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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1950
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Baden,

und wollt nach nähcrcr Untersuchung darüber berichten. 2. Warum das Kloster jczt den Ehrschaz vonGütern nehme, da laut vorhandenen Extractcn und dem Zeugnisse eines mehrere Jahre in der K»»^'gewesenen Mannes derselbe nur von gewissen Hofen und Gütern genommen worden sei, Antwort: Alle »"Klostcrurbar begriffenen Güter seien ehrschäzig und der Ehrschaz werde nur von den im Urbar begrifftbezogen. Hierauf wird erkennt, daß wenn Jemand sich zu beschweren habe, er das Recht brauchen3. Warum das Kloster bei den Handändcrungcn durch Ganten und Auffalle den Ehrschaz beziehe, da be-diescs durch den zugcrischcn Abschied vom 22, Octobcr 1653 aberkannt worden sei, Antwort: Wennder Auffalle halber in allen gemeinen Herrschaften eine allgemeine Ordnung mache, werde sich das'stclderselben unterziehen. Einige Orte wollen nun beim Abschied von 1653 verbleiben, andere nur n»tBedingung, daß den übrigen Vogtcicn das Gleiche vorgeschrieben werde, 4, Warum das Kloster vo»Gütern außerhalb seinen Gerichten mehr Ehrschaz nehme, als im oben erwähnten Vergleich stehe, Anw' ^Weil der Vergleich auf die Personen laute und die GcrichtSangehvrigen dem Kloster mehr dienen könne», ^die Äußern; doch werde man sich billigen Wünschen unterziehen. Die Punkte 1, 3 und 4 werden sch^ rölöi'öinlum in den Abschied genommen, Absch, 467. www.

6. Ennctrhcinische Herrschaften; Iurisdictionsanständc; GebictSvcrlczunge >6

Arreste; Sperre. ^

(S, auch VerlMtnisic zu rem Blschvf von Consta»; u, zu St, Blasien; Handels- und Verkehrswesen; Kriegs- n, Milita'st^

l,

Art. 20!t. (1685) Zwei Abgeordnete des Landgrafen von Sulz verlangen eine Erklärung,verlaute, ans der Gegend von Kaiscrstuhl etwas in's neue Schloßurbar von Baden aufgenommensei, daS den lanvgräflichen Rechten außer Rheins nachthcilig sein konnte. Darauf wird crwicdcrt,über die Mitte des Rhcinö hinaus nichts in das Urbar gcsczt worden, womit sich die Abgeordneten best' ^erklären, Absch. 79. 204. (1687). Der Graf von Sulz beschwert sich mit Schreibe» ^28. Juli, daß ihm die Eidgenossen seit längerer Zeit entgegen seiner Protestation Eingriffe in seine ^ ^diciion gemacht haben, namentlich durch Aufstellung der Salvaguardia-Tafcln,Machung" deräußerst an der Kaiscrstuhlcrbrükc, und Anderes mehr; er könne daher auch das Vcrgleichsprojcct vo»nicht genehmigen, Darüber wird ihm geantwortet, was bisher unwidersprochen von Alters her geübtsei hoffentlich nicht unbefugt geschehen, indem man dabei keine Verlczung der gräflich-sulzischen Rechte, ^ ^nur für Zeiten der Gefahr den Schirm des Vaterlandes im Auge gehabt habe. Man erwartewerde den Vergleich von 1682 über die »icdergcrichtlichcn Frevel gleich dem Bischof von Const»»^.^,genehmigen. Absch, 115. aaa. 205. (1689). Ein Ausschuß von Kaiscrstuhl bringt vor, vorigesihnen ihre Früchtcncinkünfte aus dem Sulzischcn nur mit großen Schwierigkeiten in imlurn verabfolgt' .und bei dieser Thcurung stehe zu befürchten, sie möchte ihnen jczt ganz verweigert lind die Sache mit Eldcö Preises abgcthan werden. Der Landvogt wird beauftragt, in solchem Falle den Kaiscrstuhlcr» ^liehe Amtshilfc zu leisten. Absch. 156, g.g.n. 201». (1696). Die nicdcröstcrrcichische Rcgiel»»^ ^jslsich von Klingnau wieder zurük. Absch. 188. p. 207. (1694). Die Amtleute bringen vor, ^Zurzach, als Gcrichtshcrr zu Kadelburg, beschwere sich, daß daS strenge Mandat des Prinzen LndN' ^Baden gegen den freien Handel und Wandel wider alles Herkommen zu Kadelburg angeschlagen wK ^Gegenvorstellungen bei den Schwarzcnbcrgisch-Sulzischcn Amtleuten und eine auf Anrathcn ZürichsObcramtmann in Hohcnthengcn abgeordnete Gesandtschaft seien ohne Erfolg geblieben, weil sich dieselbe»'