Vier ennetbirg. Vogteie» überhaupt. 2049
^ verstehen sei, waö aber von dm andern Orten widersprochen wird. Absch. 301. ss. — <»2. (1697).
s ^^^ühung des den Orten eingesandten Memorials betreffend die gemeinen Herrschaften wird gutgcfunden:
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gnmdsäzlich angenommen werde, cS dürfen mit Gotteshäusern, Spitälern »nd dergleichen Anstalten
»>tt Bewilligung der Obrigkeiten Verpfandungen abgeschlossen und dafür in keinem Fall Liegenschaften' retc» werden; 2. daß wenn Güter an Auswärtige verpfändet werden und in Schnldcnruf fallen, den^buischcn im SchazungspreiS der Zug zu denselben geöffnet werde. Absch. 355. k.
4. Anstände mit Mailand.
IS. auch Handel >,. Berkehr :c.; Niederlassung, Vicinat rc.; Salzregal u. Salzhandel; Kirchliches, Geistliche.)u. Grcnzanständc; Steucrconflictc lc.
^ ^lrt. (1681). Oberst von Bcroldingen und Bernhard RuSca, lcztercr als Anwalt verschiedenerführen Beschwerde, daß die im Mailändischen gelegenen Güter verschiedener Particularen aus demMendriscr Gebiet, namentlich von Arzo und Maggio, entgegen dem Art. 8 der Capitulation^ feü einiger Zeit mit Steuern beschwert werden, während die mailändischen Güter ans eidgenössischer
fchoff frei seien. ES wird daher an den Gubernator von Mailand geschrieben, diese Neuerung abzu-^>» ^ ^ Capitulation reciprocirlich zu halten, auch allfälligc Anstände der Grenzen halber noch vor»igst- Z» LauiS durch Dclegirtc zu beseitigen. Da aber dessenungeachtet mit der Exemtion auf
Gebiet fortgefahren wurde, beauftragten die XII Orte die Landvögtc zu LauiS »nd McndriS,Ha» ^ " Oberst von Bcroldingen, auf die auf eidgenössischem Gebiet gelegenen Güter mailändischcr Unter-^ ^cgcnrccht in Anwendung zu bringen. Absch. 6. g. — <»-t. (1682). Schon in den ersten Tagen^ q," LauiS ist der Gubernator von Mailand zur Beilegung der schwebenden Grcnzstrcitigkeitcn
^cr>/ wegen der Grundsteuer auf Gütern der Angehörigen des einen Landes auf dem Gebiete dcö' ^^ils schriftlich eingeladen worden. Da die Antwort hierauf erst nach Abreise einiger Orte vonRl h eingetroffen war, wurde dem Gubernator hievon durch Oberst von Bcroldingen Kenntnis! gegeben,^i»u" verdenken, die weitem Anordnungen seien nun den Obrigkeiten überlassen. Die unmaßgeblicheo. ^ ^ Sindieats geht dahin, die Auöcinandcrsczung dieser Anstände solle dem Landvogt von LauiSBatist Oberst von Bcroldingen, der die beste Sachkenntnis! hierin hat, unter Vorbehalt der hoheitlichenljz. ^^u übertragen werden, wozu Zürich als Vorort die nöthigc Vollmacht ausstellen sollte. Absch. 33. >;. —Betreff der Gütersteuern, welche von den eidgenössischen Angehörigen auf mailändischem»ist umgekehrt gefordert werden, und namentlich über die diesfalls in Varcsc im verflossenen April^gtc "^üändjschim Dcputirten gehaltene Cvnfcrmz werden die eben cingekonunmm Schreiben der Land-McndriS und dcS Obersten von Bcroldingen eröffnet, auch die mündliche Relation des^ ^ohmm Baptista Riva angehört und hierauf den beiden Landvögtcn und dem Oberst vonAntwort crthcilt, cö sei an den Gubernator behufs Handhabung unserer souveränen Rechtei»> ^ üeschrieben worden. Sollte dieses Schreiben nichts fruchten und wieder, wie vorhin, Exemtionen">»s "'uiländiichen Staat gelegenen Gütern eidgenössischer Angehöriger vorgenommen werde», so sollen sie^khör' eine gleiche Taxe in Anwendung bringen. Über daS, waS dann die Güter der mailändischen
^^cic» - eidgenössischem Gebiet mehr abwerfen würden, als zur Rcfusion gegen die mnctbirgischmerforderlich, werde auf daö nächste Sindicat instruirt werden, und zwar, wie Procurator Riva
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