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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1985
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Baden.

1985

^ ^ndvogt, cr habe den Unkatholischcn zu Dictikon, Degcrfclden, Ober- und Uirtcrcirdingen befohlen, beimund Avcläutcn dcu Hut abzuziehen, »vorauf ihm von Zürich ein Verweis zugekommen sei, dcn rrdbvortet habe, ohne daß eine weitere Entgegnung mehr erfolgte. 4. Zu Gcbenstorf hatten die Unkatholischcndie Kirchenmaucr eingelassenes Kreuz weggerissen, an dessen Stelle der Landvogt ein anderes anbringen^niach sei daö alte Kreuz auf dem weiten Feld gefunden worden. 5. Zu Zurzach sei von einem^ßchcn Bürger auf seinem Eigcnthum ein Kreuz aufgestellt worden, waö der Prädicant nicht habe leiden^ 6. Endlich wolle der Prädicant denen von Unterwyl nicht zugeben, eine baulosc kleine Capelle, zuUnterhaltung jährlich ein Viertel Kernen gestiftet sei, i» das Dörflein zu tranSferircn. Die katholischenverfügen hierüber: Der Prädicant von Gcbenstorf soll daS Gemälde in dortiger Kirche, so wie vorherIn» ^ seinen Kosten reparirc» lassen; wenn cr dies erfülle, soll ihm die Buße auS Gnaden nachgelassen>»c»> ^don soll Schultheiß Schwytzcr dem Schultheißen von Graffenried Kenntniß geben und vcrdeuten,' sehe gern, wenn der Prädicant das Gemälde, daö er ruinirt, auch wieder selber reparirc» lasse. Dasv ^vgut in Gcbenstorf soll der schädlichen Conscqucnzcn halber nicht gcthcilt »verde». Desgleichen soll derUnkatholischcn von Birmenstorf und Gebenstorf verwarnen, die FrohnleichnamSproccssion durch^tc» ^ stgrcn; der Landvogl soll auch nachforsche», wer zu Gcbenstorf das Kreuz von der

^ ^»'aucr gerissen, rmd den Thäter gebührend abstrafen. Betreffend das Kreuz in Zurzach, über das Zürich^>ssc " ^"^vogt geschrieben, soll dieser antworten, cr werde dem Beschlüsse der Majorität Folge zu leisten^ ' Endlich wird denen von Unterwyl erlaubt, daS fragliche Capclli in daS Dorf zu vcrsczcn. Absch.i>Nk ^ ^ (17lll). Der Vorstand der evangelische» Gemeinde Zurzach thcilt deren Vorhaben mit,

iatbevangelische Kirche zu bauen. Dem dortigen Pfarrer wird der Rath crthcilt, vor Allem bei den" Mitbürgern zu sondircn, wie sich diese dem Neubau gegenüber stellen wollen; dcn» wenn dendaraus einige Lasten mehr erwachsen sollten, würde» sie sich unzweifelhaft dem Unternehmen wider

^ Mehrheit der regierenden Orte auf ihre Seite bringen. Man soll nach und nach dahin"c>ch 7l2. ,i. -tZZ. (k7kl). Hauptmann Johann Stapfcr von Zurzach sucht die Bewilligung

^Utte^' ^ ^ Katholischen für den fraglichen Bau gewonnen »verde», und später wiederum hierüber Bericht

welches die Gesandten der übrige» Orte, weil sie ohne Instruction seien und die katholische^cht »/ ^ "och nicht habe vernehmen lassen, ml retsronclum nehmen. Absch. 726. pp. -123. Zürichi» ^ ^ übrige» evangelischen Orte um ihre Beihilfe, »venu der vorhabende Bau einer evangelischen Kirche^ Katholischen ganz gelegen sein müsse, in der Session der regierenden Orte der

^Ichied^ Sprache komme, »vaö allerseits zugesagt wird. Der weitere Verlauf ist iu gemeinem

^A»dt ^üüten. Uber den Vvnvand der katholischen Orte, cS mangle ihnen an Instruction, »verde» die^ das Nähere zu berichten wissen. Absch. 727. le.

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