1984
Baden.
413. (1796). Das Obcramt wird in Folge eines Gesuches der evangelischen Zurzacher beauftragt, zu >uü^suchen, ob der zunehmenden Volkszahl wegen in dortiger Kirche eine Emporkirchc zu machen sei. Absch. 699. ^
414. Der Landvogt und die Obcramtlcntc berichten, daß das Kirchcngut zu Birmcnstorf und Gcbcnstors,Bern Namens des Hauses Königsfcldcn die Collatur für beide Religionen habe, bisher gemeinsam gcwch"sei. Da aber der katholische Gottesdienst mehr Ausgaben erfordere als der rcfvrmirtc, haben sich >»9Prädicantcn bisweilen Anstände erhoben. Vor geraumer Zeit habe nun der Prädicant von Gebens^'angeblich aus Befehl der Herren von Bern, eine Theilung des Kirchcngutcs verlangt, was seitherBern wiederholt urgirt, vom Landvogtciaint aber immer ausgewichen worden sei. Da aber Bern »c>^dingö ernstlich dränge, wünsche das Oberamt diesfalls Weisung zu erhalten. In Ermanglung von Jnstrm'tie»^wird dem Landvogt und den Oberamtlcutcn aufgetragen, sich über die Sachlage bei dem katholischen Pl^und den Kirchgcnosscn gründlich zu erkundigen und den Orten Bericht zu geben. Absch. 699. gg4413. (1797). Der Landvogt hat laut lcztjährigcm Abschied wegen der Emporkirchc zu Zurzach denschein vornehmen wollen. Da aber der Prädicant nach Zürich gereist war, sei ihm von dorther gcschruworden, er möge den Augenschein noch etwas verschieben; seither sei davon nicht weiter mehr geredet worDie Katholischen finden nun, man solle diese Angelegenheit ruhen lassen, bis sie von den Protcstircndcn u'bangeregt werde. Absch. 635. rrr. — 411». Der Landvogt zeigt an, daß der FrohnlcichnamStag zu Biri»cn>von den Protcstircndcn nicht mehr wolle gefeiert werden, und daß sie an den Orten arbeiten, wo dievorbeiziehe. Da jedoch dieser Tag bis auf die Regierung des LandvogteS Schmid immer gefeiertkatholischen Pfarrbuch auch eingeschrieben ist, dieser Tag solle von beiden Religionen gefeiert werden, »»dNämliche auch im Thurgau der Fall ist, wird beschlossen, es sei der Gegenstand in den Abschied zu
und dann auf der nächsten Tagsazung mit den Herren von Bern darüber besondere Rüksprachc zu V" ,Absch. 635. 888. — 417. Der Prädicant zu Gcbcnstors hat seine verstorbene Mutter, den Katholische ^Troz, an die Kirchcnmaucr begraben lassen, und zwar so, daß die Füße gegen die Kirchenmaucr stoße,hat ihr in der Mauer ein Epitaphium gcsczt, während sonst dort keine angebracht seien. Es wird bcsch^ -
die Katholischen sollen beim Landvogt Klage führen, und dieser den Prädicanten zur Wegnahme des Epitup) ^anhalten und im Ungchorsamsfall mit einer Buße belegen. Absch. 635. M. — 413. (1798). ^^^hlvogt berichtet über eine Baute, welche der Prädicant zu Gcbcnstors in dortiger Kirche wider sciucuhat machen lassen. Es wird ihm aufgetragen, darüber ein Factum bearbeiten zu lassen und denOrten behufs JnstructionScrthcilung zuzustellen. Absch. 646. ee. — 413. Der Landvogt übcrsc»doteinen Expressen ein Schreiben von Zürich, worin ihm aufgetragen wird, ein Kreuz, welches Christi ^in Zurzach in seinem Baumgartcn an der Badcncr-Klingnaucrstraßc habe aufrichten lassen, zu bescitiPU^ ^verlangt darüber Weisung. Antwort: Der Gegenstand werde den Obrigkeiten hinterbracht werden. Absch-4L11. Der Landvogt erstattet Bericht über folgende Vorfälle: 1. Der Prädicant zu Gcbcnstors
mächtig die Kirchcnstühlc reparirt und auch einen Maucrriß im Chor der Kirche verbessert; bei dicscw ^habe er daS dortige Gemälde, das jüngste Gericht darstellend, durchstreichen und an dessen Stelle ciuc» ö ,Bären malen lassen, der jedoch von einem Katholischen heimlich wieder durchgestrichen worden sei. Dievon Bern hätten vcrdcutct, daß man das alte Gemälde wiederum erneuern lassen solle. 2. Eine wcitcrcder Kirchgcnosscn von Gcbcnstors sei gegen die projcctirte Theilung des Kirchcngutcö und gegen dieUnkathvlische» gerichtet, die den FrohnlcichnamStag nicht mehr feiern, sondern gcgcntheils gerade anStellen arbeiten, wo die Proccssion vorbeiziehe und so dem Hochwürdigcn Unehre erweisen. 3. FM'" '