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Vier ennetbirg, Vogteien überhaupt.
Morco am Lauiscrscc, sowie über andere hängende Geschäfte mit dem mailändischen Staat sollen diesandten nach Baden gehörig instrnirt werden. Absch. 330. t'. — 71t. Nach Ablesung eines Memorialsdie alten Pcndcnzcn der cnnctbirgischcn Vogteien wird folgender Jnstructionöcntwurf für die Sindicats»^ordneten zur wcitcrn Verfügung in den Abschied genommen -. l. Der Gubernator wird ersucht, auf best»»^Zeit Dcputirtc abzusenden, um die Grenzstreitigkeiten im Wald Forcoretto und bei der Faloppia mit hiersii»!^Abgcordnctcit beizulegen; lczterc sollen mit je einem Gesandten von Zürich, Luccrn, Uri und Obw»^bezeichnet werden. 2. Der Fischcrgarne halber läßt man es bei dem bewenden, was Zürich demvon Lauis geschrieben hat. 3. Der spanische Gesandte wird ersticht, den regierenden Orten wege»Tcrritorialviolalionen Gcnngthuung zu verschaffen. 3. Posso und Mitbcklagtc, welche die Rechenbücher^'dem eidgenössischen Boden weggenommen haben, sollen cilirt werden, sofern man die Gegenpartei dem ^sprechen des spanischen Gesandten zuwider auch verfolge. 5. Der spanische Gesandte soll ersucht werden, ^zu wirken, daß der Arrest aus Hauptmann Sasso's Güter aufgehoben und Dr. Birago angewiesen r»r 'deit erster» vor seinem Richter in Lauis zu belangen, im nicht entsprechenden Fall sei nach dem fr>0Sindicatsbcschluß zu excquirc». 0. Von der Honoranz des Bischofs von Como wird abgestanden, fffer»dafür in den Dccrctcn kein Grund findet. 7. Über die Beschwerde der Zollbcständcr zu Lauiö wird geh»' ^daß der Zoll bezahlt werden müsse, es möge dann daS zollpflichtige Vieh verkauft werden, wohin essei. 8. Die Entscheidung des Zehntcnstrcitcs zu Pcdaro und Gravesanv gebührt den cnnetbirgischcn G0»» ^9. Der Landvogt soll die Dccrctc von Lauis untersuchen und in Bezug auf die Gültigkeit seinedaö Sindicat bringen; dann aber sollen die Kanzleien nach der Bereinigung alle als Regel dienende» ^schlüsse den Orten fortlaufend mittheilcn, damit sie von daher fortgcsczt werden können. l<). Denbleibt das Recht, das Tragen verbotener Waffen zu erlauben, jedoch mit Beobachtung aller Vorsicht >» ^trcff der Personen. 11. Die Zusicherung des spanischen Gesandten, daß nach der Ernte dieGetreides reichlicher werde gestattet werden, sei zu verdanken. l2. Dem eidgenössischen Agenten in 'wird berichtet, daß die Honoranz des HauscS Mailand an die cnnctbirgischcn Gesandten seit einige»ausgeblieben sei; er möchte sich also um die Ursache erkundigen und für die jährliche Übersendungverwenden. 13. Bern stellt den Antrag ans Verbot der Fidcieommisse; sofern aber die Untcrthane»reclamiren sollten, möchten die regierenden Orte sich ihre siScalischen Rechte vorbehalten, wenn eininhabcr malcfizisch werde. 14. Es soll namentlich instrnirt werden über daS unförmliche Verfahren der ^thancn bei Anbcgchrung von Freiheiten, über Verleihung der Zölle auf die Kinder des Beständcrs,Vergebung der Ämter, bevor diese lcdig werden. 15. Zur Beilegung der Anstände zwischen den rcg>rOrten der Grafschaft Bcllcnz und denen der ennctbirgischcn Vogteien im Allgemeinen solle» von ^zwei Dcputirtc den Augenschein einnehmen und einen Vergleich zu bewerkstelligen suchen. Absch-
74. (1697). Beim spanischen Gesandten und dem eidgenössischen Agenten soll darauf gedrungen ^daß Mailand endlich einmal zur schon so lange verlangten Grcnzbcrichtigung Hand biete. (S. Absch-'
75. Da aus einem Schreiben des spanischen Gesandten hervorgeht, daß er vom Gubernator wege»lcgung der Grenzstreitigkeiten noch keine Antwort erhalten hat, so wird er neuerdings ersucht dahin Z»daß hicfür nach dem cnnetbirgischen Sindicat Ort und Tag fcstgesczt werden. Auch den, Landvogt ^wird aufgetragen, diese Angelegenheit in Mailand zu urgircn. Absch. 357. k. — 71». Erneuertes ' ^bei Mailand, zur Austragung der bekannten Grenzstreitigkeiten Ort und Tag fcstzusczcn. (S. Absch- st»77.
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(1693). Zürich wird bevollmächtigt, an de» Gubernator betreffend Beilegung der GrenzstrerülO