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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1923
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Baden. 1923

^ Rathcs, auf die während zwei Jahren bekleidete Untcrvogtstellc. Der durch Ortöstimmen Ncn-

^"ähstc wird in die Huldigung genommen. Absch. 218. 000. 7 -t. (1795). DaS Gesuch dcö Untcr-Echnorf, daß einem seiner lebendenoder noch zielenden" Sohne die Survivancc der Untervogtstelle^sichert werden mochte, wird, in Anbetracht der Treue und Erfahrenheit des Bittstellers, in den Abschied'"M, in der Hoffnung, es werde ihm entsprochen werden,weil Gnade und Erkenntlichkeit bcisammcn-Absch. 583. 0.

4. Landshauptmann und Obcrstwachtmcister.

(1691). Landschrcibcr Johann Karl Schindler wird aus sein Gesuch mit dem Titel eines

^ )uupt»ian>i6 beehrt und der Stelle als Obcrstwachtmcister entlassen. An lcztcrc Stelle wird Untcrvogt

don^ Schnorf, Ritter, von Baden gewählt. Absch. 218. nun. 7t!» (1696). Die Gesandten

>n»c krvffncn, der mit Krankheit heimgesuchte Landschrcibcr Schindler beabsichtige, die Landshauptmannstcllc

Bruder Johanil Rudolph Schindler, Statthalter in Schwyz, auf so lange zu übertragen, bis er wieder

^ Sohn dieselbe versehen könne, und bittet um Genehmigung des Vorschlages. Zürich

verm ein, diese Stelle sei erst neulich aufgekommen, früher habe der Landvogt diese Verrichtungen

Berich"' ^ Kvstcn eines so hohen Officicrs bestreiten werde. Da die meisten Orte

"»d ir ^ instruirt sind, so wird der Gegenstand in den Abschied genommen. Von Seite dcS LandvogtS

^ crvogts wird vorbehalten, daß diese Stelle dem Landvogtciamt nicht dcrogiren soll. Absch. 335.

^itel Luccrn und Uri beantragen instructionögcmäß, Statthalter Schindler von Schwpz solle den

Muffen ^"^thaltcrs der Landshauptmannstellc so lange tragen, bis sein Bruder, der Landschrcibcr, wieder

dc>n ^ cr zrir Ersparung der Kosten keine dicsfälligcn Reisen machen, sondern das Nöthigc

Z57 ^^vachtmcistcr Schnorf überlassen. Dieser Meinung treten die übrigen Orte ebenfalls bei. Absch.' "stick.

4. Eidgenössisches Archiv in Baden.

iibxx (1684). Reparatur dcö Archivs in Baden. (S. Absch. 67. ru.) 79. (1691). Bericht

Zustand des eidgenössischen Archivs in Baden. (S. Absch. 356. nun.)

^ 2. Obrigkeitliche Güter, Lehen, Zinse, Gefälle; Urbar.

^ ckidicatur- und Cainpetcnzanstände; Jnstizsachen, Recht und Gericht; Bergwerke; Handels- und Verkehrswesen.)

Schuck ^ ^ (1683). Auf das Wcisungsbcgchrcn des LandvogtS und ein besonderes Schreiben des»tir ; - ^ wird der Stadt Baden bei der Bereinigung des SchloßurbarS der Bcisiz bewilligt, aber

^^6, als es ihrer Stadt und Bürger Güter betrifft und diese in den hohen Gerichten der Stadtdie 6- lll. (1684). Der Landvogt berichtet, in Folge des lcztjährigcn Abschiedes sei an

^ ^6 zwcihundcrtscchszig Jahren in Vcrtvirrung gcrathcnen SchloßurbarS Hand angelegtd»reh ^ ^ die Gerichtsherrcn einvernommen worden, wobei es sich gezeigt habe, daß gewisse Punkte^"lMckng entschieden werden müssen. Da diese Angelegenheit sehr wichtig und mit vieler MüheOrt ^ schciitt, wird beschlossen, diesfalls bis längstens auf Mitte November eine besondere von^ckcsi ^ Gesandten zu bcschikcndc Confcrenz abzuhalten. Behufs Erzwckung bestimmter

erhält die Kanzlei den Auftrag, die zu entscheidenden Punkte in Form eines Memorials dem