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Lauis.
sci, Schwyz will, daß erhoben wcrdc, was für Wcrthc Conti aus dem Lande geschafft habe und von diü"'den Abzug erheben. Sofern es sich ergeben sollte, daß Conti die libcrircndcn Ortsstimmcn ans vcrjchi^^^Angaben hin erhalten hätte, behält Zug den Abzug vor. Absch. 729. I>.
1». Polizeisachcn.
(S. auch alljMi. Verordnungen >c.)
Art. 147. (1682). Gegen Lauis, welches mit dem GcsundhcitSratl) in Mailand rüksichtlich ^Gcsundhcitöwachtc» und Vcrkehrsverhältnisse zwischen den cnnctbirgischcn Vogtcicn und dem Mailändijchc»geheime Unterhandlnngcn getreten ist, werden Repressalien in Anregung gebracht. (S. Absch. 36. n.)
7. Vicinat.
(S. auch unter allgcm. Verordnungen ic.; Gütcroerkanf; Abzug.)
Art. 14!i. (1700). Den Obern wird hintcrbracht, daß viele llnterthancn von Lauis in Venedigandern ausländischen Städten Beisassen- und Bürgerrecht haben. Absch. 444. l>.
it. Freier Handel und Verkehr; Salzhandcl.
Art. 149. (1692). Im Namen der drei Viertel Agno, Riva und CapriaSca erscheinen JohannRiva, Gcrichtsschrcibcr und Procnrator Rusca, beide von Lauis, vor der Session und klagen, daß sw n> ^dcö Hagelschlagcs und der mailändischcn Gctrcidcsperrc großen Mangel leiden und daß derGemeinde Lauis, weil sie den Obrigkeiten den Paß gesperrt und Korn vcrarrcstirt haben soll, mit einervon fast 4000 Kronen belegt habe; sie bitten daher um Verwendung, daß die Frnchtspcrrc nufgchr'0'"^was por »kroso (durch Schmuggel) in ihre Landschaft gebracht, ihnen zur höchsten Roth belassen undgestattet wcrdc, daß es ihnen von Andern vom Maul weggenommen werde; den Obrigkeiten siü"Früchte Hinterhalten, auch nichts Anderes gcthan worden, als was die Dccrctc ausweisen und ih»W ^beiden Vororten bewilligt worden sei, weswegen sie auch um Ledigung von der Buße bitten. Nm" ^drei Viertel erscheint ferner RathSprocurator Abcgg von Zürich mit dem Gesuch, da die VcrriclM0 ^Abgeordneten auch zum Besten des vierten Viertels (Lauis) gereiche, solle dieser auch zur ^Rittrag'^gKosten angehalten werden. Dieses Geschäft wird nun an einen Ausschuß gewiesen, welcher der Session 9" ^Antrag hinterbringt: 1. Früchte, welche par slroso in die Vogtcicn MendriS, Lauis und Luggaruöwerden, solle» in die Kaufhäuser und auf die Märkte geführt und davon voraus den Einwohnern ^ Bihres nöthigen Bedarfs gestattet, das Übrige aber den Orten zum Ankauf überlassen werden; dabeidie Einwohner durch Attcstationcn auszuweisen. 2. Was von den Orten außer den angegebenen Aw ^durch bevollmächtigte Inhaber von Patenten öffentlich und nicht per Kki'080 angekauft wird, soll ^durchgeführt werden mögen. 3. Rüksichtlich der Kosten der Abordnung sind die Ansichten gcthcilt- ^ ^der Exccution der Buße soll der Landvogt innehalten, bis die Obrigkeiten darüber entschieden habe». ^der französische Gesandte sich anerboten hat, auch den wälschen Vogtcicn Getreide zu liefern, soAbgeordneten an denselben wenden. Gegen diesen Antrag protcstircn Uri und Schwyz undsie pvr 8lw80 außer den Vogtcicn bekommen können, solle ihnen gleich den Untcrthancnwas die Buße betrifft, so soll man der Appellation den Gang lassen. Bei dieser Verschiedenheit der