Baden. 1923
^ Rathcs, auf die während zwei Jahren bekleidete Untcrvogtstellc. Der durch Ortöstimmen Ncn-
^"ähstc wird in die Huldigung genommen. Absch. 218. 000. — 7 -t. (1795). DaS Gesuch dcö Untcr-Echnorf, daß einem seiner lebenden „oder noch zielenden" Sohne die Survivancc der Untervogtstelle^sichert werden mochte, wird, in Anbetracht der Treue und Erfahrenheit des Bittstellers, in den Abschied'"M, in der Hoffnung, es werde ihm entsprochen werden, „weil Gnade und Erkenntlichkeit bcisammcn-Absch. 583. 0.
4. Landshauptmann und Obcrstwachtmcister.
(1691). Landschrcibcr Johann Karl Schindler wird aus sein Gesuch mit dem Titel eines
^ )uupt»ian>i6 beehrt und der Stelle als Obcrstwachtmcister entlassen. An lcztcrc Stelle wird Untcrvogt
don^ Schnorf, Ritter, von Baden gewählt. Absch. 218. nun. — 7t!» (1696). Die Gesandten
>n»c krvffncn, der mit Krankheit heimgesuchte Landschrcibcr Schindler beabsichtige, die Landshauptmannstcllc
Bruder Johanil Rudolph Schindler, Statthalter in Schwyz, auf so lange zu übertragen, bis er wieder
^ Sohn dieselbe versehen könne, und bittet um Genehmigung des Vorschlages. Zürich
verm ein, diese Stelle sei erst neulich aufgekommen, früher habe der Landvogt diese Verrichtungen
Berich"' ^ Kvstcn eines so hohen Officicrs bestreiten werde. Da die meisten Orte
"»d ir ^ instruirt sind, so wird der Gegenstand in den Abschied genommen. Von Seite dcS LandvogtS
^ crvogts wird vorbehalten, daß diese Stelle dem Landvogtciamt nicht dcrogiren soll. Absch. 335. —
^itel Luccrn und Uri beantragen instructionögcmäß, Statthalter Schindler von Schwpz solle den
Muffen ^"^thaltcrs der Landshauptmannstellc so lange tragen, bis sein Bruder, der Landschrcibcr, wieder
dc>n ^ cr zrir Ersparung der Kosten keine dicsfälligcn Reisen machen, sondern das Nöthigc
Z57 ^^vachtmcistcr Schnorf überlassen. Dieser Meinung treten die übrigen Orte ebenfalls bei. Absch.' "stick.
4. Eidgenössisches Archiv in Baden.
iibxx (1684). Reparatur dcö Archivs in Baden. (S. Absch. 67. ru.) — 79. (1691). Bericht
Zustand des eidgenössischen Archivs in Baden. (S. Absch. 356. nun.)
^ 2. Obrigkeitliche Güter, Lehen, Zinse, Gefälle; Urbar.
^ ckidicatur- und Cainpetcnzanstände; Jnstizsachen, Recht und Gericht; Bergwerke; Handels- und Verkehrswesen.)
Schuck ^ ^ (1683). Auf das Wcisungsbcgchrcn des LandvogtS und ein besonderes Schreiben des»tir ; - ^ wird der Stadt Baden bei der Bereinigung des SchloßurbarS der Bcisiz bewilligt, aber
^^6, als es ihrer Stadt und Bürger Güter betrifft und diese in den hohen Gerichten der Stadtdie 6- — lll. (1684). Der Landvogt berichtet, in Folge des lcztjährigcn Abschiedes sei an
^ ^6 zwcihundcrtscchszig Jahren in Vcrtvirrung gcrathcnen SchloßurbarS Hand angelegtd»reh ^ ^ die Gerichtsherrcn einvernommen worden, wobei es sich gezeigt habe, daß gewisse Punkte^"lMckng entschieden werden müssen. Da diese Angelegenheit sehr wichtig und mit vieler MüheOrt ^ schciitt, wird beschlossen, diesfalls bis längstens auf Mitte November eine besondere von^ckcsi ^ Gesandten zu bcschikcndc Confcrenz abzuhalten. Behufs Erzwckung bestimmter
erhält die Kanzlei den Auftrag, die zu entscheidenden Punkte in Form eines Memorials dem