SarganS. 1911
bch ^ Protcstircn, die Erstattung dcö Beschädigten und Weggenommenen, sowie dir Kosten im Wald-"sstrUt mistlich zu fordern, und wenn nicht alsobald entsprochen würde, auf daö bündnerischc im Sarganstrland"blichx liegende und fahrende Vermögen, daö thcilweisc schon mit Arrest belegt ist, die Exemtion anzuordnen,^1 240. jj. — 27N. Der Landvogt berichtet, auf sein Satiöfactionöbcgehrcn von denen von Untcrvatz»»d^ ^ "'sstö als Ungcbührlichkeiten »„d habe daher die in Baden beschlossene Execution mittelst Abtreibung^ ^g»ahmc dcö Viehs auf dem Älpcli GuaggiS vorgenommen; nun aber mißbillige Zürich dieses Verfahrenssg ^u^n Theil habe» zu wollen, Alle Orte finden, daß der Landvogt genau nach Vorschrift
>v»>. von Baden gehandelt habe, glauben aber, sich mit dem bereits Gcthancn begnügen zn können,
tlis/'" Landvogt Mitthcilung gemacht wird. Zürich wird indessen mit einiger Empfindlichkeit bemerkt,. ^ fii» Abweichen von dem in Baden gefaßten Beschlüsse den mitregicrenden Orten billig auffallen müsse.
GH (1693). Da die von Untcrvatz seit der lezten JahrrcchnungStagsazung gegen das
... PfaferS Verschiedenes tcntirt und ihm noch ein MehrcreS angedroht haben, werden in nochmaligerdir^ Gegenstandes drei Punkte unterschieden, nämlich die Landeshoheit, das ücmünium ntilo und^ ^ latlichkcitcn, Exceutionen und Kosten. Rüksichtlich dcö erster» Punktes wird darauf beharrt, daß derH ^ Schrötcrwald in der sarganstschcn Botmäßigkeit liegen; der zweite Punkt falte nicht in
»a/ "lö in wie weit wegen dcö zuständigen Richters Zwiespalt entstehen würde; da aber dem Vernehmenv»> w ^ Untcrvatz und der Abt von PfäfcrS diese Angelegenheit zu einem Compromiß an den Bischofgebracht haben und diesfalls ein Vergleich zu Stande gekommen sein soll, so gcwärtigt man weitereAl>l> ' umncrhin unter Fcsthaltung dcö GrundsazcS, daß dadurch den Rechten der regierenden Orte kein^>f werden könne. In Betreff dcö dritten Punktes wird Zürich angegangen, seine Gesandten
^ Tagsazung dahin zu instruiren, daß die 111 Bünde gemäß frühen» Anerbieten eingeladen werden,des z,' Ausgleichung mittelst einer Evnfcrcnz herbeizulassen. Absch. 258. cl. — Im Auftrag
ss»i ^ der neue Landvogt, daß der Streit um den Waldboden zwischen denen von Niedcrvatz und
"^öhaus Psäscrs st, folgender Weise verglichen worden sei. Die von Niedcrvatz haben die LandcS-^chiic ^"^^"'ll^marchcn, wie sie vor einigen Jahren auf dem Augenschein befunden worden, erstcrc dentzj^^"'Uzcncn nach, anerkannt; darüber sei ein Grundriß angefertigt worden; über den Kostenanthcil vondiesem lcztcrn sei dem Bischof von Ehur zu sprechen überlassen; der Abt wünsche nun, daß^ Al^^^ ivcrdc. Diese Transaktion ohne Bciziehung des LandvogtcS wird in einem ernstlichen Schreiben. ^^wicscn und dieser aufgefordert, über die gepflogene Unterhandlung Zürich und Luccrn zu HändenBericht zu erstatten, damit wenn dieselbe allseitig beliebe, vom Landschrcibcr zu Sarganöffz ""ihcntischcs Instrument errichtet werde. Absch. 259. oo. — Äil. Eö wird der unter Vermittlung^ics don Ehur abgeschlossene Vergleich betreffend die Alp Waldbodcn vorgelegt und von Seite desil»lxxr ^ Ratification nachgesucht. Da sich aber schon im 1. Artikel zeigt, daß die von Untcrvatz bei den"ugen mündlich abgegebene Anerkennung der Landmarchcn den Schneeschmelze»«, nach nicht in daö^ A> ^ssücnommen worden, auch der 4. Artikel auf einen schlipfrigcn Fuß gefaßt erscheint, und überdies^ dc, außer der sargausischcn Kanzlei zum Nachthcil der regierenden Orte gereichen könnte, so
X»lcx ^ Kundgebung einiger Empfindlichkeit geschrieben, daß die regierenden Orte ihre RatificationAusständen crthcilen werden, wenn von Untcrvatz nicht die durch den frühern Augenschein bestimmte^ X den Schneeschmelzen«! nach im Instrumente selbst werde anerkannt sein. Absch. 269. l>.