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Luuis.
abzustrafen, iin Übrigen aber den beabsichtigten Nccnrö nicht zu hindern. Den Obrigkeiten soll hicrü^Bericht erstattet und ihnen überlassen werden, die Rekurrenten anzuhören, oder wieder nach Hause zu wc>^Absch. 487. 6. — 243. (1703). Consul und Dcputirtc des Viertels Riva führen Klage, daß die Bcwoh^des Freidorfö Morcote durch den Gebrauch der verbotenen Garne dkäiiuz und bottors den Mischbestand I -schädigen und verlangen, daß das Dccret von 1038 gehandhabt werde. Über diesen Gegenstand sendetjczigc Landvogt einen Brief seines Vaters ein, welcher in Folge dessen plözlichcn TodcS zurükgcblicbcn >^'ebenso fügt der Landschrcibcr einen bezüglichen Prvtokollauszug des lcztcu Sindicats bei, welche beideden Gesandten zu Händen ihrer Obrigkeiten übergeben werden, um sie den Sindicarsabgcordnctcn »>ü ^Instruction zuzustellen und namentlich untersuchen zu lassen, ob, wie angegeben wird, daö Verbot nicht -den Mailändern, sondern von denen von Moreote übertreten werde. Auch wird gutgcfundcn, dem 6^'von Visconti zu schreiben, daß Mailand das Verbot handhabe, wie man dies auch cidgcnössischcrseitö ^werde. Schwyz nimmt die Sache ncl islvienäum. Absch. 521. ee. — 244. Die Gemeinde Morcote, t'k 'mit den mailändischen Nachbarn wider die Verordnung von 1038 über das Fischen mit verbotenen ^ ^eine Vereinbarung getroffen hat, wird in eine Strafe verfällt und die Abstellung des verbotenen Fsich^verfügt. Absch. 525. i. — 243. (1704). Lcztcö Jahr wurden der Erzbischof von Mailand und dieträger, welche Dörfer am Lauiscrsce bcsizcu, schriftlich zur Nachachtung der über die schädlichen Fischt ^gemachten Verträge crmahnt, welchem Gesuche nur die Untcrthancu des Erzbischofs nachgekommen si"^ ^ergeht daher eine abermalige Mahnung an jene. Graf Julius Visconti als Herr von Brusimpia>"> '. .wertete darauf, daß er den Vertrag von 1678 beachten lassen wolle; die Erläuterung von 1033 al'^
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ohne sein Vorwisscn gemacht und in Mailand nie bestätigt worden. Absch. 556. li. — 243. (1705)
Regierung von Mailand und der dortige Erzbischof als Herr von Valsolda werden abermals ersucht/
daß
mailändischen Fischer dem Vertrag von 1678 nachleben. Wenn sie fortfahren, mit den schädlichen vcrl"'Nezen zu fischen, müßte de» eigenen Unterthancn ein Gleiches erlaubt werden. Absch. 586. «.
14. Kriegs- und Militärsachen; Werbungen.
(S. auch untcr allgem. Verordnung?«, Statute» :c.)
Art. 247. (1683). Da sowohl auf den Tagsazungcn als iu den Orten der Bericht cingcko»^ ^und auch bei dieser Jahrrcchnung der Gesandte von GlaruS abermals geklagt hat, daß bei Fertigstellt^ ^drei dieser Landschaft auferlegten Auszüge so große überflüssige Kosten auflaufen, werden die ^l^.^Flckcns und der Landschaft um nähern Bericht ersucht. Diese aber bezeugen bei ihren Eiden, daß ßtUrsachen zu Klagen oder Beschwerden haben und ihnen von solchen überflüssigen Kosten nichts bcla>sondern daß sie vielmehr dem Laudvogt und dem Oberst von Bcroldingcn, als Landshauptmann, viG'und Arbeit zu verdanken haben und diese dafür eine angemessene Entschädigung verdient hätten. lDara ^erkennt denn auch das Sindicat dem Landvogt, dem LandShauptma»n und den übrigen ObcroffiütG ^gebührende Verehrung zu. Absch. 158. 0. — 243. Daö Gesuch der Landschaft LauiS, die ihrdrei Auszüge von je 400 Mann auf je 300 herabzusczcn, war von den Obern dem Sindicatc zW^^,^worden, um nähern Bericht über den Sachverhalt sich geben zu lassen. Dasselbe findet nun, daß d>cvon 1200 wirklich vielen Gemeinden sehr schwer falle und eine Rcduction auf 300 Mann angezeigtwas in den Abschied gcsezt wird. Absch. 158. 0. — 243. Daö Ansuchen der Vogt« LauiS, daß