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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1906
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1906 Sargans.

Bericht der Landvogt auf den bei Luccrn eingeholten Rath die Exemtion mittelst Abtreibung des Viehsder Alp Waldbodcn vorgenommen hat. Absch. 78. 0. 25». Der abgetretene Landvogt BrandcMShatte seiner Zeit denen von Vatz daS ans die Alp Waldbodcn aufgetriebene Vieh, soweit er dessen habh"!werden konnte, weggenommen und dem neuen Landvogt eingewiesen. Dem leztcrn wurde dann die Weis«"!!crthcilt, dieses Vieh zu verkaufen und jedem Ort seinen Anthcil zu schikcn. Der gegenwärtigen TagsaZ«"^wird nun vorgelegt cincstheilS eine Beschwerde des AbteS, daß die von Nicdcrvaß sehr zahlreich und gleich!""'mit gewehrter Hand eine große Menge Vieh auf besagte Alp getrieben, andcrnthcils ein Schreiben ^Häupter und ctwclchcr Räthc der III Bünde, worin das Verfahren dcö Landvogtcs gerügt und Rcstit»""des Viehs, gleichzeitig aber auch eine Confcrcnz und Beaugenscheinig»»-; der Märchen mit den regiere"^Orten verlangt wird. Über lcztcrcs wird den III Bünden vorgestellt, daß die fragliche Alp laut cingcno»»»^Augenschein unbestrcibar in der Jurisdiction der sargansischcn Landvogtci liege, daß die von Naß genug!" ^aber ohne Erfolg, verwarnt worden seien und dessenungeachtet erst neulich wieder das Vieh aufgetrieben hu ^Sic mochten nun die von Vaß anweisen, sich unter hängendem Streit aller Thätlichkcitcn zuÜbrigens sei man bereit, eine bezügliche Confcrcnz zu besuchen und die Sache, wenn möglich, in Frcundli ^zu erledigen. Auf dieses hin wird der Gegenstand in den Abschied genommen. Absch. 79. rr. 259. ^Abgeordneten der III Bünde auf der Confcrcnz zu Ragaß eröffnen, es handle sich um das Eigcnthui» "die Nuzung der Alp Waldboden, weshalb eine Besichtigung der Märchen nöthig sei; auch erwarten sie Restit" >des von dem frühern Landvogt denen von Untcrvaß abgenommenen Viehs. Die Gesandten der Orte wollc" ^diesfalls in keine Disputation einlassen, sondern verlangen von alt-Landvvgt Hcymann und dem Laiidsch^ ^Bericht über den bisherigen Verlauf der Sache, welcher also crthcilt wird: Unter der Regierung des Land»"^Faßbind seien die Amtleute von Untervatz sammt Oberst (Salis?) von MarschlinS Dienern nach S-llg"gekommen und haben begehrt, daß man ihnen die Landmarchcn weise. Da aber dem Landvogt deshalb ^ ^bekannt gewesen, seien dieselben wieder heimgekehrt und es haben die von Untcrvaß den Gcmcindcle»tc" ^Pfäfers ihr Vieh von der Alp Waldbodcn ab- und in die Hcugütcr dcö Klosters Pfeifers getriebenbesagte Alp als die ihrige angesprochen. Darüber habe ihnen der Abt das Recht anerboten.von den in Baden versammelten VII Orten eine Konferenz nach Ragaß angcsczt und dort beiderseits ^und Briefe aufgewiesen worden. Bei diesem Anlaß haben die von Untcrvaß die Alp Waldbodcn angcsp^'^nicht weil sie im bündncrischcn Territorium liege, sondern weil sie dieselbe mit ihrer Alp Salatzhaben glauben. Darauf sei eine Bcaugcnschcinigung der Märchen gutbcfundcn worden, aber von dc»cu ^Untcrvaß seien nur einige dabei erschienen, die sonst in die Alp gegangen; was seither vorgefallen

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und der Alp Salaß, auch den Waldbodcn, der unterhalb der Alp Salatz liegt und von derselben durch

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die von Untcrvaß einem von Vättis einen Stadel niedergerissen, sei Alles bekannt. Auf dieses wirdvon einer Höhe aus ob Valens den Augenschein zu nehmen, woselbst man die Schneeschmelze des ^und der Alp Salaß, auch den Waldbodcn, der unterhalb der Alp Salatz liegt und von derselben durchrothe Fclscnwand getrennt ist, beobachten kann. Die von Untcrvaß begehren hier die Vorweisung dcöBuchs voil Pfäfers, woselbst die Märchen eingeschrieben sind und woraus erhellen werde, daß die

alp i.n bündncrischcn Territorium liege. Der Abt entspricht mit Vorlegung eines als gleichlautendAuszuges aus jenem. Nach zweimaliger Verlesung desselben stellen die IV Orte die Behauptung a«f, jwo eine bestimmte March nicht nachgewiesen werden könne, die Schneeschmelze als solche anzuncl)'""" ^Amman» Wolf von Untervatz wendet dagegen ein, man habe im Hof zu Ragaß einen andern Marchc"^'^aus dem goldenen Buch verlesen, gemäß welchem die Landmarch sich zsshc von p^r Brükc zu VättiS ^