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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Vier eimetbirg, Vogtcien überhaupt.

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Zi. Salzrcgal und Salzhandcl.

(S. auch Anstände mit Mailand.)

v»t(1081). Die Biißlvirthschaft in der Salzverwaltnng, die unmäßigen Preissteigerungen,^ denen Land und Leute schwer leiden und nur die fremden Pächter Nuzen ziehen, sowie der Abgang^"üzvorräthc, namentlich für Zeiten dcö Krieges und der Pest, hatten schon lezteö Jahr dem Sin-^ ü'unschbar erscheinen lassen, zum Northeilc der Vogtcien die Salzverwaltnng wieder den regierenden, ' übergeben. Da aber die Viertel der Landschaft mit dem Gesuch eingckommcn, sie bei den schonPch crthciltcn und bestätigten Freiheiten verbleiben zu lassen, gegen die Zusicherung, künftig die nöthigcnanzulegen, wird Auskunft verlangt, in welcher Weise diese Vvrräthc zusammengebrachtdic ^ Demnach hat die Landschaft sich um die Salzpreisc zu Luino und Eanobbio erkundigt und

öffentlichen Ruf publieiren lassen. Diese Maßnahme wird ungenügend gefunden undverordnet, daß alle Salzvcrkäufcr voit je hundert Pfund jcwcilcn fünf Pfund zur Äufnung des an-dicq^ VorratheS an die Obrigkeit abgeben. Der Landrath hat über die Vollziehung alljährlich dem Sin-drs erstatten, und der Landvogt und der Landschreibcr werden ermächtigt, behufs Verminderung

^ künftigen Salzkäufen im Namen der regierenden Orte sich bei dem Gubcrnator von Mai-

dem Könige von Spanien in diesem Sinne zu verwenden. Absch. 8. a.(1082). Gegenden^ ^ Ugci, Beschluß, daß jeder Salzvcrkänfcr in LauiS und Mcndriö von je hundert Pfund fünf Pfund zurdics/I"^ Vorrathcö abzugeben habe, ist die Landschaft beschwerend bei den Orten Zugekommen, daN> "Ül ohne Steigerung dcö Preises und folglich ohne Beschwerung deS gemeinen Mannes nichtkhw lvcrdcn könne. Demnach haben die Obrigkeiten diese Sazung wieder aufgehoben und den

Zustand wieder hergestellt, wofür das Sindicat eine Schrift ausstellt. Da in zwei Jahren dien^t ^ütung zu Mailand von Neuem verliehe» werden soll, wird den Obrigkeiten zu erwägen gegeben, obbv>> eidgenössischen Agenten Abbatc Erivclli eine Ermäßigung dcö SalzpreiscS, wie dies im Bündniß

^rlu ^ versprochen, aber nie gchandhabt worden, zum Besten dcö ganzen Landes diesseits dcö Gotthardbirgjs^ Werden soll. Absch. 33. n. (1683). Auf die Beschwerde der Abgeordneten auf das ennet-^tl ^üwicat, daß de» dortigen Unterthanen der Salzprciö immer gesteigert werde, wird von den V^etcn der Gubcrnator von Mailand um Nemcdur angegangen. Absch. 53. 0. l-17. (108-1).^egc» ^^eldingcn berichtet, seine Namens der regierenden Orte bei Mailand gemachten Vorstellungen^icht ^rung dcö SalzpreiscS und der schlechten Qualität des SalzcS seien ohne Erfolg geblieben. Dieserverdankt und Beroldingen zugleich der Auftrag crthcilt, an den Gubcrnator z» schreiben undrs aus / Bündnisses daS Recht nach Bcllenz vorzuschlagen, lcztcrcö jedoch i» der Meinung, daß

^ Unterthanen zu geschehen habe, denen der Nuzen auch allein zufalle. Absch. 05.

«Ndcrx Ablesung der Evpicn zweier Schreiben, daö eine an den König von Spanien, daS

^ülbernator zu Mailand, worin nachdrüklichc Vorstellungen gegen die Steigerung der Zölle^6 Cr e " ^ Ü«»acht wurden, wird beschlossen, die Gesandten über daö Gcbirg solle» instruirt werden,^üch versuchen, daß sich die Unterthanen entschließen, das Salz von den Orten zu beziehen, damit

wär^, ^ Mailänder ausgewichen werden können. Absch. 115. le. Die regierende»

^ vier ücgenübcr der steten Mißachtung aller bestehenden Verträge in Bezug auf die Salzlicfcrung an"-»» rntschlosscn, entschiedene Stellung zu nehmen und vom Bezug des schlechten und thcucrn