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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2155
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Luggarus. 2155

^ 'Ulf abermalige Instanz für Schlichtung deö Streites wegen des Waldeö Foreorctto das Sindicat keiner»ii^^ Würdigt. Absch. 159. a, 117. Zürich berichtet nach Mittheilungcn dcS Landvogtes, als manEiland den Streit wegen dcS Waldes Foreorctto habe beilegen wollen, sei der für die Behauptung deSder regierenden Orte wichtigste Marchstcin auf dem Berg Paglionc ausgehoben und in Stücke) age>, worden. Zürich wird eröffnet, es möchte der Landvogt angewiesen werden, dem nächsten mai-bcri ^"ckmann von dem Vorgefallenen Kenntnis! zu geben, ihn zum Augenschein einzuladen nnd dencrtcn Marchstciir wieder au den alten Ort zu sczcn. Sollte der mailändische Bcainte sich hiezu nichtü»cr^ ^ ^ Regierung in Mailand wenden, inzwischen aber mit seinen Beamten und

Einwohner des nahen Dorfes Jndcmini sich auf den Ort begeben, wo der Marchstcin gestanden,^ ^ ^ißig vermessen, die Kundschaften verhören und darüber einen authentischen Act abfassen. Absch.»cito/ ^ ^ ^ fischen der nach Mailand abgeordneten Gesandtschaft und dem Gubcr-

»>it Verabredung wird daS cnnctbirgischc Sindieat beauftragt, Abgeordnete zu bezeichnen, um

llst ^^"'üchtigtc» dcS GuberuatorS den Marchenstreit im Wald Foreorctto beizulegen. Absch. l79. o.' Zur Beilegung dcS Streites im Wald Foreorctto werden eidgenössischcrseitS aus Genehmigung der^rlgkcitcn bezeichnet: Christoph Werdmütter, des Raths von Zürich, Melchior Hartmann, des Raths von^ Oberst von Beroldiugen. Absch. 181. I>1). SM. Da wegen deö Waldes Foreorctto vomkein Bescheid erhältlich ist, wird der Landvogt beauftragt, den Marchstein aus dem Berg Paglionc»lit k ^ genannten Wäldes, der verflossenes Jahr ausgehoben, in Stükc zerschlagen und zerstreut worden,sn»c ^ ^dcha dcS nächstgelegencu mailändischcn Dorfes, oder wenn sich dieser weigert, allein wieder anH ^ellc zu sczcn. Absch. 191. u. 121. (1692). Die Obern werden an die noch immer schwebendelll'ei ^ im Wald Foreorctto erinnert, mit dem Weilern Bericht, dasi auf dem Berg Paglionc seit

^ub Haupt- und Landschcidcmarchc zertrümmert und eine andere eingesunken ist, damit dem

darüber geschrieben wird. Absch. 249. u. 122. (1693). DaS Sindicat wird ermächtigt,lLtj' ^ Waldes Foreorctto daö erforderliche Schreiben an den Gubcrnator zu senden. Absch. 259. n.^>»»al diesmal tvird das Sindicat in dem langjährigen Grenzstreit zu Foreorctto von Mailand nicht'An»» Antwort gewürdigt. Wenn Mailand nächstes Jahr abermals diese zurükhaltcndc Stellung cin-Bereitschaft liegenden Marchstcinc einfach an ihre alten Stellen zu sczcn. Absch. 263. n."dch'd beschlossen, gleichzeitig mit der Grcnzberichtigung an der Faloppia im Mcndrisischen

pcndcnte Marchungsgeschäft in, Walde Foreorctto zur Ausführung zu bringen zu suchen,^»ci» ^ ^ Marchenstreitigkcit auf dem Berg Paglionc in dem Wald Foreorctto will zu

Die einen Orte rathen an, die Marchsteine nöthigenfallS auch ohne Mitwirkung derza ^ llücder cinzusczcn, andere wollen der Gemeinde Jndemini erlauben, in diesem Walde nach Beliebe»^ird Anträge haben ihre Bedenken, wcöhalb der Handel nochmals in den Abschied genommen

^cerkg^' vm' Mailand die Beilegung der Grcnzstreitigkciten im Wald

^'^»d^ Jndemini und bei der Faloppia von der Restitution des nach der Behauptung der

Egerer y ^ eidgenössischen Angehörigen begangenen Frevels abhängig gemacht tvird und sonst beidach vv» ^'^ung der Sache großer Schaden zu befürchten ist, so wird ein Vorschlag, der dem Vernehmen^Türei t^ ^"bmmtor angenommen würde, aller Aufmerksamkeit Werth befunden. Darnach sollen sich die^a»»e»/" schriftlich als Depositare des Frevels erkläre» in dem Sinne, daß »venu sich bei dem Zu-mit Mailand herausstellen sollte, daß die eidgenössischen Angehörigen sich auf dem benachbarten