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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2001
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Frciämtcr.

2001

j dcr Bußcnrödel »verde» dic gleichen Kosten prätendirt, obschon diese Amtspflichten dcn Beamten

^gencn Kosten obliegen. -1. Bei dcn Jahrmärkten zu Vilmergcn zehre», dcr llntervogt und Wcibcl auf^vstc», während dicfe dcm Dorfe obläge», daS de» Markt aus Gnade» dcr regierenden Orte^ ^ Abrichtung zu Breingartcu prätcndirc Anunanu ruid Landöhauptmann Zurlaubcn

lt<n ^ iangc dcr Landvvgt sich daselbst aufhalte, Futter und Mahl sannnt einer Dublone für dieobschon derselbe nicht gegenwärtig sei. Amman», Andcrmatt ersucht um Verschiebung der Sache, bisZurlaubcn auch dabei sei; Statthalter Mcyenbcrg bittet Namens seines Principalcn, diesen PnnktH^kommen und dcm Ncccsi von l683 verbleiben zu lassen. Absch. 335. uu. 0^. Da über^ Punkteur cinigc Orte instruirt waren, so werden sie acl rokeronäuin genommen. 1. DaS lirbar>dkrd Ehrcnausschuß durchgangcn, nach Gebühr eingerichtet und in zwei Exemplaren ausgefertigt

s°ll ^ das eine in dcr Kanzlei und das andere zu Brcmgarten aufzubewahren sei. 2. Dic Kanzlei

Form, aber nur durch Euren Landschrcibcr beziehen. 3. Ob dcr Landvogt mit und»ii»/ ^trndshauptman» den Landsfähndrich und dic Hauptlente zu bestellen habe. Dcr Landshauptmann01r sich allein in Anspruch. -1. Ob der Landvogt dcn Auskäufcn und WaiscnrcchnungcnLandschrcibcr verneint dieses nach dcr bisherigen Übung. 5. Ob dic Wahl dcr^ nicht dcm Landvogt zustehe. 6. Dcr Läufer soll nach dem lcztjährigen Beschluß dcm Landvogt vompräscntirt werden und ein ehrlicher eingesessener Bürger sein. 7. Bei dcn Auffällen sollen dicabgcthan und es soll wieder nach dcm Herkommen verfahren werden. 8. Ob dcr Landvogt^Fvl ^ngtci wohne» und in Brcmgarten eine Behausung micthcn soll. Absch. 335. vv. 05. (lt>97).^Utihx ^ ^ ÄahrrechnuitgSabschicdc von l t>95 und l 09li »verde» von Lucern und andern Orten verschiedeneOchste da aber deren zu viele sind und dic Tagsazung zu Ende geht, wird Verschiebung auf dic

le>, besonders zu veranstaltende Tagsazung, etwa in Brcmgarten, beantragt und dieser Antrag in

llvst^ genommen. Absch. 357. ovo. 00. (lti98). Auf dic abcrmaligc'Ahndung dcr übermäßigen»ach ^ Verwaltung wird beschlossen, dic regierenden Orte solle» nach Schluß dcr auf dcn 29. September""ileseztcn Tagsazung nach Brcmgarten reisen und die Reformation dcr Kosten dieser VogtciAbsch Beisein des Landschrribcrö oder seines Statthalters, sowie des UntcrvogtS dcr Grafschaft Baden,

die 07. In Fcsthaltung früherer Abschiede wird beschlossen, nach beendigter Tagsazung

siiijxs. der Frciämlcr in einer Confcrenz zu Brcmgarten vorzunehmen. Zu diesem Zwckc werden

^1»c» Wald, Zeig und katholisch GlaruS nochmals eingeladen, dieser Eonfcrcnz beizu-

^ürjch ' Bemerkung, daß dcr Gegenstand im Falle ihres Ausbleibens gleichwohl behandelt werde.

instruirt, zweifelt doch nicht, daß seine Obern einverstanden seien. Ebenso spricht sichwelches die nachträglich verlangte Instruction noch erwartet. Absch. 397. k. -"»H ^ ^^güin der Bcrathnng über dir Rcfvrmationspnnktc, welche sich auS dcn Abschieden ergebe»,, wird^"'^richt des Lairdshanptmaini Beat Kaspar Zurlaubcn vernommen und seil, Gesuch, ihn bei^ ^che»^ de», bei Händen habenden Ortsstimmen zu schüzcn, angehört. Nach reiflicher Erdanerung

Genehmigung dcr Obrigkeiten folgende Beschlüsse, gefaßt: l. Es soll dic Äbtissin von^ ^^>>gc ^ werden, beförderlich eine beglaubigte Abschrift ihres Urbars in dic Kanzlei zu legen.

^ der Landvogt bei dcn Abrichtungcn ohne »vciters annehmen; liquide Abzüge können

Laudvogtcs auch dem Landschrcibcr oder seinem Statthalter eingehändigt »verde»,die Pflicht haben, darüber Rechnung zu halten und solche dem Landvogt einzuweisen. 3. Briefe