Haus
Luggaruö. 2151
befreit, jedoch mit dem ausdrüklichcn Vorbehalt, daß diese Zollftcihcit sich nur auf den eigenenbm bcr dortigen Einwohner crstreke. Die Zollbeständer verlangen für diesen Ausfall an ihrer
Einnahme einen jährlichen Nachlaß von 5l) Kronen, was in den Abschied genommen wird.
^ 1 ^2. g.. — (1686). Von dem Zollpächtcr Johann Orclli von Luggarns, dem die Zollpacht zudie w^W"k>ino, die erst nach drei Jahren abläuft, ans acht weitere Jahre bewilligt wurde, verlangtVerl ^ die Entrichtung der üblichen Honoranz, welche er zu bezahlen verspricht, dabei aber
^ Ortsstimmcn diesbezüglich unbestimmt lauten, die Erläuterung geben, daß sic
^ ^ d>cn andern Ständen die Honoranz dieses Jahr dem nächstjährigen Sindicat zugeeignet wissen wollen,Akra. ^ Jahren wiederum dafür angegangen werde. Das Sindicat stimmt dem Ansuchen bei.
j» ^ spanische Gesandte beschwert sich wegen einer angeblichen Steigerung dcö Zolles
v^ ^arus. Da aber die Klage nichts Einläßliches enthält, so behält man sich vorerst genauere Erkundigungbdr (1688). Zu Baden soll vor gcsammtcn Orten auf Abschaffung dcS Miß-
Nj . ^"llctragcn werden, daß die in den Orten schon gewogenen und eingemachten Waarcn und Käse indaß nieder geöffnet und von Neuem gewogen werden. Absch. 129. li. — i>1). Uri führt Beschwerde,
cn.
^hr P^rticularcn zu Magadino seit einiger Zeit eine Waage aufgestellt haben und daö den Kauflcutcnbx^i^^^klichc Recht prätcndircn, die durchgehenden Waarcn um eine gewisse Gebühr zu wägen. ES wirdden Gegenstand auf dem Sindicat zu erkundigen und darüber den Obrigkeiten wieder Bericht zuLu ^b>. — i>1. Ein Abgeordneter deren von Livincn beschwert sich, daß die Zollbeständer
Sachen den Zoll fordern, den sic laut vorgewiesenen BcfrciungSbricfen von 16lll, 1663,Tvllo ^ schuldig zu sein glauben. Aus dem Untersuch ergibt sich, daß der Anstand aus dem
v°» n Brcmgartcn hcrdatirt, indem der dort gebrauchte AuSdruk „Angehörige" von Uri nur auf die
tzg ""s Livincr, welche wahre Untcrthanen Uri'S seien, angewendet werden wolle,
"icht Zollbcständcrn die Erwartung auögedrükt, daß sie von ihren Prätcnsioncn gutwillig abstehen;
Ljvj^^^chkndcn Falls wird die Sache an das cnnctbirgischc Sindicat gewiesen, in der Meinung, daß die^Zvll/" Freiheiten gcschüzt werden. Absch. 136. p. — «12. Abgeordnete dcS Livincnthals haben^ffe» ^on Magadino wegen Zollfrciheit in daS Recht gefaßt, werden aber mit Stimmenmehrheit abge-
^sch verlangen die Aufnahme in den Abschied, daß sic diesem Urthcil nicht bcigcfallcn seien.
Alf ^ 6. — (1696). Bei dem Anlaß, als die Erben von Giovanni Orclli die neue ZollpachtAich ^ folgenden Jahre angetreten haben, ist von einer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, daß^»rde ^ Vedoui im Besizc der Mehrzahl der Ortöstimmen für diese Pacht sei. Als er zur Rede gestelltUez ' er diese Stelle nicht bei sämmtlichcn Orten nachgesucht habe, erwicdertc er, er werde nicht ermangeln,Trist ^ ^ Einige Gesandte beantragen daher, für die Einholung von Ortöstimmen eine bestimmte
ll-j. ' iivei Jahre zu sezen, andere wollen eS bei dem alten Gebrauch bewenden lassen. Absch. 191.6.—si»t^-- . Die vom Dorf Vira gestellte Zollprätcnsion wird uä i-öksronäum genommen, da man weiterefindet, namentlich ob dasselbe diesfalls irgend ein Privilegium besizc. Absch. -161. 1.—^»e„ ei ^ beschwert sich wegen dcS zu Vira ncucrrichtctcn Zolls und findet bedenklich, den Unter-au ^ ^ofugnissc zu crthcilcn, zu denen cS sich seinerseits in keiner Weise verstehen könne. Wird in>»öge genommen. Absch. 421. 1>. — «Iii. (1766). Die III zu Bcllcnz regierenden Orte bitten, esdc» oinigen Orten denen von LuggaruS zu Vira bewilligte Zoll zur Unterhaltung der Straße über
^ Ecncrc bis zur JahrrcchnungStagsazung suspcndirt werden. Luccrn hat in Bewilligung dieses