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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1912
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1912

Sargans.

v. Capucincr in Mels.

Art. LU2. (1682). Dcr jeweilige Landvogt wird von dm katholischm regierenden Ortcn crmäden Capucincrn in Mclö wöchentlich etwas Fleisch zu geben und in Rechnung zu bringen. Absch. 31.tzß>> ^Liilt. <1692). Auf die vom Guardian dcö Capucincrklosters zu Mels beim Landvogt angebrachte Kb'istdaß daS von den Gemeinden zu liefernde Holz bisweilen anderswohin verführt werde, so daß dann I"Kloster Mangel an Holz leide, wird dcr Landvogt beauftragt, den Gemeinden die Weisung zu crthcilcn, 1Bctrcffniß Holz in'ö Kloster selbst zu liefern; sollte dieses nicht hinreichen, so sei dcr jeweilige Landvogt bcvomächtigt, das Erforderliche aus dem obrigkeitlichen Wald herzuschaffen. Absch. 249. 2it4. (1^-Da die Capucincr zu Mels nicht gcnüglich mit Holz versehen sind, so werden Sargans mit Viltcrs >Weißtannen, dann Mels, Flums und endlich Walenstadt mit Ragatz, mithin vier Gemeinden angcwstst'jährlich in dcr Woche nach Martini je acht Klafter dürres Holz und, wenn dieses nicht ausreichen stnach Bcdürfniß mehr zum Kloster zu führen. Absch. 357. 00.

17. Localcs.

u. Bcrschis. .

Art. 2ii5. (1796). Dcr Gemeinde Bcrschis wird bewilligt, auf ihre Kosten cmcn eigenenanzustellen. Absch. 699. aaa.

l>. Mels.

(S. auch Stifte und Klöster tit. o.)

Art. 2Zi<». (1681). Landvogt Hcymann und dcr Landschreibcr verlangen Weisung wegen dein -Urbar, welches nur einseitig vom Bischof von Chur, nicht aber vom Landvogt und Landschreibcr besiegt ^Es wird verfügt, dasselbe soll in die Kanzlei gelegt, vom Landschreibcr ein neues gemacht und vom LM>von Obrigkeitswcgcn authcntisirt lind besiegelt werden. Absch. 6. pp. 2i!7. Ein Anwalt dcrMels stellt vor, wie die dortigen Bürger schon lange darauf bedacht gewesen seien, eine Gcmcinalp znaber durch Vcrkaufung und Vererbung von Alpstößcn außer die Gemeinde stets daran gehindert >vorb<^ ^Sic bitten daher um Einräumung des Zugrcchts auf solche Alpstößc. Das wird ihnen bewilligt;nimmt die Sache in den Abschied. Absch. 6. 11. 2Z'»Zt. Dcr Gemeinde Mels werden auf ihr ^zwei Jahrmärkte bewilligt. Schwyz nimmt das Gesuch in den Abschied. Absch. 6. uu. 2ii9. .^1Wenn dcr alte Wcibel zu Mels ein ehrlicher Mann ist, so soll er wieder neben einem dritten vorg9 )werden. Die Mclscr sollen auch crmahnt werden, an Zürich zu Händen dcr regierenden Orte ci» 'schreiben zu erlassen, weil ihnen die 174 Pfd. an ihren Schaden wiederum in Gnaden zuerkanntsind. Absch. 49. 11. 2M1. (1685). Landammann Bachmann eröffnet im Auftrage dcr Gemeinde - st.als Collatorin dortiger Frühmcßpfründc, dcr Abt von Pfäfcrs, welcher laut Vergleich von 1585,1638, verpflichtet sei, von dem Zchntcnwcin von Mels an besagte Pfründe jährlich zehn Eimer Z«sofern dcr Ertrag dafür hinreiche, verweigere diese Verpflichtung, mit dcr Vorgabe, solches sei ihm vom ^'"st^.,untersagt worden, weil dcr Zehnten dem Gotteshaus gehöre und dasselbe von der Collatur "ich^ ^Dcr Abt anerbiete aber die Erfüllung seiner Pflicht, wenn ihm das Präscntationsrccht zu gedachter Pst'eingeräumt werde, wozu die Mclscr geneigt wären, dieses aber ohne Genehmigung dcr Obrigkeiten nicht