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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1971
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Baden.

1971

Sulz habe jüngst eine neue Zollstclle nächst bei Zurzach jenseits des Rheins errichtet, wird der anwesende^Iche Abgeordnete hierüber um Aufschluß angegangen. Dieser erwicdcrt, sein Principal beabsichtige keine^"chrung der Zölle, wohl aber sei er kraft kaiserlichen Lehenbricfs befugt, seine Zollstatt beliebig zu vcr-und habe deshalb Rheinheim als Zollstatt gewählt. Niemand werde mit Grund klagen können, daß^ ^ulzischxn an zwei Orten Zoll gefordert »verde. Hierauf wird beschlossen, zu untersuchen, ob Jemand von^Eidgenossen, besonders in der Grafschaft Baden und auf den Zurzachcr-Märkten, bisher vom sulzischen^freit gewesen sei, damit man sie dabei schirmen könne. Absch. 31. — 3211. Schaffhauscn wird„^»viestn, seine Beschwerde wegen des Zolles zu Waldshut bei nächster Tagsazung vorzubringen. Absch. 45. li.

' (1683). Eö kommt in Diöcussion, ob Bern für die Durchfuhr der Gewehre, und die Gotteshäuser und^^reicn für ihre eigenen auf den Markt bestimmten Weine und Früchte in Baden das Geleit zu bezahlen^ Diese Frage wird laut alten Abschieden und Tarifen bejaht und nachgewiesen, daß Bern für Gewchr-»och unlängst daö Geleit bezahlt habe; dagegen stellt sich heraus, daß Gotteshäuser und Comthurcicnfic ^ Dransport eigenen und zu ihrem HauSbrauch bestimmten Gewächses gclcitfrci seien. Dabei hat eö^ Meinung, daß alle Gelcitölcutc gleiche Tarife haben sollen, nämlich die 167t) erläuterten, und daß dieFleute künftig nicht mehr von einem Schiff oder Wagen ein Gewisses bezahlen, sondern vom Centner, aus-^ Baslcr Fuhrmann. Was die Schifflcute von Zürich betrifft, welche ihre außer daö LandWaaren die Linnnat hinabführen, findet man sie troz ihrer alten österreichischen Briefe gcleit-^leit^' ^ Luccrit, welches ähnliche bcsizt, für eigene und fremde Waaren zu Brcmgartcn fleißig dasAtcr Zürich aber behauptet, kraft seines alten FrcihcitSbricfcS habe seit Menschengedenken von ihren

l der Brükc zu Baden durchgehenden Schiffen nie das Geleit bezahlt werden müssen, erklärt übrigens, deniöiiin ^ Obern hinterbringen zu wollen, damit diese ihre Meinung dem Landvogt »ach Baden mitthcilen^ . ^ Landvogt und den Amtleuten wird übrigens aufgetragen, den GeleitSleuten in der Grafschaft eineüben ^ ^^dnung zu machen, von waS Sachen Einer daö Geleit zu nehmen habe. Dem Landvogt wird auchZ» ^üksichtlich der Beschwerde drö Geleitömannö zu Cvblcirz gcgcil die Laufenburgcr. und der Stadt"aucn Zolls zu Rheinheim, wo möglich, die gebührende Remcdur zu verschaffen, oder seinenZ>ir,n "^Es Jahr mitzuthcilen. Absch. 49. aan. — 322. (1684). Die Weigerung der Schiffleutc vonfcjllj ' Limmat geführten Waaren, selbst fremden, den Zoll zu bezahen, veranlaßt einen dicS-

besteht auf der Befreiung von dem Geleite, verspricht aber davon abzustehen, wenn bewiesenAbsH E anders geübt worden sei. Der Gegenstand wird wieder in den Abschied genommen,

iibcr ^ '12'!» (1685). Abermals »vird verlangt, daß auch die Zürcher Schifflcute von den ans Italien

mm Drunter kommenden Waaren in Baden daS Geleit bezahlen, wie cS ehemals gewesen sein soll undtwz eines Bcfreiungöbriefes ans der Rcuß von der Stadt bis nach Windisch daö Geleit bezahle,^üuich auf seilten Brief Königs Friedrich von 1447, wornach die Zuwiderhandelnden mit^^z>lg Mark löthigeö Gold bedroht werden. Ferner »vird eingewendet, man wisse von einem

^ auf d^" nichtö; auch in den zürcherischen Faetorcibüchern finde sich nichts von einer Verzollung

^csti» «I ^""»>at gcführtcit mailändischen Waaren eingetragen, und die Vcrgleichnng mit dem luccrnischcn^^Uttcr ^ statthaft, weil diese Befreiung nur bis Windisch gereicht habe, bei

^ Bcftkj ^ rcgicrcndcit Orten der Zoll zustehe. Dieser Gegenstand wird nun nebst

^bMricfc von 1447 in den Abschied genommen. Absch. 79. ana. — 324» (1688). Gegenuern die übrigen Orte die Prätensivn, daß eö von den die Limmat hinunterfahrenden Kaufmanns-