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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1895
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Sargans.

1895

^"'kn Wittwe, cin Schadencrsaz in Geld geleistet werde. Absch. 499. a. Ii!!!» Uber den Stand^ Wuhrangelcgcnhcit berichten dir Gesandten von Glarns, wegen des Mißverständnisses zwischen denen vonk en und Triescn und der späten Ratifikation dcö RapperSwyler Abschieds habe leztercr nicht vollzogen1L4 Es wird Glarns die schleunige Exemtion desselben bestens empfohlen. Absch. 417. un.

' (1799). Da zum Behuf der Austragung der Streitigkeit wegen des Tricscncr WuhrS eine neue Konferenz ^k» Oberamtlcutcn von Vaduz und Sargans mit Bciziehung der Gesandten von Glarus unerläßlich1», nnrd Zürich ersucht, den Abt von Kempten einzuladen, daß er zu derselben Commissaric» mit der) gm Vollmacht bezeichnen mochte. Auch Schwyz wird Namens der regierenden Orte dabei zu erscheinen) - Abjch. Glarns wünscht zu vernehmen, wie eS um die Triescncr Wuhrangclcgenheit

k. habe zwar vernommen, daß das Wahr oberflächlich verbrannt worden sei; allein der immer nochn, !.> Steinhaufen könne den Rhein ganz auf die Sarganscrscitc werfen; es handle sich aber nicht bloß. . / / londcrn auch um die Kosten und den erlittenen Schaden und um die Leute, welche verlczt oderZürisi ^ ^rdcn seien; daher sollte das Geschäft neuerdings aufgenommen werden. Auf den Berichtbca> ^ ^ Kempten geschrieben, aber keine Antwort erhalten habe, wird dasselbe

Auf h durch cin Mahnschreiben eine kategorische Antwort zu verlangen. Absch. 449. W. - (1791).

(chlicb"' ^"kschlag des AbtcS von Kempten und des Grafen von Vaduz, den Triesener Wnhrstreit gütlich zuseine " angehörtem Bericht von GlaruS dem Landvogt geschrieben, er solle sich zum Grafen und

Oberamtlcutcn verfügen und mit ihnen eine mit vollmächtiger Gewalt ausgerüstete Cvnfcrenz nachgans vereinbaren, davon aber Schwyz und Glarns rechtzeitig in Kenntnis! sczcn. Schwyz nimmtB " ^kschluß in guter Hoffnung der Genehmigung loköreuünnr. Absch. 459. r. 1Z!7. Auf denVad ^ ^undschrcibcrs, daß der unter dem lczten Lanvogt mit dem Grafen und dem Obcramtmann zuVergleich wegen des Triesener Wnhrs wieder zerfallen sei, und auf die Erklärung vonkinci, ^ ^ ^Aarus, daß eS diesen Vergleich nicht habe annehmen können, weil er den Angehörigen von SevelenE»d Gebietes weggenommen hätte, wird, um diesem verdrießlichen Geschäft einmal cin

"briin ^ dem Landvogt und Landschrcibcr der Auftrag crthcilt, mit dem Grafen und dem Obcramt-

Eln ^aduz auf Ratification der Obrigkeiten einen gütlichen Vergleich abzuschließen, wozu auch evangelischMi, " Linens seiner Vogtci Werdenbcrg, Jemand abordnen könne. Sollte ein solcher Vergleich nichtköiin ^ Landvogt die regierenden Orte dessen zu berichten, um weitere Vorkehrungen treffen zu

kkch»u (1792). Landammann Zwicki berichtet, nach Weisung des lczten Jahr-

^eib "^^ichiedes sei er sammt dem Landvogtciamt zu Sargans wegen dcS bekannten Triesener Wuhrs zudqß ^ ^kin Grafen von Vaduz zu BalzcrS zusammengekommen und habe die Sache dahin verglichen,

^ ^ Wuhrcn halber bei dem zu verbleiben habe, waS 1994 abgeredet worden, sowie bei den Briefen^vrde,,^^^ ^'klchc die von Werdenbcrg und Sevelen bcsizcn. Jeder Partei seien ihre Kosten übcrbundenldiei Ausnahme derjenigen, welche wegen der Beschädigten aufgelaufen seien, an welche die TriesenerAergr an die Beschädigten dreißig Kronen, die Vaduzcr aber einen Thcil bezahlen sollen. Der

^»rübe/ ^ verurkundct, weil sich der Kosten wegen etwas Unklarheit herausgestellt habe,

^kgenst-,,^ trafen geschrieben worden, aber noch keine Antwort eingegangen sei. Vielleicht sei derSchwert' ^ üriscrlichcn Administration in Kempten mitgcthcilt worden. Inzwischen habe sich der Grasd»rch ^ ^ Wartauer dem Vergleich zuwiderhandeln, worin, werde nicht gesagt, und daß er sich darum

kUjUlnn auch »icht mehr für gebunden halte. Vcrmuthlich bestehe die Beschwerde darin, daß das