2012
Freiämter.
Vergleichs hinderlich zu sein; daher soll man je nach dem Erfolg der Unterhandlungen darauf bestehe» ^davon ablassen. Zu 3. Der Jagdbarkeit halber scheint der Vcrglcichscntwurf das Erforderliche zu besinn»^Zu 4 und 5. Über diese Materien behält man sich weitere Untersuchung vor, mit Zusicherung bester ^ncigthcit für Brcmgartcn, Sollte Zürich vor Austragung des Geschäftes Sustcn oder Niedcrlagöhä>^zu bauen unternehmen, so wird Brcmgartcn angcrathcn, an die regierenden Orte zu recurrircn, ^458. le. — 101!. Schultheiß Dürler von Luccrn und Oberst Bcßlcr von Uri erstatten in deinstände zwischen Zürich und Brcmgartcn über ihre Verrichtung Bericht, Nachdem sie den AbgeordnetenZürich vorgestellt, daß Brcmgartcn des Lchcnbricfö halber seiner Schuldigkeit ein Genügen geleistet hat,dieselben crwicdcrt, sie sehen wohl ein, daß nachdem diese Stadt schon mehrere Mal auch ohne Lehcnbrics ^Hulvigung aufgenommen, sie auch diesmal nichts Anderes zu erwarten haben. Diese Äußerungen haben ^anlaßt, denen von Brcmgartcn den Rath zu crthcilcn, auf nächstes Maicngcricht mit der Huldigung ^fahren, der Lehcnbrics möge ihnen herausgegeben werden oder nicht. Ferner haben sie den Zürcher» vorgffl^weil Brcmgartcn das Gericht wieder zu Jonen halten müsse, sei es billig, daß Zürich das Malcfizgericht ^dorthin verlege, da es, wie die vorhandenen Ruvcra beweisen, früher auch dort gehalten worden sei
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zu hart erscheine, daß ein katholischer Mensch in Zürich sollte hingerichtet werden, wo er deS Trostes
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katholischen Geistlichen entbehren müßte. Die Zürcher haben hierauf crwicdcrt, diese Reklamation sti
unbegründet und wen» man ihnen einen beeidigten Kläger für Malcfizfällc gestattete, so würde diesigSache sehr erleichtern. Im Allgemeinen versprechen sie, Alles ihren Obern zu berichten und zuAbsch. -459. ü. — 100. Luccrn berichtet den mitrcgicrcndcn katholischen Orten, wegen der Jurisdill^strcitigkcit im obcrn Kcller.mit seien aus lcztcr Conferenz noch einige Anstände geblieben, worüber Zürich ^Antwort versprochen, aber ungeachtet späterer Erinnerung nicht crthcilt habe. Um diesen Streit ci"^erledigen zu können, werden die Gesandten von Lucern und Uri ersucht, sich mit denen von Zürichbesprechen und eine Antwort auszuwirken zu suchen. Absch, 468. eaos. — 110. (1706). Unter Einstseines Factums über die Streitigkeiten mit Zürich begehrt Brcmgartcn Rath, wie es sich verhalten soü- ^dem Factum ergibt sich, daß Zürich seine Hand gar zu weit über das Kcllcramt zu schlagen sticht ^katholischen Orten aber ist an Brcmgartcn so viel gelegen, daß man dem Übergewicht Zürichs cntgegcustü^
wohl Ursache hat. Unter diesen Umständen wäre es daher wünschcnSwcrth, ans das gar ausführlicheeine einläßliche Weisung zu crthcilcn; in Rüksicht auf die Kürze der Zeit aber wird Landammann
ersucht, auf der Heimreise den Brcmgartcrn zu berichten, daß die regierenden Orte ihnen bei denvon Zürich einen längern Termin erwirkt habe». Inzwischen sollen sie selbst über die Sache sizcn, ^ ,, ^iZürich Alles, was ihr gebühre, ohne Tcrgivcrsation zugestehen, was sie aber mit genügsamen ^
belegen können, entschieden behaupten; in Sachen aber, die sie weiterhin ansprechen zu können glaubrM^
gcnüglichcn Beweis dafür zu haben, sollen sie die Weisung der regierenden Orte vorbehalten. Absch.III. Die Brcmgarter klagen den V katholischen Orten, wie sie in ihrer Jurisdiction im Kcllcramt ^ll-bccinträchtigt werden, und verlangen Rath und Untcrstüzung, namentlich mit Rüksicht auf daS neulich^ üthätigc Proccdircn im Kcllcramt, Nach Bclcsung der diesfalls zwischen Luccrn und Zürich gewechst^rcspondcnz wird gefunden, daß die Prätcnsioncn Zürichs boshaft seien und man den Brcmgart""Untcrstüzung schuldig sei, da ihre Treue und die Wichtigkeit des dortigen Passes alle Aufmerksam^ ^Der Gegenstand wird daher zur Instruction in den Abschied genommen. Absch, le-
inenen, — ^ > , „ - , y...
11L. Luccrn eröffnet vor den VUI alten Orten eine Klage von Schultheiß und Rath von Bremge^