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^ Sindicat wünscht, daß i» Erwägung gczogcn werde, od nicht dir dcm Lande zicmlich schädlichrn fünfzclnittiratvrcn auf sechs hrradgcftzt und dicsc sechs von Zeit zu Zeit von drin Sindirat gewählt werden sollten.665. si. — (1711). Dem zweifachen Verlangen dcS Gesandten von Basel gemäß, daß dieüber die Streitsachen den einzelnen Gesandten die nöthige Information geben sollen, che sie dieselbevorbringe», und daß der Groß- und Unterwcibcl sich bei Abfassung der Urtheilc und ErkenntnisseWand zu begeben haben, hat das Sindicat die entsprechenden Verfügungen erlassen. Absch. 729. n.
1!. Jnstizsachen; Nccht; Gericht.
(S. auch altgcin. Verordnungen >c.)
n. Strafjustiz.
1. Im Allgemeinen.
^bsä/^' (1683). Bezüglich der von Lauis auS verbreiteten gedrukten Schmähschriften wird in den^ Acd genommen, daß jedes Ort seinen Gesandten über daö Gebirg beliebigen Befehl crtheilcn könne, solchen^ fleißigst nachzuforschen und nach Umständen zu procediren. Absch. 49. g. — ZtL. (1695). AuS der»»^"^W)n>ing des LandvogtS Leuzingcr geht hervor, daß er gewisse Misscthaten eingerechnet und liberirt hat,^>as Bemerkung macht, der Betreffende habe das ihm imputirtc Verbrechen begangen oder nicht begangen.
diesem Verfahren Anstoß und meint, daß der Angeklagte bei ungenügender Über-W ^^tsesprochen, oder wenn der Thatbestand erhoben ist, auch gehörig gestraft werden soll. Der Land-^ die Amtleute bcrufen sich aber auf die bisherige Praxis, welche der obrigkeitlichen Kammer bedeutendeindem Mancher sich gütlich abfinde, was er sonst nicht thun würde. Dessenungeachtet wirdObrigkeiten Bericht erstattet. Absch. 303. o. — Zt.'!. (1700). Es hat sich ergeben, daß dieW» Orte die auf einfache Hurerei gcscztc Buße von drei Kronen aufgehoben hat; dicsc Orte mit AuS-^'o» Zug, welches Eiurükung in den Abschied verlangt, lassen es hicbei bewenden. Absch. 443. ü.
2. Spccialfällc.
(1684). Die Regeuten von LauiS werden in 50 Kronen Buße verfällt, weil sie ohne^rtc ^ ^ LaiwvogtS gegen die ihnen als Hilfeleistung wider die Türken auferlegte Pulverliefcrung an diehatten. Da sie nun dagegen die Appellation erklärt haben, wird der Gegenstand zur Bcricht-t>vr ^ Abschied genommen. Absch. 69. «z. — Ztk». (1686). Franz Banchini von Curio, derA,wegen TodtschlagS verbannt worden, ersucht, ihm das Laitd wieder zrl öffnen. Wird inih» ^ gcnonnncn. Absch. 103. k. — ZU». DaS Gesuch des Peter Belone um Erlassung der widerTodtschlagS dcö Andreas Braga von Brcno verhängten Verbannung wird in den Abschied"achdcm die Verwandten des Gctödtcten ihm verziehe» haben. Absch. 103. g. — Zt7. (1687).Ikßh^t von Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und GlaruS verlangen, daß Stephan Morosini von Lauis,
rr ^ ^^ailand, ihnen ihren Antheil an der ihm lcztes Jahr auferlegten Buße von 500 Philipp abstatte, da^ ^^^^tivn an die Orte ihre Obrigkeiten umgangen habe. Absch. 117. k.— ZtZt. (1688). DemO auf sein WeisungSbcgchrcn freie Hand gelassen, gegen Jakob Anton Ferraro die Ausschreibungi»r '^"gungSprämic und die Vcrrufung bis auf das Sindicat einzustellen oder nicht. Will sich FerraroSindicats freiwillig stellen, so werden seine Freunde schon sicheres Geleit nachzusuchen wissen.
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