SarganS, 1903
l'fics Pfäftrs in Bctrcff dcr Ehrschäzc. Obwohl dcm Landvogt Meyer schon vor einiger Zcit Austragworden, Abschriften von den Lehcnoriginalcn zn nehmen, damit man die Natur dieser Lehen in Baden»wen und eine Rcmcdur vornehmen könne, scheine doch in Sachen nichts geschehen zu sein. Der ebencjcndc Landvogt, hierüber befragt, bemerkt, er habe seinem Auftrage Folge geleistet und den Gegenstandw Jahrrcchnnngötagsazung vorgebracht, wo er aber ans die kommende Jahrrcchnungötagsazung
M'e» worden sei, weil dcr Kanzler von Pfäfers ohne Instruction war und somit nicht darauf antworten^wte. Dieser Bericht wird in den Abschied genommen, Absch, 597, in. — 2-tl». (17t)7). Eine Abordnung^"^Mühlten Abtcö bittet um die übliche Ausstellung des Schirmbricfcs, Derselbe wird nach dcm Muster^'Ugen vim 1677 gegen die gewohnte Nccognition bewilligt. Uri wünscht, dcr Schirmbricf möge mitseitherigen Erläuterungen abgefaßt werden; Obwalden rcclainirt für den alten Landvogt zu^»stn gewohnten Anthcil Schirmgcld, laut Abschied von 1689, was dcr neue Landvogt, weil er daöde», y siegeln müsse, anfänglich bestreitet, dann aber zugibt. Das Schirmgcld wird durch die Abordnung^"^"6teiamr sogleich erlegt. Absch. 635. evvv. — 2-47. Bon einer Abordnung des Abtes wird erinnert,Der / ^ütcshauscs Lchcnlcutc zu Mcls in ihrem Streit mit dcm Abt in die Kosten verfällt worden seien,"'cht h ^ Anlaß zu einer gütlichen Abfindung in Betreff dcr Kosten gegeben, welchen diese aber
Die dadurch ein Excmtionsgcsuch veranlaßt haben, dcm jedoch nicht Folge geleistet worden sei.
"ichts bitten daher, dcr Landvogt solle beauftragt werden, für die Kosten Exemtion zu crthcilcn;
t>icll bkstowcnigcr sei dcr Abt auch jezt noch geneigt, mehr nachzulassen, als man erwarten dürfte. Bei
als
wird erkennt, die Lchcnlcutc von MclS seien nochmals an den Abt gewiesen, und sofern sie sich
^bt sich einer dcr Lchcnlcutc, Jakob Vogler, vermessen, den verstorbenen und den umgewühlten
'»ni/ ^chAmcn zu beschimpfen, weshalb dcr Abt bitte, daß ihm durch den Landvogt Satisfaction verschafft
. Es m">it ..
aber ' Kosten nicht vereinbaren können, habe dcr Landvogt die Exemtion anzuordnen; den Vogler
""halt ^ ^ ^ Verantwortung ziehen und wenn er sich so in Worten vergangen, zur Abbitte und Reparation^35. xx. — 2-4N. Dcr abtretende Landvogt bringt in einem Memorial folgende Beschwerdenhuldi^.,^ Gotteshaus Pfäfcrö vor: t. Zu Ragaz habe dieses die Untcrthancn nicht »ach altem Brauchsondern die sogenannte Mannzucht in den Gerichten des Abtes rcscrviren wollen. 2. AmRichter vorgestellt worden sei, habe dcr Kanzler und Gcrichtsammann GoodNigj ^r Ammann müsse den Richter in Gegenwart des Landvvgts in Eid nehmen. 3. Am zweiten^'»nertc ^ Landvogt ein Frcudcnbcrgcr Richter vorgestellt worden sei, und dcr Landvogt denselben
^Icgc/' ^ Obrigkeiten gelten soll, habe dcr Gcrichtsammann Namens des Abtes
^»nn ^^'rt. 4. Der Bruder Peter habe öffentlich wider des LandvogtS Verbot protcstirt, auch dcrsich a,,^ ^!M'c zu Ragatz nicht verrichten lassen wollen. 5. DaS Gotteshaus habe die Fchlbarcn, welche"cucchj ^ Gerichten verfehlt, nicht auf dcm Schloß erscheinen lassen wollen. 6. Das Gotteshaus prätcndirc^hlcn ^ Giannlchaft in den Pfäferscrgcrichtcn und behaupte, dcr Landvogt habe ob dcr Saar nichts zu^ciiidl Gotteshaus habe im Kalfcuscrthal, welches mit allen Rechten allein den regierenden Orten
^hrc» Jäger wider Verbot jagen lassen, auch erlaubt, daselbst an einem Feiertag zur Alp zu
^"sjclbc halte nicht, wie vor Altem, alle Jahre einen Bußcntag, und der Kanzler habe sich^st»> Mann von Valens notirt, welcher um 109 Thalcr bestraft zu werden verdiente, von
Achten ^ ^ Bußentag nichts erwähnt. 9. Wenn dcS Gotteshauses Leibeigene sich außer ihren Gc-
, wolle cS dieselben dennoch für eigen prätcndircn, ja sogar die, welche von außer dcr Eidgenossenschaft