werde», daß wieder ein Scharfrichter nach LauiS verordnet werde. Absch.°rdnc/ ^ Um der Proccßsucht entgegenzuwirken, wird auf Genehmigung der Obern ver-

öle/ Streitigkeiten um weniger als lll Kronen die Appellation an daS Sindicat, und in Fällen

Mu ^wum vom Sindicat au die Orte unstatthaft sein soll, Absch, 613, «1, 15»7. In dem gütlichdes Jakob Leone ist cS vorgekommen, daß Johann Ludwig Orelli darin zum dritten oder^hcst Gunsten der einen, das andere Mal zu Gunsten der Gegenpartei

den beiden Parteien Verehrungen angenommen und die Sache zwei volle Jahre in HändenZlh.-s, ^ den Parteien nie möglich war, von einander zu kommen. Dieser schwere Fall wird demtzy, ^ ^Üksczt, Absch, 613, o. l7»Z!. (1711). Die Anfrage des LandvogtS, ob die an die geistlichen^ltl vcrgabtcn liegenden Güter, welche nicht laut Beschluß innert Jahresfrist durch Zugrecht in

zurükgclangt sind, von ihm noch einmal ausgcbotcn und dem Meistbietenden zugeschlagenIqss ' wird auf das nächste Sindicat gewiesen, wozu sich die Gesandten mit Instruction versehen

Absch, 723. 1.

:i. Anstände mit Mailand.

(S, auch untcr cnnetb. Vogt, nbcrh,: Anstände mit Mailand; ebenso unter LnggarnS.)

^ Der Landvogt trägt vor, im vergangenen Juni hätten in die hundert Mann von

^Uctr^ ^""tmicglio den Untcrthancn zu Campo auf der Alp Cravairola gegen hundert Stük Vieh gewaltsam^Achc grgc» Ersaz von 55 Kreuzer von jedem Stük wieder eingelöst werden mußten. Nebenbei^lc,l ^ ^ '^^^ürndcr noch andere Unfugcn an Leuten und Vieh. Der Landvogt erhält die Weisung, cinst-^cht ^^cnmaßrcgelu einzuhalten, bis die Obrigkeiten die Sache bei dem spanischen Gesandten anbängig»sts ^'^dcn. Absch. 118. u. lt»11. (1699). Die Vcrtheilung dcS limitirtcn Quantums der

^Aew ' ^^'^udischcn ausgeführten Früchte unter den Vogteien LnggarnS, Mainthal, Bellen;, Böllen;,"Ud Livincn s. Absch. 412. 6.

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