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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2152
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2^52 Luggaruö.

GcsuchcS dci» Landvvgt zu Luggaruö bereits die Weisung crtheilt, dcu Bezug dieses Zolles einzustellen-Gegenstand wird nun zur Instruction in den Abschied genommen, Absch. 438. g. Die ^ ^wiederholen vor den XII Orten die Klage, daß der Landvogt auf Anhalten der Gemeinde Vira di Gamball-'^ein Mandat habe publicircn lassen, wonach denen von Bira von jeder aus dem Mailändischcn kon»»^und dort anlandenden Brcntc Wein und von jedem Saum oder Sak harter Frucht ein Kreuzer Uail^Währung, sowie von jedem Stük aus der Eidgenossenschaft in's Mailändische eingeführten Holz ein O»abezahlt werden soll. Die Gemeinde Vira sucht diese Zölle in schriftlicher Eingabe zu rechtfertigen,die zu Bcllcnz regierenden Orte behaupten, die Gesandten, welche lbi76 auf dem Sindieat waren,instruirt gewesen zu untersuchen, nicht aber zu vergleiche»; daher haben die von Nira bisher auch nichtden fraglichen Zoll geltend zu machen; erst in lcztcr Zeit seien sie von Fiscal Ludwig Caucvalc vo» ^ermuntert tvordcn, diese Prätcnsion zu stellen und zwar unter dem Bvrwand, daß sie die kostbare Straß"-'den Monte Ccnerc erhalten müssen. Diese Prätcnsion sei aber ohne alles Fundament und nur eine /rb" ^Sache; sie bitten daher die übrigen Orte um Aufhebung dieser Beschwerde. Diese crwiedcrn, sie dürst» ^nicht ohne Anhörung der Gemeinde Bira ihre früher ausgestellten Ortöstimmen zurükzichen; dagcgc" ^beschlossen, der Landvogt habe die Vollziehung des Mandates bis auf daö nächste Sindieat cinzustcllcU^es haben die Orte nach genauer Prüfung der Acten und der für Erwirkung der OrtSstimmcn ^Vorgaben die geeigneten Instructionen zu crthcilen. In Betreff der im Memorial von ViraBehauptung, daß die Bcllcnzer seit ungefähr zehn oder fünfzehn Jahren von einem Saum Korn, si^einen nun drei Kreuzer bezichen und daß die Angehörigen der XII Orte vom Sak Korn einen Kreuzer

als die Mailänder bezahlen müssen, stellen die übrigen Orte an die zu Bcllcnz regierenden daö ^hierin Abhilfe zu schaffen, was von den lcztcrn zugesichert wird, sofern sich die behauptete Neuerung " ^erweise. Absch. 44l). ev. Die Gemeinde Vira erklärt, daß sie von ihrem Zollrcchte wivcr ^Orte keinen Gebrauch machen und die zu Magadinv in die löblichen Orte durchpassircndcn Frücht ^beschweren wolle, hofft dann aber bei der crtheiltcn Gnade ruhig belassen zu werden, da durch dst'llGrafschaft Bellcuz kein Nachthcil erwachse und der Zoll nur solche Früchte bcschlagc, welche über den St- i»

nach Graubündcn gehen. Das Sindieat schlägt den Obrigkeiten vor, die Rcchtsame der Gemünds ^ ^folgender Weise zu mildern: l. Die Gemeinde Vira sei berechtigt, behufs sicherer Spedition derMagadino eine Susi zu errichte» und daselbst eine Sustgcbühr zu beziehen; sie habe die Susi durchLeute versehen zu lassen. 2. Wenn Hölzer oderBorren" auf ihr Gebiet ausgeworfen oderund daselbst einen Tag oder länger liegen bleiben, möge sie von jedem einen Quattrino für denbeziehen. 3. Korn, das von Mailand nach Magadino eingeführt und daselbst verkauft wird, sei dKvon der Gemeinde bestellten Messer zu messen, welchem hicfür der Meßlohn gebührt. 4. Von dem über 9eingeführten Wein mag die Gemeinde Vira nach alter Übung einen Mcsserlohn beziehen; doch si'^ ^llißgehalten, seinen Wein dort messen zu lassen. 5. Waö Vira von Alters her von den Mailändern ödczogcn, soll cS auch weiter beziehen mögen. Die Gesandten von Uri, Schwpz und UntcrwKdeN ^ ^hiergegen, namentlich gegen den lcztcrn Punkt mit aller Kraft Protestatio» erhoben. Absch- ^ ^s, l^l

Uri beschwert sich abermals gegen den Zollbczug der Gemeinde Vira und verlangt nochmals,Landvogt zu Luggaruö beauftragt werde, ein Inhibitorium zu erlassen, und zwar um so mehr, alö vu ^den Edcln von Orclli gehörige sogenannteArrivatura" von den regierenden Orten gekauft worde»V katholischen Orte wollen aber vorerst die Relation der auf dem Sindieat gewesenen Gesaudtru