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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lauis und Mendris.

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und bestätigen lassen. Gleichwohl hat dieser I)r. Birago hierüber den Hauptmann Sasso, derMjchastcn auf Mailändcrgebict bcsizt, zu Mailand in'S Recht fassen lassen, obschon die Bündnisse heiterSchuldner an seinem Wohnsiz oder am Ort dcö Vertragsabschlusses belangt werden soll.^ Senat in Mailand hat sich ans daS wiederholte Gesuch, den Sasso unbehelligt zu lassen, gar nicht vcr-Beschwernisse dauern noch fort. Wird ebenfalls in den Abschied genommen. Absch.^ ^ 11». Ans die an den Gubcrnator abgegangene Einladung, endlich einmal die noch rükständigen^^^^^"ugungcn mit den mailändischcn Dclcgirtcn zu erledigen, ist von Marchcsc de Lcgancs, der in Pic-.. ^wescnd war, erst nach Abreise der Gesandten der Bericht cingckommcn, er habe dem Senat die Bc-^)n>lng der Abgeordneten befohlen. Absch. 262. o. 17. (1696). Troz der angelegentlichsten Verwendungsäc Gubcrnator hat der dortige Senat die Ernennung einer Commissivn zur Erledigung der Grcnz-Gcbictsvcrlczungcn abermals abgelehnt unter dem nichtigen Vorwand, es müsse zuerst ein^ "udhchcu Untcrthancn ans dem Lugancrscc weggenommenes Schiff rcstituirt werden. Diese unfreundlicheBeschlüsse, daß die eidgenössischen Untcrthancn, welche die Güter des Quintcrnctto^ Mailändcrgcbict besizcn, sich für allen Schaden ans dem Bcstzthnm der Mailänder auf cidgc-^^cn bezahlt niachcn können; ferner daß die Mailänder Fischer, die auf eidgenössischem Gebiet^ ^ hatten, verbannt wurden. Absch. 338. 11t. (1697). An den Gubcrnator wird abermals das^^illndc gestellt, endlich einmal zur Erörterung der Grenz- und anderer Streitigkeiten Hand zu

5»vrt> cidgenössischc Agent in Mailand, dem die Betreibung dieser Angelegenheit besonders empfohlen

abcr ^ ^^n»gt zu Ende dieser Jahrrcchnung den Bericht, das Gesuch sei an den Senat gewiesen worden,der nahenden Vacauzcn sei keine Aussicht, daß die verlangte Abordnung an Ort und Stelle^sscs nachstehenden Vorfall in den Abschied genommen. ES haben nämlich während

<U>s ^'^utS zwei Spanier die Untcrthancn bei Stabio auf dem Gebiete von Mendris angefallen undMs ^ weshalb hierüber bei dem Gubcrnator von Como und dem Commandantcn von Varcsc Klage^ Rcmedur verlangt wurde. Absch. 360. k. 10. Die Landschaft Mendris und der Viertelde» Memorial ein über die großen Beschwerden und Kosten, die sie durch die Gcbictsvcrlczungcn

^istc, ^ ^ ^ angrenzenden mailändischcil Gebiete stehenden Soldaten zu tragen haben, und die

rühren, daß von Mailand aus gegen daS dortige Verbot Kornfrüchtc auf cidgcuössischcn Bodenbksti die in erster Linie nicht für Mendris, sondern für die weiter rükwärtö liegenden Landschaften

^uis"^ ^ Abschied genommen. Absch. 360. g. 20. (1702). Die Untcrthancn von

lt>^» ^rudris berichten, auf die mailändischcn Güter seien wie während dcS lczten Krieges wieder Auf-^ worden, weshalb sie befürchten, möchten auch ihre im Quintcrnetto vccchio begriffenen unddie /^wptcn Güter auf dem mailändischcn Gebiet wieder veranlagt werden. Sic bitten deshalb umz» diesem Fall auch die in den wälschcn Vogtcicn gelegenen mailändischen Güter veranlagen

^stcuidt ' Krieg auch geschehen sei. Diesem Gesuche entsprechend wird der spanische

j» ^"'llzegangen, dem Bunde gemäß die Freiheit der Güter der betreffenden eidgenössischen Untcrthancn^sts ^b>ch, 493. >l. 21. (1703). Troz der Verwendung dcS eidgenössischen Agenten konnte anchstik ^ Senat in Mailand nicht dazu gebracht werden, zu der schon so lange nachgesuchten Conscrcnzcn Grenzanständc eine Abordnung zu wählen. Daraus erhellt deutlich, daß nur dann Ans-

«dhcg, > Fügung vorhanden ist, wenn die Gesuche schon mehrere Monate vor Zusammentritt des SindicatS^ ünnacht werden. Absch. 525. ll. 2L. (1706). Das Sindicat war Willens, die mit Mailand