1986
Baden,
17. Stifte und Klöster; Gotteshäuser.
g,. Fahr.
(S. auch Judicatur- und Cvmpctcnzanstände-, Schifffahrt und Fähren.)
Art. 424. (1699). Ein Ausschuß der Gemeinde Schlieren führt gegen den Propst von Fahr Bcscha'^daß das Gotteshaus der Gemeinde vermittelst eines neu errichteten großen Fährschiffes einen neuen gr^Weg auferlegen wolle, als dieses gemäß Vergleich von 1658 zulässig sei. Das Gotteshaus meintder Vertrag klar laute, daß man dort Wein, Frucht und Anderes üdersezen könne, so sei es nicht cmbisherigen Wcidling gebunden, wofür es auch Documcnte aufweisen zu können glaube. Es bitte daher wGKürze der Zeit seit der erhaltenen Citativn um Aufschub. Ein gleiches Aufschubbcgchrcn wird a»a) ^Landammann Dieding, Namens des Abtes von Einsiedel», gestellt. Diesen Gesuchen wird entsprochen, ^dem Vorbehalt, daß auf der nächsten Tagsazung darüber entschieden werden soll. Absch. 183.-425. Es erscheinen abermals Ausschüsse des Klosters Fahr und der Gemeinde Schlieren in ihremwegen des Fährschiffes. In Folge der geführten Beschwerde werden drei Herren auf den Augenschein <ff! ^und diese berichten sodann, daß die Neuerung in Einführung dieses größer» Schiffes, das von Abt"für Vieh und Pferde bcnüzt werden wolle, denen von Schlieren an ihren Gütern, Allmcindcn lind -merklichen Schaden zufügen würde. Aus Rüksicht für den Abt von Einsiedel!, wird indessen nicht zum 6'ffl ^geschritten, sondern derselbe schriftlich eingeladen, daö Kloster Fahr von dieser Neuerung abzumahnen,der Gemeinde Schlieren einen Vergleich anzubahnen, in Folge dessen dem Kloster der Gebrauch cincs ffgrößer» Schiffes für seinen eigenen Bedarf, nicht aber für Drittlcutc und um Lohn gestattet werden ^Diesem Vorschlag stimmt der Abt bei; da aber die Tagsazung ihrem Ende nahe ist, so wird der GccffU^auf die nächste Versammlung verschoben. Für die Zwischenzeit wird der Gebrauch des größer» Sclst^auf die eigenen Bedürfnisse des Klosters beschränkt. Absch. 188. g. — -421». (1799). Daö Klost^ ^bittet für den Fall eines Kriegsausbruches auf die Mittel zu seiner Erhaltung Bedacht zu nehmen, ^zugesagt wird. Absch. 688. 1. — -427. Die Klosterfrauen von Fahr, die nach ihrer Angabe vonBrief und Siegel haben, daß dieses ihnen in allen Kricgsläufcn freies Geleite geben wolle, bitten die kauff ^Orte, ihnen hierin beholfcn zu sein. Lcztcrc sind hiczu gern bereit, glauben aber, eine VerwendungSeite möchte mehr Nachthcil als Nuzcn bringen. Man will daher nachschlagen, wie cö damit im leztc"von 1656 und im Jahr 1664 gehalten worden sei. Absch. 691. xx.
I,. Lcuggern.
(S. auch Obrigkeitliche Guter, Lehen, ic,; Abzug.)
Art. 42i!. (1683). Ein Ausschuß der Gemeinde Gippingen aus dem Amt Lcuggern bringtvor, wie die dortige Comthurci in der Aare eine Schiffmühle angebracht habe, wodurch ihr unsägliche ,an ihren Gütern erwachsen und ihr Kirchlcin und Dorf höchlich gefährdet »verde. Die Schiffmühffdieses Jahr versunken, solle aber dem Vernehmen nach wiederum erbaut werden, weswegen sie u>"und Erstattung dcö erlittenen Schadens bitten. Da der Verwalter zu Lcuggern sich mit Mangcl a» ^entschuldigt, wird dem Landvogt und den Amtleuten ausgetragen, mit der Comthurci zu unterha»diese Bauern des Ihrigen besser versichert und zufrieden gestellt »verde». Absch. 49. <14ä. — 429»Jir Folge des voriges Jahr erhaltenen Auftrags legt der abtretende Landvogt einen Auszug aus bc»