Luggaruö. 2153
^ dann jc Ergebnis» dem Landvogt »veitcrc Befehle crthcilcn. Absch. 454. 6.— UM. (>791).
' "richtet, ungeachtet dcr Verordnung dcö lcztci» Sindicatö sei dcr Zolltarif zu Vira-Gambarogno ncncrdings
^^ichlagcn, rvcnn auch scincn Angehörigen kein Zoll abgefordert »verde. Die drei zu Bellen; regierenden^ stellen daher das Begehren, daß der Landvogt angewiesen »verde, diesen zu falschen Confequcnzcn führenden
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— -^ arif wegzuschaffen. Da jedoch dcr ennctbirgischc Abschied bei den übrigen Orten noch nicht verlesen und
»»d^ " ^'rdcn ist, nehmen sie dieses Begehren in den Abschied. Absch. 465. I. — Ml. Uri, Schwyz^idwaldcn bitten, daß die fortgcsezte und erneuerte Aiunaßung deren von Vira in Prätcndirung dcS"»ntcn LandnngSzollS einmal abgewiesen und nicht neuerdings au das Sindieat gebracht »verde. Da diedaß iustruirt sind, so wird der Gegenstand ud rokeroiuluin genommen. Ammann Jtcn erklärt,
^ ^ d>ic Maische OrtSstinunc zurüknehmc. Absch. 468. rv.— MZ. Die lcztjährigen Borschläge betreffend^"digang Mischen der Gemeinde Vira und Uri, Schwyz und Untcrwalden »verde» abermals in BcrathungDas Sindieat findet darin keine Benachthciligung dcr III Orte und beschließt, daß die GemeindeIsi'j beantragten Gebühren beziehen könne; die III Orte stimmen dagegen. Absch. 472. n. -
das '> Die Kanflcutc au» Langenscc bcsch»vcren sich in einen» Memorial, daß dcr Gemeinde Vira
«» -^"^Ksrecht ülwr die Waarcnnicdcrlagc in Magadino zugesichert worden sei. Sic klagen auch über diedas Zumuthung, sich in dcr Spedition ihrer Waaren des nunmehrigen BeständcrS zu bedienen,
^ ganz Europa unerhört sei, weil jeder Handelsmann sich derjenigen Spcditorcn bediene, denen er seintzg ^n» schc„w daß Gesandten ans daS nächste Sindieat hierüber instruirt »verde».
Nffl^ diesem Z»vcke daS Memorial in den Abschied genommen. Absch. 584. s.— M4. (1799). Die»»d der Gemeinschaft dcr Edel» und Bürger von Luggaruö und der Gemeinde Vira die Susi
W»/ ^ Magadino zu. Dcr Gesandte von Uri verlangt Vormerkung hicvon am Abschiede, da er dagegen"'cht ^ Absch. 694. I). — M5. Die Zollpächter klagen, daß die Livincr den Zoll von Luggaruö^tzoll während umgekehrt die Luggarner sännntlichc Waaren, die sie durch Bellen; führen lassen,
llff; ""chü'U. Den Obrigkeiten »vird empfohlen, diesem ungleichen Verfahren abzuhelfen. Absch. 694. d. —^'lih^^' Zvllpächter erneuern die Besch»vcrdc: l. daß die Kauslcutc von Bellen; und Livincnderbr " ^Aagadino eingeführten Waaren nicht verzollen »vollen, weil sie dieselben angeblich in» Lande selbst!»>vid' ^ Wirklichkeit aber weiter verkaufen, waö den» Spruche von Bremgarten aus dem Jahr 1662ihffinj daß die ober», Vogtcicn und Thäler diese Zollbefreiung auch beliebig auf ihre angenommenen
düi q, ^^)ncn; 3. daß die Säumer von Urse»» und andern Orten von dem Wein, welchen sie außer die^^endcn Orte verkaufen, keinen Zoll zahlen »vollen; 4. daß die nämlichen ebenfalls die nach^schied ^^^cn Käse nicht n»it Zoll belege» lasse»» »vollen. Sämmtlichc Beschwerden werden in den^»1»° ^""""ucn. Absch. 715. g. — 1117. (1711). Bezüglich der lcztjährigen Zvllbeschwerdcn »virdspchi^ ' Kauslcutc von Bellen; und anderer zollfreier Orte haben Waaren und Wein, die über Magadino^kauft die nicht zollfrei sind, verkauft »verde», zu verzollen; 2. Käse, die in das Mailändischc
'vordri, sind, unterliegen ebenfalls dem Zoll. Absch. 739. e.
^ Ii. Mscherci.
>°Wesi > ' ^ ^ ^rc Landschaft LuggaruS behauptet, die Eiinvohncr von Brissago seien nur
stii,^ ^ im See zu fischen, als ihr Gebiet reiche. Die von Brissago vermeinen dagegen befugt zuöanzcn See die Fischerei zu betreiben, nachdem die hohe Obrigkeit dies allen anstoßenden Ilntcrthanen,
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