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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2156
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2156 LuggaruS,

Gebiete deS Frevels schuldig gemacht, dieselben zum Ersaz des Schadens angehalten werden sollen, ^Absicht, diesen Zusammentritt »och vor dem Sindicat z» crzwwkcu, nsird der Gegenstand rokovonä"^genommen mit dem Versprechen, die dahcrigc» Entschließungen an Luecrn zu berichten, damit dann vonaus im Namen aller beteiligten Orte nach Mailand geschrieben werden könne, Absch, 296, li. 12?'die Grcnzbcrichtigung gegen Mailand voriges Jahr nur deswegen unterblieben ist, weil sich der ^ 'weigerte in Unterhandlungen einzutreten, bevor das im Wald Forcorctto von den eidgenössischen Untern)'^Gcfrcvclte rcstitnirt werde, wird Zürich beauftragt, an den Senat zu schreiben, daß die Gesandten überGcbirg sich als Depositare dargebcn und man daher erwarte, er werde auch seinerseits die dahcrigcbcschike», damit dieser Grcnzstrcit einmal beseitigt werden könne. Absch. 3l1l, ü. lLZt. (1696),Bericht, daß von Seite Mailands die Grcnzbcrcinigung wegen deS gegenwärtigen Krieges nicht vorgcm'"'werden könne, wird ohne weitere Bemerkung in den Abschied genommen, Absch. 339, I>.

6. Handelssperre,

(S, auch luiter ennetbirg, Vogteini überhaupt: Anstaube mit Mailand,)

Art. lLii. (1693). Die Gemeinde LuggaruS bittet die katholischen Orte, daß man ihr zugebe,dauernder mailändischcr Sperre etwa eine Tratta Frucht ab dem besagten Gcbictc zu beziehen; allein ff ^man ihrer Noth zu steuern wünscht, hält mau doch dafür, daß eher durch Connivcnz als durch obrigu'l ^Willfahr geholfen werden könnte, indem die Einführung der Tratten um die Frucht bundcswidrig »>ff ^böser Folgerung wäre. Absch, 258. e. l.'!<>. Die Gemeinde LuggaruS stellt folgende Ansuchen: 1- .nculiche Verordnung, gemäß welcher die Güter nicht mehr wie ehemals am Wohnorte deS Eigenthü"^sondern da, wo sie liegen, versteuert werden sollen, möge wieder aufgehoben und die Sache in de» 'Stand gcsczt werden, 2, In Anbetracht deS Fruchtmangclö und weil aus dem Mailändischcn keinemehr zu bekommen sei als pgr tratta, das ist mit Bewilligung der Regierung zu Mailand, so^' 'gewirkt wurden, daß der freie Handel im Mailändischcn wieder geöffnet und inzwischen erlaubt werd9 ^Früchte x«r tratta einzuhandeln. Der crstcrc Gegenstand wird an das nächste Sindicat gewiesen,Meinung, die Versteuerung der Güter am Orte, wo sie liege», beizubehalten, sofern dieses möglich ff'» ^den zweiten Punkt wird berichtet, nach dem mailändischcn Bund könne jeder Untcrthan für seinenund auch ein Nachbar für den andern auf den Märkten ungehindert einkaufen; wenn sie aber aufschaft einkaufen wollen, könne dieses nur )wr tratta und gegen eine Abgabe von 45 Kreuzer vom(ungefähr sechs Luccrncr Viertel) geschehen; da es sich aber hier unr um Käufe für den Hausbranch ^so wäre cS eine sehr verfängliche Sache, das von Mailand geforderte Verfahren obrigkeitlichsei also besser, man lasse die Sache stillschweigend geschehen und gebe den Amtleuten unter der

Wink, solches nicht zu bestrafen, sondern sich unwissend zu stellen. Übrigens wird mit Schreiben vom

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beim Gubcrnator, dem Castcllan und Großkanzler von Mailand auf Öffnung des freien Handels iff. ... ' ' hc (N>m

Absch, 259, i. Nil. (1694). Die Landschaft, deren Korn- und Weinernte durch ungewöhnliche'und Hagclschlag völlig vernichtet worden, bittet, um nicht sämmtlich durch Hunger und Elend zugehen, vcrholfcn zu sein, daß der freie Handel und Verkehr nach dem Mailändischen wieder geöfs"^Wird ael laksronäum genommen. Absch. 287, 6.