Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2112
Einzelbild herunterladen
 

2112 Lauis.

Anlagen zu beschweren, in Schuz nehmen wolle, da solches gegen das mit Kaiser Karl V. geschlossene Capil»^und die bisherige Übung laufe; sofern die Exemtion aber nicht erhältlich wäre, möchte man ihnen, wie l'mehrmals dcclarirt worden, gestatten, daß sie von den in der eidgenössischen Botmäßigkeit gelegenen 6^'mailändischcr Untcrthancn so viel ziehen können, als zur Schadlvsmachung nöthig sei. Die regierende»werden eingeladen, ihre Gesandten über diesen Gegenstand auf die Jahrrcchnungstagsazung zu instr»^'Absch. 492. i. 222. Nach dem Berichte dcö Landvogts haben die Einwohner der mailändischcn Gc»»»'Monte auf dem Berg Arpoggia und Bianca Soliva, Lauiscrgcbiets, Holz gehauen. Hierüber hat dervvgt die Intervention des eidgenössischen Agenten in Mailand angerufen, auf dessen Verwendung da»»Podcsta von Luino denen von Monte den Befehl crthciltc, mit dem Holzhau einzuhalten und daSbis auf weitere Entscheidung liegen zu lassen. Der Landvogt habe auch den Augenschein cingcnom»»»laut einem Instrument und den vorhandenen Marchstcinen gefunden, daß der fragliche Holzhau auf cidgenW - .

Gebiete geschehen, wogegen aber die von Monte erklärten, vom Holzschlag nicht abzustehen. Die Gcs»»über das Gcbirg werden nun eingeladen, diese Sache zu untersuchen, den Vcrbalproceß aufzunehmen »»bdem daherigcn Befund den Podcsta von Luino zu ersuchen, seinen Untcrthancn die fraglichen EiiuM ^untersagen, indem man sonst auf die Übertreter achten und sie bestrafen würde. Absch. 493. ev. 22»' .

Z»

dem Streite der mailändischcn Gemeinde Monte gegen die Untcrthancn zu Brcno hat sich bei dein d») ^

Landvogtciamt vorgenommen Augenschein aus den Marchstcinen und den aufgelegten Schriften ergebt», ^der Gemeinde Brcno von den Nachbarn zu Monte Unrecht bcschchcn ist, weshalb der eidgenössischeMailand beauftragt wird, dahin zu wirken, daß die Untcrthancn in Brcno nicht weiter beunruhigt »'Absch. 495. o. 224. (1795). Der lcztjährige Beschluß betreffend die Beilegung der Grcnzstrcit»ö^mit Mailand wird lediglich bestätigt. ES sind zwei Aufnahmen von den streitigen Orten zu machen, v»» ^

bcr'ch^

eine auf die Iahrrechnung nach Baden zu vcrschikcn, die andere in Lauis aufzubewahren ist. Absch. 536. 6-225. s1712). Fiscal Ludwig Cancvalc, als abgeordneter Kanzler von Lauiö und der Scedörfcr, l'Gdurch ein Unwetter in den mailändischcn Bergen seien nicht nur die Wuhrcn des Dovanaflußcs auf

gebiet zerstört, sondern auch an der Trcsa, dem einzigen Ausfluß des Lugancrscc's, eine MühleHäuser fortgerissen und das ganze Flußbett ausgefüllt worden. Da der Sccspicgcl ungemein inging, erlitten die anstoßenden eidgenössischen Dörfer einen Schaden von vielen tausend Kronen. ^l»f ^des damaligen Landvogt Bcßlcr hätten Lauis und die eidgenössischen Scedörfcr auf eigene Kosten de»wiederholt provisorisch geöffnet und die Wuhrcn an der Dovana mit Holzwcrk wieder geschlossen.nun die mailändischcn Scedörfcr, welche in gleicher Weise gefährdet werden, nach allen Verträgen auch 3 ^sind, Nuzcn und Schaden gemeinsam zu tragen, so lehnten sie biöhin doch die Leistung ihrerDie eidgenössischen Mitbcthciligtcn hatten ihre Gesandtschaft schon drei Mal in Mailand, damit die dortige» ^hörigen zur Bezahlung ihres Betreffnisses der Kosten und Verbesserung des Schadens angehaltensowohl von der Regierung als dem gewöhnlichen Magistrat gutgeheißen und daraufhin im Einverstä»d»>Parteien die Säuberung der Trcsa um 22,990 Mailändcrpfund verdingt worden sei. Trozdcm weigere sich ^ ^ländischc Sccdorf Brusimpiano, das sowohl von der Schifffahrt, Fabrikation von Nczcn und Garnen, alö

Fischerei am meisten beziehe, seinen Antheil zu bezahlen, während andere Orte bereits 3l6 Kronen crstar ^

der

von der mailändischcn Regierung seien aber nichts als leere Vertröstungen zu erlangen. ES wird daher 9» ^drnksamcs Schnamentlich derAbsch. 738. f.

drnksamcs Schreiben an den Großkanzlcr von Mailand erlassen, mit dem Gesuche, die Einhaltungnamentlich der Verträge von 1694 und die dahcrige gemeinsame Tragung von Lasten und Schade» a».