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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1898
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1898

Sargans.

Glarus, man möchte im Falle eines Bruches aus Anlaß des Ncukirchcrgcschäftcs auf sie ein wachsi"»ckAuge haben, wird dem Landschrcibcr und Landshauptmann des Sarganserlandes die Weisung crthcilt, a»lerfolgende Mahnung den katholischen Glarncrn alsbald mit 400 Mann Hilfe zu leisten. Absch. 574. u. ^2111. (1706). Der Antrag des Landvogtcs, daß jeder Militärpflichtige von scchszehn bis fünfzig Jahr»'jährlich wenigstens ein Mal mit seinem eigenen zwei Loth schießenden Rohr um die Gaben der regierend»'Orte schießen soll, wird genehmigt. Absch. 609.

14. Fremder Kriegsdienst; Werbungen.

(S. auch unter Stifte und Klöster! Pfäfcrs.)

Art. 2l1. (1690). (Ls wird berichtet, daß unlängst einige von einem Peter Gcmmi (Hcmmi?)»'^Bünden ngeworbcne sargansischc Untcrthancn von einem Joseph Jose, ebenfalls sargansischcm Untcrthan, der»""Abt von Pfäfcrs mit einem Paß versehen war, zu Untcrwaldcn in den französischen Dienst durchgeführt w»r^wobei sie verschiedene Unfngcn verübten. Dem Landvogt wird daher eingeschärft, gemäß den bestehe»^''Abschieden nur Hauptlcutcn aus den regierenden Orten die Werbung zu gestatten. Zugleich wird vonBericht verlangt, warum der Abt von Pfäfcrs den fraglichen Paß crthcilt und sich in diese Sache einge»»^habe. Absch. <73. ü. 212. Der vor Ausfertigung des Abschieds eingegangene Bericht des Landow»vom 21. Februar führt an, nachdem er einigen bündncrischcn Ofsicieren die Werbung rundweg abgcschl»^habe er eines TagcS vernommen, daß eben vor Tagesanbruch einige seiner Amts- und des Abtes von P^'Gcrichtsangchörigc unter Hauptmann von Schaucnstcin in französische Dienste gezogen seien. Er habe ^gleich nachsczen lassen, sie aber nicht mehr einholen können. Der Abt von Pfäfcrs gebe an, der^chauenstcins erlaubt zu haben, daß einige feiner Gcrichtsangchörigcn freiwillig in ihres Sohnes Dienste hbegeben. Damit sie im Wallis nicht für Picmontcscn gehalten werden, habe er ihnen eine AttcstationHerkunft crthcilt; es sei auch vorgcsorgt, daß sich künftig keine solche Unregelmäßigkeiten mehr crcig»^Absch. 173. g. 214» (1697). Gleich bei Anfang der Tagsazung wird gerügt, daß der Abt zuden Hauptmann Frculer von Glarus, der mit obrigkeitlicher Bewilligung daselbst geworben, habe cinst^lassen, mW daß er nicht nur das Recht der Mannschaft und Werbung, sondern auch die Ausbeutung ^Mineralien und anderer Regalien behaupte und die Bündner werben lasse. Darüber wird der Abt aufgef»^auf das voriges Jahr an ihn erlassene Schreiben unverzüglich zu antworten. Gleichzeitig erhält derschrcibcr den Auftrag, alle auf fragliche Punkte bezüglichen Schriften mit nach Baden zu bringen. J"P''^geht von, Abt ein Schreiben ein, worin er sich wegen seines Verfahrens gegen Hauptmann Frculer enO''^Es wird ihm geantwortet, daß es sich weniger um den Affront des Hauptmann Frculer handle, daschon seine Maßregeln zu ergreifen wissen werde, als um die vom Abt prätcndirtcn Rechte. Man cr»'^daher eine kategorische Antwort von ihm. Absch. 357. ää. 214. (1701). Über die laut Berich',^Sarganö betriebenen Werbungen wird behufs Jnstructionscrthcilung auf die nächste Jal?rrcchnungstagsazu"S ^nähere Untersuchung beschlossen. Absch. 459. xx. - 215. (1703). Ein Lieutenant von Uri war in ^vom Mcßmer verhindert worden, die Trommel zu rühren. Da hierüber sonst ein Streit anhängig ist, so ,Landvogt um Bericht über den Verlauf der Sache ersucht. Absch. 514. i. 21<i. Auf Ansuchen des Sta»^'Müller von Glarus wird der Landvogt beauftragt, die Herren Landammann Bachmann und Segler zurder pvcgcn einiger angeworbener, aber reufällig gewordener Rccrutcn verglichenen Summe zu mahne» 'crfolglvscissFalls darübcrIrechtlich zu entscheiden. Absch. 536. ff.