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gehörig zu untcrsuchm und erwiesenen Falls Ersaz und Strafe anzuordnen. Absch, -193. v. —^ ' Der abtretende Landvogt beklagt sich über das wider ihn in die Orte gcschiktc blinde Memorial; wiewohl^ namenlose Pamphlete gerichtlich vorzugchen, ersucht er dennoch daS Sindicat,
cii,^ ^mtövcrwaltung genaue Kundschaft aufzunehmen, waö auch geschieht. Daraus ergibt sich, daß erKllc/^ ^hmlichc Regierung geführt hat, wie denn auch die Regenten der Landschaft selbst ihr tiefes Miß->»> anonyme Schrift bezeugen und erklären, daß Landvogt Müller sich um das Land, namentlich
schr verdient gemacht habe. Dies wird in den Abschied genommen, damit die Orte sehen,dem Landvogt angcthan werde» wollte. Absch. 195. ä. — ^5. Der Gesandte von Ob-Ccb ^ ^urdammann Müller, hat von der auf lezter JahrrcchnungStagsazung gegen ihn eingegebenen^^^Käft, sowie von dem Beschluß, daß die Gesandten über das Gcbirg die Klagen untersuchen sollen,^»tniß erhalten. Er dankt für jenen Beschluß, weil dieser seine ganze Unschuld herausgestellt habe, und^ entweder die Schmähschrift in Original übergeben werde, um den Urheber ermitteln zusellc ' verordne, wie cö mit nachfolgenden Landvögtcn in gleichen Fällen gehalten »verde»
w^ ^rte entscheiden sich für crsteres, erklären die Schmähschrift als cassirt, übergeben dieselbe demlwcrdcführcr und behalten sich weitere SatisfaclionScrtheilung vor, wenn der Bericht der Gesandten cin-werde. Absch. 501. — Ii». (1701). Über den Landvogt Niklauö Brenner liegen mchr-dc/ Klagen vor: 1. Derselbe hat die zwei verlobten Töchter des Peter Breno lcztcn Januar in
Borwand, als hätten sie etwas HauSrat entwendet, viele Tage lang einthürmen^i>ßcrt dessen die eine von ihrem Bräutigam aufgegeben wurde und der andern die Aussteuer ver-
gär a »uißte. Der Landvogt verweigerte deren Freilassung, wiewohl ihm wiederholt genügsame
angeboten worden, und wollte sich auch nicht dazu verstehen, den Namen des Klägers zu nennen,^iahll Geistlicher 70 Philippsthalcr versprach und davon 35 nebst den Gcfangcnschaftökostcn baar
^ ^ Töchter freigelassen. Dieser Thatbcstand, den der Landvogt zwar läugnet, wird durch die
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Oge vieler ehrlicher Leute mehr als bestätigt. Der Landvogt wird für diese Gcwaltthätigkeit zur Bc-
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''ö der Kosten von 115 Mailänder Pfund an die Geschädigten vcrurthcilt. 2. Im verflossenen Mai
^ dO mailändischem Sccgebict bei Lavena zwei Schiffe und Garne gewaltsam wegnehmen
^ Schrffc versenken lassen, wodurch die eidgenössischen Untcrthanen, welche dcö Landvogts Befehl voll-
. . . , ^ . ,
^hlnt ^ ^ Ungclegenheitctt kamen, indem ihnen ihre Früchte auf dem Mailändergebiet beschlag-^ Gubcrnatvr dies gcwaltthätigc Unterfangen sehr vermerkt und durch dcil
i>vci ^^wrdten die gebührende SchadloShaltung verlangen lassen. Dem Landvvgt wird befohlen, die^ mailändischcn Fischern zu restituiren. 3. Wenn dem Landvogt RcchtShändcl
^vjx ^ ^ cr ctivaö zu ziehen verhofftc, hat er nie vor dem Gericht mit dem Rath der Amtleute,
^>viiü ist, daS Urtheil gesprochen, sondern die Sache noch einmal in Überlegung genommen,
^9ssti> ^ Parteien unterhandelt und das Urtheil zu Gunsten desjenigen gefällt, welcher ihm am
»>>d Weise hat er einige hundert Philipp bezogen. Für alle diese Ungerechtigkeiten
silier ^^Mngcn, von denen viele auö Rüksicht gegen den Stand Basel nicht öffentlich angezeigt wurden,^ställt ^^ürträchtigung der obrigkeitlichen Kammer wird er vom Sindicat in hundert Dublonen Strafe^Plci ^ ^ ^crlautet, er wolle sich heimlich davon machen, wird erklärt, daß er die Strafsumme in der^Üivn ^cr im Palast verhaftet sein soll. Als ihm dicS angezeigt worden, ist er endlich vor die
-^kommen, um mit pochenden arroganten Worten zu erklären, daß er gegen seine ungerechte Behandlung
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