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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2014
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2014 Freiämtcr,

Vergangene und einc Remcdur für das Künftige nicht erreicht werden kann, solle man die Sackst ^rskorsnäum nehmen, gegen das zürcherische Urthcil protcstircn und dasselbe als bloße OrtSstimmc erklärtund endlich Aufrcchthaltung des Status quo fordern, Auch dürften die katholischen regierenden Orte,es in dieser Sache immer schwerer und unerträglicher würde, wohl auch im Kcllcramt einen Gcgcnact Vnehmen, um ihre Standhaftigkcit zu beweisen. Sowie dieser erste Theil dcS Streites gehoben sein wird, ßman sich ebenso sehr befleißen, die Bremgartcr bei ihren Rechten und Freiheiten zu schüzcn, als sie Mbühr zu verweisen, >vcnn es sich durch die nähere Untersuchung zeige, daß sie sich gegen Zürich vcststhaben. Da namentlich Klagen obwalten, daß sie in ihren niedergcrichtlichen Sachen die Parteien langmit großen Kosten aufziehen, soll man sie zur Beförderung ermahnen. Sofern dann Zürich, wie die -geht, suchen sollte, sich mit Brcmgartcn in listiger Weise zu vergleichen und ihm die dictirtc Strafe st"'den Kosten nachzulassen, damit es sich künftig auf dicscu Act als ciucn landesherrlichen berufen könnte,man Brcmgartcn die Conscgucnzcn eines solchen Schrittes vorstellen und den dringenden Rath gebe»,Stand der Dinge unverändert zu erhalten. Absch, 62 <6. llk». Vor den VIII alten Orten eröffnet^''es habe von den regierenden katholischen Orten schriftlichen Bericht und ein Factum über den obwaiü' ^Streit erhalten, mit dem Ansuchen, den Gegenstand in der Session anzuziehen. Da cS von der Sackst ^gründliche Information habe, so sei es instruirt, anzuhören und zu rcfcrircn, bcincbcnS aber auch st' ^gütlichen Verständigung beizutragen, Luccrn und die übrigen mitrcgicrcndcn katholischen Orte rügc", ,dieser Gegenstand auf der lcztcn Tagsazung von Zürich nicht rechtzeitig angebracht und nur in einer ^behandelt worden sei, die sie zu ciucr Protestatio» veranlaßt habe. Seitdem sei Zürich im Kcllcranü ^gegen Brcmgartcn eigenmächtig vorgeschritten und habe die im Kclleramt angeschlagenen Mandate dst^Grafschaft Baden regierenden Orte abgerissen und solche unter seinem Namen angeheftet, dann dieeitirt und auf ihr Ausbleiben in eine Buße von 800 Kronen verfällt. Mit dergleichen Ncucrungc"sie sich nicht beschweren lassen, da bekanntlich die zu Baden regierenden Orte durch die Capitulatu'" ^1450 die Landeshcrrlichkeit und Souveränität zu Brcmgartcn und im Kelleramt vom Hause Österreich st^und bisher aufrecht erhalten haben, Zürich stellt in Abrede, diesen Gegenstand auf lcztcr Tagsazung g^'^^cverzögert zu haben, und erklärt, es würde dem Begehren Berns um eine besondere Confcrenz der ,jrtentsprochen haben, wenn nicht Stoff zu einer sofortigen Tagsazung vorgelegen hätte. Es sei nun unanzuhören, ob die Orte hicrinfallS eine Ccnsur oder Judicatur suchen, hauptsächlich aber, obKcllcramt die Souveränität oder Landeshcrrlichkeit prätcndircu. Mit den Bremgartcr» glaube es nicht st ^zu müssen; was es ihnen abgefordert, seien die muthwillig verursachten Kosten, zu deren Exceutw» ' ^schloffen sei. Nachdem nun von den Orten die Landcshcrrlichkcit prätcndirt werde, habe Zürich " HInstruction, sich in keine Contcstation einzulassen, sonder» Alles nel lolsionäum zu nehmen, u»> 4^ ^gehörigen Bescheid geben zu können. Die katholischen regierenden Orte und Bern verlangen,weiterer Erörterung mit der Exccution eingehalten werde. Zürich verspricht, Alles in Treuen st>

Absch, 623, o. ll<». Da die Tagsazung bereits zu Ende geht, ohne daß anscheinend ZürichStreites im Kcllcramt eine Anregung machen will, suchen die Gesandten von Lucern von denjeiügst'zu vernehmen, was für eine Meinung sie über dieses Geschäft haben, und ob sie mit den übrig""halten wollen oder nicht. Gleichzeitig übergibt ihnen Luccrn ein Factum, nach dessen Prüfung ^Antwort zu geben versprechen. Da aber eine solche nicht erfolgt, werden sie durch den Untcrvogt sich

um Antwort ersucht. Die Antwort lautet, sie werden mit den Gesandten von Zürich reden und