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Lauis,
Absch. 129. lc. — NH. ?llö dcr Landvogt im Contnmacialvcrfahrcn gegen dic Gebrüder Marco und Frü»'Pcroni von Camignolo, vcrmuthlichc Mörder des Chorherrn Antonio Ucclla von Bironico, zur ConfiScat>^von deren Vermögen schreiten wollte, sprach ihre Mutter kraft eines mit ihrem Manne abgeschlossenen ^träges über Gütergemeinschaft oder Fratcllanza sammtliche vorhandene Habe und Gut als ihr Eigcnthu»> ^Das Sindicat findet ein solches Institut noch viel ärger als dic Fidcicommissc, deren wegen man st ^Bedenken gehabt hat, da dadurch beinahe jegliche Confiscation unmöglich gemacht werden könnte. Es ^daher verfügt, daß einstweilen bis auf weiter» Befehl dic Confiscation eintreten solle. Absch. 133.HH. (1390). Daniel Fossaro von Sonvico hält um die Liberation seines Sohncö Peter an. Dicstrauf vorgängigc wiederholte Provocativncn hin und in einer Weinfeuchtc im Florentinischcn den Peter ^landa von Sonvico erstochen. Obwohl in solchen Fällen, dic sich auswärts zugetragen, früher dcr La»0''und dic Sindicatc wiederholt eine Freisprechung eintreten ließen, kann das Sindicat sich gcmäß denVerordnungen doch nicht zu einer Liberation verstehen, sondern behält den Entscheid de» Obern vor. .190. >,. — Hl« Franz Rusca, Sohn des Joseph Maria von Agno, dcr den Johann Raina in derrcgung darüber, daß er seinem Esel den Schwanz abgeschnitten, einen Streich auf die Schläfen W!woran er des andern TagcS starb, ist vom abtretenden Landvogt Franz Prosper Python von Frciburg lPauf zwei Jahre verbannt worden. Das Sindicat findct diese Strafe zu mild, läßt aber, nachdem dic ^des Getödtctcn selbst durch öffentliche Urkunde um Begnadigung dcö Rusca bittet, zu, den Fall in dc»schied zu sczen, damit die Obrigkeiten ihren Entscheid abgeben können. Absch. l90. o. — HZ» (1691)-Landvogt wird angewiesen, den Bartholvmä Mcrcnda auf billige Caution aus dcr Gefangenschaft zuund gegen den wegen Verdachts dcr Tödtung eines Priesters inhaftirten Scalabrina die Folter nichtanzuwenden. In Betreff beider Fälle werde auf dem nächste» Sindicat daS Erfordcrliche verfügt u'0^Absch. 218. n. — Hl!» Dominik Jcrmittio und Peter Pianca von Cadmc, dic mit Johann Mariavon daselbst in Mißvcrständniß waren und eines Tages in des lcztcrn Haus zu den Waffen grifft ,dabei unglücklicher Weise zufällig dic Magd Fvntana'ö so vcrleztcn, daß sie nach wenigen Tagen starb, ß ^um dic Begnadigung für diese That »ach, da sie sich sowohl mit Fontana und dcr Verwandstchah
getödtctcn Person vereinbart als auch nach dcr wider sie erkennten Verbannung ruhig und klagloshätten. Das Gesuch wird den Obrigkeiten, welchen dergleichen Begnadigungen zustehen, überwiesen- ^221. c. — H^. (1692). Als dcr Gcrichtsdicncr Bartolome Dünn von Lauis zu Morco gcgc» ^Fvssato eine Schuldexccution vornehmen wollte, und diese beiden darüber in Streit gericthcn und hau ^ ^wurden, erhielt dcr hinzugelaufene Consul einen nicht ihm gemeinten tödtlichcn Schuß, in Folge d0I ^Durin als vermeintlicher Thätcr in den nahen Pfarrhof in dic Freiheit flüchtete und daselbst vo»mcindc mit großen Kosten Tag und Nacht bewacht wurde. Dcr Gemeinde wird auf untcrthänigcsdic schwere Bewachung erlassen, gleichzeitig aber den Obrigkeiten dic Frage vorgelegt, ob die lfflmmunitas localis sich auch auf Pfarrhöfc, gleichviel ob sie an Kirchen oder Friedhöfen gelegen stN»,dehne. Absch. 2ck2. a. — HZ» (1698). Dem Geistlichen Pictro Carbonctti von Aranno, derRausche und Fehler den Alois Pollo von Mugcna erschossen hat und landesflüchtig wurde, und von ^durch seinen Vater sich mit den Verwandten dcö Getödtctcn abfindig machte, wird mit Stiimnenineh^'
Land wieder geöffnet, sofern er darthun kann, daß er von seinem geistlichen Richter, dem Bischof i>ckdic Liberation erhalten hat und dcr Vater Carlo Carbonctti für 200 Kronen Bürgschaft leistet, '
Sohn dcsto mehr angcmuthct werde, ein besseres und recht pricstcrlichcs Leben zu führen. Die Gesa»