Bern, Glaruö, Bascl und Schaffhauscn protcstircn gegen diese Verfügung, weil dic eingewendetew>kc»hcit dicscn Priester Earbonetti in Betreff des begangenen Todtschlags nicht entschuldigen könne, und nicht^ öasi dieser unabsichtlich ersetzte, Absch, 391,^. — IX». Zug wünscht zu vernehmen, wessen sichrüksichtlich der ztvci Gesungenen! Johann Peter Austallo genannt Capucincr, und Marcus
bon Castagnola entschlossen haben, um seine Entscheidung darnach richten zu können. Hierauf wird^ ^0, objche» sich btidc vor ihrer Obrigkeit zu stellen und den Proccß zu bestehen anerboten haben, seien"uf die Anklage dcö Marcus Antonius Tadci, sie haben ihn umbringen lassen wollen, in Mailand in^/^'schaft gcsezt worden, da aber Tadci ungeachtet der ihm vom cnnctbirgischcn Sindicat angcsczten^"glichen Frist diese Anklage nicht habe erweisen können, sei er verfällt worden, dic der Gefangenen wegenPncn Kosten von 600 Pfd, zu bezahlen, dic er aber ungeachtet seines Versprechens nicht erstattete, wcs-^ Gefangenen nicht entlassen werden wollen; cS verlaute sogar, Tadci sei nach Mailand. und habe gegen dic Lcdigung der Gefangene» Einsprache erhoben, bis er von Seiten seiner Obern»M Sachlage einige Orte keine Kenntnis? hatten, andere aber dem Landvogt
Huben, er solle den Tadei oder sein Vermögen so lange in Arrest nehmen, bis er die kllll Pfd,^ l c, >vird der Gegenstand von denjenigen Orten, welche »och keine Entschließung gefaßt, in den Abschied> ke. — 117. (1699). Der zwischen denen von Morco und Prosino Piano (Brusim-'bichs/ ^^cfallcnc Tanzhandel und der in Folge von Schüssen auf dem See erfolgte Anstand wird auf dic^^^hrrechnung verwiese». Da aber die Execution Mailändischerseitö langsam geht und denen von Morco
Rrdl
Vcschlüssen
nicht geholfen ist, so fände man gut, wenn Jemand denen von Morco privatim anrathen^c>> ^ ^uiländcrn zu vergleichen und dann den Entwurf den Orten zur Ratification vorzu-
üchrci Sachen des Dionys Magistretti von der Dürren-Mühle, welcher auf Bc-
bstcjandtcn von Zug vor daS Sindicat geladen worden war, wird beschlossen, gedachter Magistretti^'»»»c ? Stand Zug zur Verantwortung zu stellen, sobald von da neue Vorladung an ihn cin-
^>ird ^ i. — (1703), Dic Verbannung des Johann Maria Fönte von Muieia (Mugcna)
^>f ^^'hrhcit aufgehoben. Der Gesandte von Zürich stimmt dagegen. Absch, 525. Zi. — XXI. (170-1).
bezeugt daö Sindicat, daß dic Zulagen, welche dem Fiscal Johann Baptist Castorco wegendes Vermögens dcö sinnlosen Joachim Somazzo von dessen Vormund Johann Peter RuScab»ber n hch bei näherer Untcrstichnng als leere Verdächtigungen erwiesen haben und seine Ehre
^^6, l. — XX. (1707). Johann Baptist Somazzo von LauiS, in Turin, bittet diez»r um Erthcilung von Instruction an dic Gesandten über das Gcbirg, daß ihm sicheres Geleit
verliehen und, weil er sich mit Conti verglichen, dic über ihn verhängte VerbannungKZz ^ werde. Die Orte nehmen dieses Gesuch behufs JnstructionScrtheilung in den Abschied, Absch,^btik' (I7l>8), Lucern, Schwyz und llnterwalden haben, gleich den übrigen Ständen, den Johann
ÄKvh cbcnsallS libcrirt. Absch. 565. o. — XUi« (17l>9). Der wälsche Wcibcl von Lauis,
Xvei cv ^stuclli, wird durch Stimmenmehrheit von der Verbannung gelcdigt, weil dic wider ihn vor^ "Ugcklagtc Mordthal nicht bewiesen werden konnte. Die Gesandten von Zürich, Bern, Bascl
lachen stimmen dagegen. Absch. 693. g.