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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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LauiS.

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6. Gegen Bcllcnz.

Icztc ^ ^ (1681). In Bezug auf den GcbictSstrcit zwischen den Gemeinden Camignolo und Mcdcglia,

^ ^ Bcllcnzcr Jurisdiction, über welchen der lcztjährigc Abschied Näheres enthält, ist den 24. August zu>i»d^"" Vermittlung von Ausschüssen ans Zürich, Luccrn und Solothurn, Namens der neun Orteduhj ^^6 Schwyz und Unterwaldcn unter Ratificativnsvvrbehalt ein Vergleich getroffen worden

gehend: Von dem Hag, der die Eigcngütcr scheidet, ist eine gerade Linie bis an das Wasser und dembegt ^ ziehen. Was zwischen diesem Hag und dem Thal Sasso Cvrchclino (Carcalino)

diests halbirt und jeder Gemeinde der halbe Thcil überlassen. Nach erfolgter Genehmigung

Dxx ^^g^eichcö sollen die von Landvogt Christen und Landvogt Crivclli angelegten Arreste aufgehoben werden,brich ^"^rcinigung und Marchstciusczung sollen die Landvögtc und Landschreibcr von Lauis und Bcllcnz^^h»cn. Uhsch. 8. i. LL7. (1695). Der Commihar von Bcllcnz hat sich unterstanden, die drei Lauiscr^ » cn Bironico, Rivcra und Camignolo um 66l) Kronen zu strafen, weil sie einen gewissen Wald, denskiich^ bcr Gemeinde Nicdcglia, Bcllcnzcr Gebietes, gemeinsam bcfizcnden Grundstüke haben, ohne

^ ^^crgehcndc Erlaubnis; verkauften. Auf die Klage der drei Gemeinden suchte Landvogt Lcuzingcr diez» ^uheit durch eine Besprechung mit dem Commissär zu Bironico und durch Einnahme des Augenscheinsder ^ erklärte sich schließlich bereit, auf Grund einer ihm schriftlich mitzutheilendcn Darstellung

^>dc>, Mcdcglia je nach Bewandtnis; die drei Gemeinden zu dem zu verhalten, was er für recht

aus« Commissär hat aber statt die RechtSdarstcllung einzugeben, eine Büste von 666 Kronen

^geudc Sindicat, an welches Klage gestellt worden, ordnet zwischen den gegenwärtig in Bcllcnz

ü»e "^^chuungögesandtcn und einen; Ausschüsse, bestehend in den Gesandten von Luccrn und Baseldgß ^ "allgc Cvnfcrcnz nach Bironico a». Bei dem Streitobjekt angelangt, verlangen lcztcrc vor Allem,Dst /^"dcscndcn Ciittvohncr von Mcdcglia, die in Waffen erscheinen, diese ablegen, waS auch geschah,djx beider Parteien, die abschriftlich in den Abschied fallen, wurden der Länge »ach verhört, worauf

^>eind^^ Bcllcnz anfrugcn, ob die Gesandten von Luccrn und Basel sich im Namen der drei^rast ^ Strafe vergleichen wollen, waö aber abgelehnt wurde, mit dem weiter» Begehren, die

zu Laujg^ M annulliren, so doch zu suspendircn, um inzwischen den Streit von dem Sindicat

d^ ^'^^^bcn zu lassen. Da sich die drei Gesandten von Bcllcnz hierzu nicht verstehen wollen, erhältfulls a e bm Befehl, einer allfälligcn Vollziehung der Strafe sich zu widersczcn und nöthigcn

^ Grx' ^inwohncrn von Mcdcglia Repressalien zu nehmen. Absch. 363. 6. 2LZt. In Bezug aufDurch mit Bcllcnz s. man Vogtcicn Bcllcnz ;c. Art. 54. (Absch. 311. e.) 2L11. (1696).

die ^"^Ichuß ist in dem Streit zwischen den Grenzgcmcindcn Bironico, Rivcra und Camignolo wider

de>; ^ ^ ^3lia folgender Vcrglcichsvorschlag gemacht worden: 1. Die Rechte aller dieser Gemeinden aufLeo, "inchabendcn Wald am Monte Ccncre werde;; anerkannt; 2. der Bach links der Kirche vondes fr^..^ Bironico hin ist die JuriödietionSgrcnzc zwischen Lauis und Bellen;; 3. zu einem Verkauf

^ bic dcn^" Baldes bedürfen die Lauiscrgcmeinden der Bewilligung des Landvogts von Bellenz und umgekehrt;^ddvv^ ^^^^^Ü^'^uidcn auferlegte Strafe von 606 Kronen wird anfgchobcn; 5. an sämmtlichc demh, ^kllcnz bisher erlaufene;; Kosten bezahlen die drei Gemeinden 56 Philipp. Dieser VorschlagAbseht aufgenommen. Absch. 338. l;.

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