Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1905
Einzelbild herunterladen
 

Sargans.

1905

b. Streit des Klosters Pfäfcrs betreffend die Alp Waldbodcn.

250. (1681). Landvogt Hcymann berichtet nntcr Vorweisung cineö Crcditivö des AbtcS vonthu ^ ^ ^ ^ ^ Bünden dein besagten Gotteshaus an seiner Alp, Waldbodcn genannt, Eintrag

^ ^ich "oben demjenigen dcö Gotteshauses austreiben. Die gleiche Prätcnsion sei schon^"^3 Jahren gemacht, aber auf Begleichung von Siegel und Briefen zwischen dem Gotteshaus undKavalier von Salis wieder aufgegeben worden. Da in Sachen dcS Wcidgangö Gefahr und Verzug zuscheint, wird der Landvogt beordert, sogleich nach Pfäfcrs zu reisen, die Parteien zur gegenseitigenWeisung jhrcr Documcntc anzuweisen und dieselben zu vergleichen zu trachten. Vorläufig solle er aber^ "itcn, daß die von Vatz ihr Vieh zurülzichcn. Ergebe sich zwischen den Parteien ein Marchcnstrcit,c»> b' ^andvogt im Namen der regierenden Orte der Sache einen Anstand machen und durch ExpressenVersammlung oder an die Orte berichten. Absch. 6. 00. 25l. (1682). Wegen der Alp Waldbodcn,b>vrd Bündncrn dem Kloster Pfäfcrs streitig gemacht und daraufhin thatsächlich vorgeschritten

^ lst, obschon dieselbe laut Marchbcrcinigung von 1602 bei Weitem nicht innerhalb der bündnerischensvfir^ Hegt, wird an die III Bünde geschrieben, daß sie von ihrem eigenmächtigen Beginnen abstehen und,Abs!' ^ Augenschein einnehmen wollten, die zu Sargans regierenden Orte zur Vertretung einladen,vv» üü- 252. Dem Landvogt wird aufgetragen, sich gründlich zu erkundigen, ob gemäß Marchungw oder andern Documcntcn die Alp Waldbodcn vollkommen und unbestreitbar in der sargansischcn

^ aplgkcit liege, und darüber den Orten beförderlich Bericht zu erstatten, damit dann Zürich im Namenb^^^ttdcn Orte von der Gemeinde Vatz eine Erklärung verlangen könne, ob sie auf ihrer Prätcnsion35^ sofern dieses geschehe, soll man unter den Parteien förderlich daS Recht walten lassen. Absch. 44. le.Nii I. ^83). Der Landvogt berichtet den V katholischen Orten, daß in Ermangelung einer ordentlichen«lz /j'^ocibung zwischen der Grafschaft Sargans und der bündnerischen Gemeinde Vatz die SchneeschmelzeAw - ^ Marchung angesehen werde und dieser gemäß die Alp Waldboden von den Bündncrn nicht^ " ochcn werden könne, wenn sie nicht authentische Bcwcisthünicr aufweisen können. Es wird nun Zürich,Alp ^'^"digcr Richter, ersucht, den Parteien einen RcchtStag anzusczcn und abzuhalten, bevor die»»ddcstoßcn werde. Absch. 46. x. 254. In dem Streit zwischen dem Gotteshaus Pfäfcrs^vatz soll der Landvogt die Bcthciligtcn vor sich laden und, mögen sie erscheinen oder nicht, eineblassen, jedoch unter Vorbehalt der beidseitigen Appellation. Absch. 48. i. 255» Auf den^ ^ Waldbodcn nicht gemüßigt und dafür vom abgetretenen Landvogt

Iii w^00 Gulden gebüßt worden seien, wird neuerdings an den Abt von Pfäfcrs und die^wic an den neuen Landvogt geschrieben, an den lcztcrn in dem Sinne, daß er die Rechte^"dcn Orte bestens wahre, die ausgesprochene Buße, wenn möglich, einziehe und nächstes JahrAbsch. 49 gg 250. (1684). Der Landvogt hat den Bündncrn die auferlegte Buße vonAbt ^cgcn Bcstoßung der Alp Waldbodcn abgefordert, jedoch ohne eine Antwort zu erhalten. Vom

^ ^ ^uf der Herreise vornommcn, daß die Bündncr wieder mit einigen hundert Stük Vieh auf die!» ^ ^ ^ gefahren seien. Dem Landvogt wird nun die Weisung crthcilt, die Bündncr nochmals vor sich^chej, ' Documentc aufzuweisen. Im Weigerungsfall, oder wenn die Documcntc nicht genugsam

solle er Landvogt Hcymanns Urthcil und Buße cxcquirc». Absch. 67. sea. 257. (1685).Antrag, die von Landvogt Hcymann ausgefällte Buße zu cxcquirc», wird abgestanden, da laut

239